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Deutscher Rundfunkbeitrag vor dem Europäischen Gerichtshof

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noGez99:
SWR aktuell, 04.07.2018
Deutscher Rundfunkbeitrag vor dem Europäischen Gerichtshof
Landrichter aus Tübingen hält Praxis von SWR und ZDF für EU-rechtlich verboten – Bundesgerichtshof hat sie aber abgesegnet
Der Jurist hat sechs Fälle vorliegen, in denen Bürger den Rundfunkbeitrag nicht gezahlt haben. Der SWR will das Geld per Vollstreckung einfordern. Ob er das darf, darüber verhandelte der EuGH mündlich.


--- Zitat ---Die Gegner des Rundfunkbeitrags waren nicht gekommen, so dass in der gut zweistündigen Verhandlung vorm höchsten Gericht der EU niemand das deutsche System grundsätzlich in Frage stellte.
[...]
Und die Vertreterin der EU-Kommission teilte mit, dass sie beständig das deutsche System überwachen würden, aber, wie schon 2007 einmal offiziell festgestellt, hier keine unzulässige Beihilfe erkennen könnten.

EU-Kommission steht zur deutschen Beitragspraxis
[...]

Urteil des EuGH im Spätherbst

Am Schluss der Verhandlung zeigte sich: Der Generalanwalt kann das Urteil des Verfassungsgerichts auf jeden Fall berücksichtigen. Er gibt am 26. September sein Votum ab. Das heißt, das endgültige Urteil der europäischen Richter in Sachen deutscher Rundfunkbeitrag kommt im Spätherbst.

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen (vorsicht, Link geht zum SWR):
https://www.swr.de/swraktuell/bw/karlsruhe/deutscher-rundfunkbeitrag-vor-dem-europaeischen-gerichtshof-landrichter-aus-tuebingen-haelt-praxis-von-swr-und-zdf-fuer-eu-rechtlich-verboten-bundesgerichtshof-hat-sie-aber-abgesegnet/-/id=1572/did=22002868/nid=1572/103zynx/index.html

Mal sehen was unsere Mitstreiter vor Ort berichten.

Bürger:
Also irgendwie klingt der ("presseähnliche"?) Artikel des SWR so "Larifari"...
...und es klingt auch so, als ob die Verhandlung selbst ebenfalls eher so "Larifari" gewesen sei?

"Larifari"
https://de.wiktionary.org/wiki/Larifari

Bürger:

--- Zitat von: noGez99 am 04. Juli 2018, 14:43 ---
--- Zitat ---Und die Vertreterin der EU-Kommission teilte mit, dass sie beständig das deutsche System überwachen würden, aber, wie schon 2007 einmal offiziell festgestellt, hier keine unzulässige Beihilfe erkennen könnten.

--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---
Quelle: Im Einstiegsbeitrag verlinkter Artikel
Es gab dazumal keine "Feststellung" sondern eine "Einigung"...

Zur Relativierung der Aussage daher hier ein paar im Forum bereits erwähnte Hintergründe
Arbeitspapier des VPRT "Zum Auftrag der örR-Anstalten in der digit. Medienwelt"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18471.msg120881.html#msg120881

--- Zitat von: Bürger am 18. April 2016, 02:48 ---...auch hier noch etwas interessantes zum Kompromiss zwischen den Bundesländern*** und dem EuGH aus dem Jahre 2007 wegen der wettbewerbsverzerrenden Subventionierung, was letztendlich zum Drei-Stufen-Test geführt hat - gefunden in einem Link unter

ARD Rundfunkrat: Drei-Stufen-Tests und das implizierte Publikum
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18472.msg120877.html#msg120877


--- Zitat ---1. Der Beihilfekompromiss mit der EU-Kommission

Im Jahre 2003 reichte der „Verband Privater Rundfunk und Telemedien“ (VPRT) eine Beschwerde bei der EU-Kommission in Brüssel ein. Darin rügte er die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als wettbewerbsverzerrend und klassifizierte die deutsche "Rundfunkgebühr" als unzulässige staatliche Beihilfe i. S. v. Art. 87 Abs. 1 EGV. Als Begründung führte der VPRT an, dass dem Tätigkeitsfeld der Rundfunkanstalten keine wirkliche Grenze, etwa in Form eines konkreten Funktionsauftrags gesetzt sei. Insbesondere im Online-Bereich sah der VPRT gefährliche Ausuferungen zu Lasten der privaten Anbieter. Die Kommission überzeugten die Argumente des VPRT in weiten Teilen. Sie qualifizierte die deutsche Rundfunkfinanzierung deshalb fortan als staatliche Beihilfe. Eine solche Beihilfe ist grundsätzlich unzulässig. Nur wenn sie die Ausnahmekriterien des Art 86 Abs. 2 EGV erfüllt kann sie ausnahmsweise gerechtfertigt sein. Insbesondere ist dazu nötig, dass die Aufgabe, die mit der staatlichen Beihilfe - also hier der Rundfunkgebühr - finanziert wird, klar definiert ist. Darüber hinaus darf die Beihilfegewährung – vereinfacht ausgedrückt – nicht grob wettbewerbsverzerrende Auswirkungen haben. Die zuständigen Bundesländer und der öffentlich-rechtliche Rundfunk selbst sahen in der deutschen Rundfunkfinanzierung zu keiner Zeit eine staatliche Beihilfe. Ein mehrjähriger Streit zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik entbrannte.

Im sog. "Beihilfekompromiss" einigten sich die Bundesländer*** im Jahr 2007 aber schließlich mit der EU-Kommission. Anscheinend scheuten beide Seiten den Gang zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). Denn eigentlich hätte nur ein Urteilsspruch abschließende Klarheit bringen können. Allerdings hätten beide Seiten dabei riskiert, dass die Rundfunkfinanzierung in der gesamtem EU in Frage gestellt worden wäre, was unabsehbare politische Folgen gehabt hätte. [...]
--- Ende Zitat ---
Quelle: http://www.telemedicus.info/article/1160-Was-ist-eigentlich-der-Drei-Stufen-Test.html

***Edit "Bürger":
Bitte die Hinweise beachten unter
KLAGE nach Europarecht - Ende der ARD-ZDF-GEZ Belästigung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15317.msg160328.html#msg160328
denen gemäß es nicht die Bundesländer, sondern das Auswärtige Amt war.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

--- Ende Zitat ---

dreamliner:
Der Artikel ist meiner Meinung nach sehr "positiv" für den Rundfunk verfasst....

Was mich darin sehr stutzig macht ist die Aussage, das der Unabhängige Generalanwalt das Urteil des Bundesverfassungsgericht berücksichtige kann.

Der sollte / muss doch eine Unabhängige Einschätzung abgeben und sich nicht von anderen Urteilen am höchsten Gericht beeinflussen lassen.

volkuhl:
Die übliche Desinformation und Allgemeinplätze. Ich sehe in der Berichterstattung nicht eine der vorgelegten Fragen beantwortet...

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