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Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze

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Hallo @ KlarSchiff...


--- Zitat von: KlarSchiff am 30. Juni 2018, 15:37 ---Gesetze werden doch auch an höchster Stelle nicht mehr eingehalten...

--- Ende Zitat ---

...nicht nur (ggf.) die Asyldebatte betreffend. Das Gesetze für den Staat bzw. den Staatsadel im Amt nicht gelten - bzw. denen am Allerwertesten vorbeigehen, um es richtig zu formulieren - hat schlicht & einfach Tradition.

Der Bürger läßt es sich doch gefallen - warum also nicht auch einen Angriffskrieg gegen Jugoslawien wie kurz vor der Jahrtausendwende, um nur ein weiteres Beispiel zu nennen.


Edit "DumbTV": @all
Vorsorglich der Hinweis hier beim Kernthema des Threads zu bleiben, welches da lautet:
Vollstreckungsankündigung auf Basis nicht geltender Gesetze
Nicht in Nebenthemen abschweifen!
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Shran:
Es liegt bei Gesetzen und deren Gültigkeiten in der Natur der Dinge der Komplexität, dass Frau Emma von nebenan nicht danach fragt, ob irgend ein Stück Papier noch gilt oder nicht.
Würde man denn eine genau Studie darüber angehen welche Gesetze sinnvoll sind oder nicht, hätte man durch die Tatsache der Menge an Gesetzen, viel zu tun und würde sicher hier und da fündig.

Wer ist denn für Gesetze zuständig und wer dokumentiert deren Ablaufdatum?
Doch sicher nicht der gebeutelte Bürger! Der ist nur der Leidtragende!

volkuhl:

--- Zitat von: Oregano112 am 30. Juni 2018, 15:00 ---Das ist zwar hochlöblich von RA Bölck, den Weg auf der politischen Schiene zu beschreiten, aber wäre es für die Beamten und Angestellten dieses Apparats in Bremen nicht lehrreicher gewesen, diesen für sie sensationellen brandneuen Fakt im Verfahren vor einem Verwaltungsgericht zu erfahren?

--- Ende Zitat ---

Das Eine schließt das Andere ja nicht aus...
Auf die Stellungnahme des Präsidenten des Senats bin ich mal gespannt! Das hat mit Politik erstmal nicht viel zu tun, sondern ist eher ein weiteres Armutszeugnis für "die Verwaltung": die merken nichtmal, dass sie sich selbst den Boden (gesetzl. Grundlagen) unter den Füßen wegziehen und tun als wäre alles in bester Ordnung. Ist das nun einfach Dummheit, arrogante Ignoranz oder Kalkül (wird schon keiner merken)?

Wie soll eine Zwangsvollstreckung ohne rechtliche Grundlage zu rechtfertigen sein? Und wenn die Vollstrecker erstmal persönlich haftbar gemacht werden, weil sie ohne hinreichende Rechtsgrundlage agieren, wirds richtig lustig...

Ein weiterer Sargnagel bzgl. des Vertauens in den Rechtsstaat.

gez-negativ:

--- Zitat von: René am 30. Juni 2018, 13:31 ---Der bekannte Rechtsanwalt Thorsten Bölck aus Quickborn ist entsetz! Herr Bölck kann nicht glauben, welche Dummheit und Ignoranz bei der Finanzsenatorin in der Hansestadt Bremem herrscht.
[...]
„Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge werden in Bremen nach § 3 Absatz 1 des bremischen Rundfunkstaatsvertragsgesetzes (...) beigetrieben“. Dieses ist ein Gesetz vom 25.09.1991 (BermGBl 1991, S. 273).
RA Bölck wandte sich an die Bremer Finanzsenatorin, die dazu schrieb:
»In § 3 Abs. 1 des RdFunkStVtrG BR vom 25.09.1991, BremGBl. 1991, 273 heißt es wörtlich: „Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren vollstreckt.“«.

--- Ende Zitat ---
Die Bemühungen des RA Thorsten Bölck sind der Sache sehr dienlich. Daumen hoch.

Mal ein Wort unter Freunden:
Wer, außer denen, die sich mit der Sache beschäftigen, weiß denn in Sachen Rundfunk bescheid?
Niemand.
In gewisser Hinsicht verstehe ich diese Unwissenheit.
Jedoch müsste sich eine Finanzsenatorin schon ein wenig mit der Materie vertraut machen.
Insgesamt sehe ich da eine Überheblichkeit. Die Amtspersonen haben eben immer recht:
"Ich bin Amtsperson und was ich sage hat immer seine Richtigkeit."

Der Begriff "Rundfunkstaatsvertragsgesetz" ist mir neu.
Das kann ich mir nicht erklären.
Ich kenne:
- Rundfunkstaatsvertrag (Den 16 Länder vereinbaren. = Verwaltungsvereinbarung.)
- Rundfunkgesetz des Landes, welches für die Nutzer verbindlich ist im Bundesland.

Mir ist zudem bekannt, dass die meisten LRA vom Verwaltungsverfahren ausgenommen sind lt. Verwaltungsverfahrensgesetz.

mb1:
Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland und zu dem Vertrag zum Europäischen Fernsehkulturkanal

--- Zitat ---Veröffentlichungsdatum: 25.09.1991
Inkrafttreten: 26.09.1991
Fundstelle: Brem.GBl. 1991, 273
Gliederungsnummer: 225-c-1
Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland und zu dem Vertrag zum Europäischen Fernsehkulturkanal vom 17. September 1991 (Brem.GBl. 1991, 273)"
--- Ende Zitat ---
https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.69371.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d


--- Zitat --- § 3

(1) Bescheide über rückständige Rundfunkgebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren vollstreckt.

(2) Die Rundfunkanstalt erstattet der zuständigen Stelle den für die Vollstreckung erforderlichen durch Zahlung des Schuldners nicht gedeckten Verwaltungsaufwand einschließlich der Auslagen. Der Senat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Erstattung näher zu regeln. Darin kann bestimmt werden, daß der Verwaltungsaufwand ganz oder teilweise in Pauschalsätzen zu erstatten ist.
--- Ende Zitat ---

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