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Aktuelle Möglichkeiten für Sand im Getriebe?

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PersonX:
Nein, kein Schaden für die Wirtschaft. Es müssten für USB Sticks oder ähnliches Zeug lediglich andere Umschläge zum Einsatz kommen.
Denkbar wären Luftpolster Umschläge -relativ teuer- oder verstärkte Pappe jeweils mit Verklebung, welche dem Druck der Walzen auf den Inhalt standhält oder diesen entsprechend ableitet. -> Ohne kommt sonst ein Umschlag -irgendwo seitlich aufgerissen- aber ohne Inhalt an. Der Inhalt landet dabei unter Umständen irgendwo in einem Verteilzentrum des Beförderungsdienstleister.


Edit "Bürger" @alle:
Versandprobleme hier bitte nicht weiter vertiefen, sondern bitte weiter am Kern-Thema arbeiten, welches da lautet
Aktuelle Möglichkeiten für Sand im Getriebe?
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtiung.

GEZupftGerupft:
Sicherlich werden die GEZ-Betriebe das ggf. als Sand im Getriebe auffassen, wenn der Zahler nicht einfach brav zahlt, zahlen kann oder zahlen will, aber ebenso sicherlich wird es für den einen oder anderen quasi eine Notwendigkeit darstellen und der eine oder andere wirds wahrscheinlich auch schon so oder ähnlich gemacht haben:

- bei Nachforderungen Teilzahlungen beantragen
- man kann seine Situation ja nicht immer vorhersehen, daher: ggf. bei geänderter Situation Anpassung Teilzahlung erfragen/ fordern
- Wenn unsaubere oder nicht nachvollziehbare Abrechnungen kommen, ist das für einen ja (Mehr)Aufwand den man schlussendlich nicht zu verantworten hat, es würde einem also dann ja wohl ein Schaden verursacht. Diesen Schaden könnte man dann ggf. einfordern? ggf. gerichtlich, und evtl. auch eine Bearbeitungspauschale verlagen? Kann ja wohl nicht sein dass die GEZ-Betriebe einen derart und unnötig und unaufgefordert beschäftigen, die meisten hätten sicherlich spassigeres zu tun.

- Bzgl. Datenschutz weiss man i.A. sicherlich nicht sicher inwieweit Daten bei anderen Rundfunkanstalten vorliegen, da man ebenso nicht weiss wie DAten getauscht werden und ob Irrtümer passieren.
Ich würde also meinen, um hier etwas mehr Sicherheit zu bekommen, dass man streng genommen also bei allen 16 Rundfunkanstalten seine vorliegenden Daten nach DSGVO anfordern müßte, um seine Datensituation abschätzen zu können. GGF dann natürlich in gewisser Regelmäßigkeit.

- Inkassoforderungen der Stadt sind natürlich immer lustig aber nicht für jeden immer direkt bedienbar, daher wäre es ja evtl. sinnvoll mit der Inkassoabteilung passende Teilzahlungen zu diskutieren, vielleicht ähnlich wie oben aufgeführt, an die Situation angepasst?

- so wie ich das einschätze, werden ja sowohl von den Einwohnermeldeämtern zur GEZ alsauch ggf andersherum Daten ausgetauscht?
Dann wäre vielleicht ja sinnvoll, entsprechende Schreiben jeweils an die Stellen zu verfassen, dass eine Datenweitergabe nicht gewünscht ist, wobei man evtl. nicht ein Vordruckformular verwendet weil man ja nicht weiss inwiefern das fehlerfrei ist. Garantien stehen ja da nicht drauf, soviel ich weiss und einschätze?!?
Solche Erklärungen könnte man evtl. auch imLaufe der Zeit anpassen müssen, wenn einem das sinnvoll erscheint, wobei man sich dann vermutlich sinnvollerweise auf ein schon dieses Thema betreffendes vorherigen Schreiben bezieht, damit da nichts durcheinanderkommt?

Wie sieht es eigentlich generell mit Gebührengegenforderungen aus für die Arbeit, die die einem verursachen können, um vielleicht einfach nur etwas Ausgleich und Schadensersatz zu haben?

ope23:

--- Zitat von: GEZupftGerupft am 26. April 2020, 22:28 ---Wie sieht es eigentlich generell mit Gebührengegenforderungen aus für die Arbeit, die die einem verursachen können, um vielleicht einfach nur etwas Ausgleich und Schadensersatz zu haben?

--- Ende Zitat ---
Wird man einklagen müssen. Darunter machen es die LRA nicht, auf ein einfaches Forderungsbriefchen und selbst auf einen beim Amtsgericht erwerbbaren Titel werden sie nicht zahlen.

(Ja, jeder Bürger kann gegen einen anderen Bürger Forderungen titulieren und ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten lassen. Vor Gericht wird dann entschieden. Keine Rechtsberatung.)

Das hier anwendbare Stichwort dürfte sein: Schadensersatzansprüche aus verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnissen. Kann natürlich sein, dass die LRA plötzlich keine Verwaltung sind, wenn gegen sie Schadensersatzansprüche erhoben werden.

Zum Glück sind es höchstwahrscheninlich Amtsrichter, die darüber befinden würden, und keine Verwaltungsrichter, die aller Erfahrung nach es in außerordentlichem Maße an der nötigen kritischen Distanz zur "Rundfunkseite" (F. Kirchhof) vermissen lassen.

Der richterliche Widerstand aus Tübingen kam auch aus der Ordentlichen Gerichtsbarkeit, vulgo "Amtsgericht" usw.

Keine Rechtsberatung. Aber ganz bestimmt Sand im Getriebe.

pinguin:

--- Zitat von: ope23 am 27. April 2020, 12:36 ---Kann natürlich sein, dass die LRA plötzlich keine Verwaltung sind, wenn gegen sie Schadensersatzansprüche erhoben werden.
--- Ende Zitat ---
Die sind ja auch keine "Verwaltung" im Sinne des öffentlichen Rechts, sondern "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" gemäß BGH KZR 31/14, Rnn. 2, 29 und 47. Für das "Recht der Wirtschaft" sind die Landgerichte zuständig, damit der ordentliche Rechtsweg, an dessen Abschluß der BGH steht; siehe die entsprechenden Themen im Forum.


--- Zitat ---Der richterliche Widerstand aus Tübingen kam auch aus der Ordentlichen Gerichtsbarkeit, vulgo "Amtsgericht" usw.
--- Ende Zitat ---
"War" das nicht Landgericht? Und damit übrigens "zuständiges Gericht" im Sinne der Bundesvorgaben.


Edit "Bürger": Bitte keine Nebendiskussionen zu Zuständigkeiten und dazu wieder neue Nebenbemerkungen ohne Querverweise, deren Sinn und Zweck sich wieder erst durch mühsames Rätselraten und Eigen-Recherche ergibt. Bitte wenn, dann konkreten/ zielführenden Link, wenn man diesen schon im Hinterkopf hat bzw. mglw. sogar selbst Verfasser des anderen Threads ist.
Moderation bleibt vorbehalten. Hier bitte ausschließlich zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Aktuelle Möglichkeiten für Sand im Getriebe?
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.

ope23:

--- Zitat von: pinguin am 27. April 2020, 18:29 ---
--- Zitat ---Der richterliche Widerstand aus Tübingen kam auch aus der Ordentlichen Gerichtsbarkeit, vulgo "Amtsgericht" usw.
--- Ende Zitat ---
"War" das nicht Landgericht?

--- Ende Zitat ---
Jaja, soviel mir erinnerlich ist, hat das LG Tübingen seinerzeit die Streitsache vom Amtsgericht bekommen, weil gegen die Vollstreckung geklagt wurde. Gegenwehr gegen Vollstreckungen fallen m.W. in die ordentliche Gerichtsbarkeit. Das war also der rettende(?) Switch, um aus den Fängen der örr-blindunterwürfigen deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit herauskommen. So meine Deutung des seinerzeitigen Sachverhalts. Keine Rechtsberatung.

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