Archiv > Pressemeldungen Juni 2018
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download)
noGez99:
--- Zitat von: seppl am 08. Juni 2018, 15:59 --- aus dem Beck'schen Kommentar zum Rundfunkrecht von Frau Tucholke zitiert:
--- Ende Zitat ---
Dank der eifrigen Arbeit hier im Forum haben wir die Beck'schen Kommentar zum Rundfunkrecht als einseitigen Parteivortrag entlarvt.
seppl:
Es ist nicht nur "einseitiger Parteienvortrag", sondern langsam wird nachgewiesen, dass es absichtliche Rechtsverdrehung ist. Und zwar ziemlich schlechte, weil es den Beteiligten über die Jahre immer leichter gemacht wurde, abstruse Rechtsverrenkungen in diesem in Rechtskreisen anerkannten Werk unbestraft festzuhalten. Da passt man dann irgendwann nicht mehr so richtig auf.
Dauercamper:
Die Begründung für die aufschiebende Wirkung muss nachvollziehbar sein.
Unbestimmtheit des Verwaltungsaktes ist so eine Begründung.
Das VG Düsseldorf bestätigt nur, dass die Nennung einer zu zahlenden Summe (ohne deren genaue Aufschlüsselung), zu unbestimmt ist, der Schuldner also auch nicht nachprüfen kann, ob die Höhe der Verbindlichkeiten stimmt.
Insofern ist davon auszugehen, dass in ähnlichen Fällen (fehlende Aufschlüsselung des Gesamtsumme) auch andere VGe die aufschiebende Wirkung anordnen werden.
Der RA ist sein Geld wert ! ;)
Housebrot:
--- Zitat von: Dauercamper am 08. Juni 2018, 17:35 ---Der RA ist sein Geld wert ! ;)
--- Ende Zitat ---
Das Problem ist einfach, dass wir vor Gericht ohne Anwalt überhaupt nicht richtig gehört werden.
Sobald ein Anwalt bei der Sache ist, haben die Gerichte den notwendigen Respekt, und halten sich an die Ordnung.
Grüße
Adonis
Bürger:
Stimmt so (leider) nicht ganz - auch Anwälten wird seitens der Gerichte/ Richter nicht selten mangelnder Respekt gegenüber gezeigt.
Die "Rechtsprechung" zum sog. "Rundfunkbeitrag" spricht (bislang?) - bis auf wenige Ausnahmen (allen voran LG Tübingen) - Bände über das "Ordnungs-" und "Rechtsverständnis" der Amts-, Land- und Verwaltungsgerichte (sowie auch der Finanzgerichte) - egal ob der Sachvortrag mit oder ohne qualifizierten Rechtsanwalt/ Prozessbevollmächtigten erfolgt.
Dies hier aber bitte nicht weiter vertiefen, sondern bitte hier wie überall im Forum inhaltlich eng und zielgerichtet am Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download)
und insbesondere die zur Rechtswidrigkeit der Pfändungsverfügung führenden formalen Fehler/ den o.g. Beschluss des VG Düsseldorf zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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