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Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download)

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Markus KA:

--- Zitat von: Dauercamper am 08. Juni 2018, 17:35 ---Der RA ist sein Geld wert !  ;)
--- Ende Zitat ---

Bölck-stoff lässt es wieder kesseln!!!  >:D
(er möge mir den Kalauer verzeihen, er ist nicht nur sein Geld wert, er ist großartig  :)  )


Edit "Bürger" - Hinweis (bitte nicht weiter vertiefen):
"Bölkstoff" bei Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%B6lkstoff

Grit:

--- Zitat von: marga am 08. Juni 2018, 16:26 ---Ein "Leistungsbescheid" interessiert die Saarländische Verwaltungsgerichtsbarkeit einen feuchten Kehricht.

--- Ende Zitat ---

In Berlin ist das genau so.

Das Finanzamt schreibt dazu, dass es nicht auf "jede kleine Einzelheit" eingehen kann und weist eine beantragte aufschiebende Wirkung oder die Aussetzung der Vollziehung zu den feststellenden Verwaltungsakten mit der "Rundfunkbeitragspflicht" i.V.m. der Vorlageentscheidung des Landgerichts Tübingen ab:

--- Zitat ---Ein Vorlageverfahren vor dem EuGH selbst ändert nichts an der Gültigkeit des mitgliedstaatlichen Rechts.
Das heißt, die Rundfunkbeitragspflicht besteht weiterhin und das Vollstreckungsverfahren ist fortzusetzen.
--- Ende Zitat ---

Und das Finanzgericht schreibt:

--- Zitat ---Die Festsetzungsbescheide enthielten jeweils auch Leistungsgebote i. S. d. § 254 Abs. 1 AO.
--- Ende Zitat ---

(Quellen: privat)

Soviel dazu.  :(

Dauercamper:
Schade  :(
Die wissen ganz genau, dass selbst bei einem entsprechenden Urteil des EuGH der rechtswidrige Zustand jahrelang weiter bestehen wird (Übergangsfristen).

denyit:
Sehr schön! :) Unabhängig vom Thema Rundfunkbeitrag wird hier aufgezeigt, dass die Verwaltung in (vielen) Fällen blind anderen "Verwaltungen" folgt, ohne wirklich zu prüfen. Ein schönes Beispiel für ein Problem im "System".

gez-negativ:
Zum Leistungsbescheid:

--- Zitat ---Der Leistungsbescheid, als häufiger Unterfall eines Bescheides, ist ein Verwaltungsakt, mit dem eine Behörde einen Leistungsanspruch mitteilt oder einen Zahlungsanspruch geltend macht.
--- Ende Zitat ---
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsbescheid

Darin enthalten:  eine Behörde

Bei der Anstalt des Rundfunks steht in großen Lettern:  Unternehmen

Nun fragt sich , wieso dann ein Leistungsbescheid erforderlich ist und keine Rechnungsstellung?


Des Weiteren wird keinerlei Leistung in Anspruch genommen und keinerlei Angebot genutzt.
Dann gehe ich von einem Leistungsbescheid ohne erbrachte Leistung aus.
An sich versendete der BS immer nur Bescheide für rückständige Forderungen. (Soweit mir bekannt.)

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