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Autor Thema: Kleine Anfrage RLP: Wirtschaftlicher Stand des SWR (II)  (Gelesen 1559 mal)

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LANDTAG RHEINLAND-PFALZ
Drucksache 17/6188, 11.05.2018

Antwort der Bevollmächtigten des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/6006 –

Wirtschaftlicher Stand des SWR II

Zitat
Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/6006 – vom 18. April 2019 hat folgenden Wortlaut:

Aus dem „Bericht des Südwestrundfunks an den Landtag Rheinland-Pfalz über die Finanz-, Haushalts- und Personalkostenentwicklung in den Jahren 2016 bis 2019“ – Drucksache 17/5440 – geht aus der Finanzrechnung auf Seite 20 unter Punkt I.3 hervor, welche Mittel aus Rückstellungen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung generiert werden.

In der Sitzung des Medienausschusses vom 10. April 2018 wurde berichtet, dass sich die Alters- und Hinterbliebenenversorgung momentan in drei unterschiedliche Arten gliedert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche rechtlichen Grundlagen bestehen beim SWR zur Bildung von Rückstellungen für die für Alters- und Hinterbliebenenversorgung, und was sagen diese aus?

2. Worin unterscheiden sich die drei Arten der Alters- und Hinterbliebenenversorgung, und welche Funktion nehmen sie jeweils bei der Alters- und Hinterbliebenenversorgung ein?

3. Wie hoch sind die momentan gebildeten Rückstellungen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung (bitte um Angabe des Stichtags)?

4. Welche Beträge (brutto) werden in den Jahren 2017 bis 2019 den Rückstellungen jeweils zugeführt/entnommen, und wie ist folglich die Nettoentwicklung?

5. Von welchem Mittelbedarf wird für den Zeitraum 2017 bis 2027 für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung ausgegangen?

6. Welche weiteren Handlungsnotwendigkeiten werden gesehen, um den in Frage 5 genannten Mittelbedarf decken zu können?

Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. Mai 2018 wie folgt beantwortet:

Der „Bericht des Südwestrundfunks an den Landtag Rheinland-Pfalz über die Finanz-, Haushalts- und Personalkostenentwicklung in den Jahren 2016 bis 2019“, der die Grundlage der Kleinen Anfrage ist, wurde im Ausschuss für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik – dessen Vorsitzender der Abgeordnete Joachim Paul ist – in der Sitzung am 10. April 2018 vorgestellt und erörtert. Insbesondere auch die verschiedenen Arten der Alters- und Hinterbliebenenversorgung wurden unter Hinzuziehung des Justiziars des SWR, Dr. Hermann Eicher, ausführlich dargestellt und erläutert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:

Nach § 249 HGB sind für sogenannte ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen zu bilden. Um solche ungewisse Verbindlichkeiten handelt es sich bei der tarifvertraglichen Verpflichtung des SWR gegenüber seinen Beschäftigten hinsichtlich einer künftigen Versorgungszusage.

Zu Frage 2:

Nach Auskunft des SWR verfügt dieser über drei Versorgungstarifverträge: Den Tarifvertrag Versorgung – SWR (TVV-SWR), den Versorgungstarifvertrag der ARD (VTV) sowie den Beitragstarifvertrag Altersversorgung (BTVA).

Der TVV-SWR findet für bis zum 31. Dezember 1992 in den SWR eingetretene Beschäftigte (ehemalige Beschäftigte des SWR) Anwendung. Er enthält eine – in den Jahren 2003 und 2005 korrigierte – Gesamtversorgungszusage aus gesetzlicher und betrieblicher Rente mit einer Obergrenze. Der VTV findet auf danach eingetretene Beschäftigte bis zum 31. Dezember 2016 Anwendung. Er enthält eine endgehaltsbezogene betriebliche Versorgungszusage, allerdings keine Gesamtversorgungszusage mehr. Der seit dem 1. Januar 2017 maßgebliche BTVA stellt eine rein beitragsorientierte Leistungszusage ohne Endgehaltsbezug dar.

Zu Frage 3:

Nach Auskunft des SWR beliefen sich die Rückstellungen für Pensionsleistungen und -anwartschaften für Betriebsangehörige des SWR zum 31. Dezember 2016 auf 1 666,2 Mio. Euro.

Zu Frage 4:

Der Bildung von Rücklagen zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung liegen versicherungsmathematische Gutachten zugrunde. Diese trennen nicht in Zuführung und Entnahme. Daher ist nur eine Aussage über die Netto-Zuführung möglich. Diese betrug nach Auskunft des SWR 2017 124,6 Mio. Euro und im Jahr 2018 151,2 Mio. Euro. Im Jahr 2019 wird sie 131,6 Mio. Euro betragen.

Zu Frage 5:

Der SWR geht hier von 83 Mio. Euro für das Jahr 2017, 83,5 Mio. Euro für das Jahr 2018 und 85,6 Mio. Euro für das Jahr 2019 aus. Weitergehende Zahlen sind nicht bekannt.

Zu Frage 6:

Keine. Nach Auskunft des SWR ist der in der Antwort zu Frage 5 aufgeführte Mittelbedarf in den Finanzplanungen bis 2019 bereits enthalten.

Heike Raab
Staatssekretärin

Download des Originaldokuments (pdf ~740kb)
http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/6188-17.pdf

Alternativ-Download hier im Anhang


Anfragen (I) bis (IV) siehe

Kleine Anfrage RLP: Wirtschaftlicher Stand des SWR (I)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27730.0.html

Kleine Anfrage RLP: Wirtschaftlicher Stand des SWR (II)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27731.0.html

Kleine Anfrage RLP: Wirtschaftlicher Stand des SWR (III)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27732.0.html

Kleine Anfrage RLP: Wirtschaftlicher Stand des SWR (IV)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27733.0.html


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