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9. Wie und wie oft werden blinde, sehbehinderte, [..] Menschen über die Möglichkeit einer Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht informiert?
Allen Antragstellerinnen und Antragstellern wird vom Versorgungsamt mit der Ein- gangsbestätigung ein umfangreiches Merkblatt über den Katalog der Nachteilsaus- gleiche zugesandt. Hierüber informiert das Versorgungsamt zeitnah auch auf seinen Internetseiten über aktuelle Änderungen, die im Zusammenhang mit Nachteilsausglei- chen stehen. Darüber hinaus werden auc h in den Feststellungsbescheiden zu den einzelnen anerkannten Nachteilsausgleichen spezielle Informationen gegeben. [..]
Genau mein Humor...
Gruß
Kurt
PS: davon ab geht die Antwort total an der Frage vorbei:
Frage: Wie und wie oft werden blinde, sehbehinderte, gehörlose, hörgeschädigte oder taubblinde Menschen über die Möglichkeit einer Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht informiert?
Antwort: Allen Antragstellerinnen und Antragstellern wird vom Versorgungsamt mit der Eingangsbestätigung ein umfangreiches Merkblatt über den Katalog der Nachteilsausgleiche zugesandt.
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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."