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Ketterer bei XING: Ein öffentlich-rechtlicher Sender würde vollkommen reichen

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volkuhl:

--- Zitat von: Besucher am 08. Juni 2018, 19:39 ---Was diese Figuren als Entgegnung auf Herrn Kleinsteubers Anwurf von sich geben, ist heiße Luft, rein ideologische Floskeln und Sprechblasen ohne jeden inhaltlichen Bezug zu dem, was Herr K. gesagt hat, insofern einfach nur peinlich und keine 5 Sekunden des Lesens oder Nachdenkens wert.

--- Ende Zitat ---

Das kennen wir ja schon aus den Verhandlungen der VGe. Und soweit ich von der Verhandlung am BVerfG gehört habe, war es dort auch nicht anders. Nicht verwunderlich: Sie haben definitiv keine Argumente!
Darin vermute ich die Absage des zweiten Verhandlungstages: Das BVerfG wollte "denen" weitere Blamagen ersparen...

pinguin:

--- Zitat ---Ein öffentlich-rechtlicher Sender würde vollkommen reichen
--- Ende Zitat ---
Solange Rundfunk Landesrecht ist, solange hat jedes Land das Recht, einen eigenen Rundfunksender haben zu dürfen.
Hat was mit Diskriminierung und so zu tun, da sich auch ein Land nicht schlechter stellen lassen muss, als ein anderes.

volkuhl:

--- Zitat von: pinguin am 08. Juni 2018, 23:49 ---Solange Rundfunk Landesrecht ist, solange hat jedes Land das Recht, einen eigenen Rundfunksender haben zu dürfen.
...

--- Ende Zitat ---

...aber keinesfalls die Pflicht zum eigenen Sender! Schon heute gibt es mehr-Länder-Anstalten (ndr, mdr, ...). Zusätzlich der Zusammenschluß in der ARD. Und dann wäre da noch das ZDF und das Deutschlandradio...

Das "Recht einen eigenen Sender haben zu dürfen" bedeutet auch, dass andere Länder diese Sender nicht finanzieren brauchen (da sie das Recht am eigenen Sender haben). Also müssten da z.B. die "Beiträge" in HB exorbitant steigen, oder von Radio Bremen bliebe nichts weiter, als ein Mini-Senderchen. Die Beiträge der Einwohner Bremens reichen ja mal knapp für ein Intendantengehalt und entsprechende Pension...  >:D

Housebrot:

--- Zitat von: volkuhl am 09. Juni 2018, 06:30 ---
--- Zitat von: pinguin am 08. Juni 2018, 23:49 ---Solange Rundfunk Landesrecht ist, solange hat jedes Land das Recht, einen eigenen Rundfunksender haben zu dürfen.

--- Ende Zitat ---
...aber keinesfalls die Pflicht zum eigenen Sender! Schon heute gibt es mehr-Länder-Anstalten (ndr, mdr, ...). Zusätzlich der Zusammenschluß in der ARD. Und dann wäre da noch das ZDF und das Deutschlandradio...

--- Ende Zitat ---

Aber warum muss dann jemand aus dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern einen Sender aus Baden-Württemberg finanzieren?

Grüße
Adonis

pinguin:

--- Zitat von: Adonis am 09. Juni 2018, 07:56 ---Aber warum muss dann jemand aus dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern einen Sender aus Baden-Württemberg finanzieren?
--- Ende Zitat ---
Die Frage wäre, ob es nicht letztlich umgedreht ist? Nämlich dann, wenn bspw. Baden-Württemberg dichter besiedelt ist, als Mecklenburg-Vorpommern? Evtl. ist die dünnere Besiedlung des Küstenbereiches, (Nord- wie Osteseeküste), der Grund, dass sich 4 Länder zu einem Sender verbunden haben?

Solange die Finanzierung auf Basis der Zwangsabzocke besteht, dürfte das relevant sein, zu beachten.

Wird der eigene ÖRR hingegen aus echten Steuermitteln finanziert, zählen primär nur noch die Wirtschaftskraft des Landes und deren allgemeine Steuereinkünfte, für die ja keine ausgabeseitige Zweckindung besteht?

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