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Autor Thema: Dr. Heiko Neuhoff wird hauptamtlicher Rundfunkdatenschutzbeauftragter beim NDR  (Gelesen 3962 mal)

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Presseportal, 25.05.2018

Dr. Heiko Neuhoff wird hauptamtlicher Rundfunkdatenschutzbeauftragter beim NDR

Pressemitteilung NDR

Zitat
Hamburg (ots) - Der NDR Rundfunkrat hat Dr. Heiko Neuhoff zum hauptamtlichen Rundfunkdatenschutzbeauftragten beim Norddeutschen Rundfunk ernannt. Der NDR Verwaltungsrat hatte den Juristen für diese Funktion vorgeschlagen. Sie ist in dieser Form mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 und des vom selben Tag an geltenden neuen NDR-Datenschutz-Staatsvertrags erstmals zu besetzen. In dem neuen Staatsvertrag sind Aufgaben und Befugnisse des Rundfunkdatenschutzbeauftragten festgelegt. Danach überwacht er die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei der gesamten Tätigkeit des NDR und seiner Beteiligungsunternehmen. Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte ist in Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Er untersteht der Dienstaufsicht des Verwaltungsrates insoweit, als seine Unabhängigkeit bei der Ausübung des Amtes nicht beeinträchtigt wird.

Die Ernennung zum Rundfunkdatenschutzbeauftragten erfolgt für die Dauer von vier Jahren. In dieser Zeit darf er innerhalb des NDR und seiner Beteiligungsunternehmen keine anderen Aufgaben wahrnehmen. Jedermann hat das Recht, sich unmittelbar an den Rundfunkdatenschutzbeauftragten zu wenden, wenn er oder sie der Ansicht ist, bei der Verarbeitung seiner bzw. ihrer personenbezogenen Daten durch den NDR oder seiner Beteiligungsunternehmen in schutzwürdigen Belangen verletzt zu sein.

Dr. Heiko Neuhoff (43) wurde in Hamburg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt Information und Kommunikation. Nach Studienaufenthalten in Oxford und London wurde er 2013 an der Universität Hamburg im Rundfunkrecht promoviert. Seit mehr als zehn Jahren ist Dr. Heiko Neuhoff im Justitiariat des NDR tätig. Im September 2017 übernahm er das Amt des NDR Datenschutzbeauftragten, das es in bisheriger Form künftig nicht mehr gibt: Mit Inkrafttreten des NDR-Datenschutz-Staatsvertrag wurden die bisherigen Datenschutzvorschriften in den Paragrafen 41 und 42 des NDR Staatsvertrages gestrichen.

Weiterlesen auf:
https://www.presseportal.de/pm/6561/3953144


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Immerhin haben die einen Alleine...

ZDF, BR und diverse weitere wollen laut letzter RFRS (Ich muss noch einmal in den Notizen zur Sitzung nachsehen... Protokoll kommt ja auch noch online.) einen einzigen für mehrere Sender haben.
Damit würden sie meiner Meinung nach den gesetzlichen Bestimmungen wiedersprechen, weil eben wieder nur einer alleine da ist, der dann schön für alle beteiligten Sender abbügeln kann...


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ich bin ein nichtnutzer! weder schwarzseher, schmarotzer oder was sonst noch so seitens der ör vorgeworfen wird...

wenn ich nicht mit dem bus fahre, kaufe ich auch kein ticket!

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Zitat
Seit mehr als zehn Jahren ist Dr. Heiko Neuhoff im Justitiariat des NDR tätig.

So stellt der NDR sich also eine unabhängige und nur dem Gesetz unterworfene Person vor.


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Schleswigholsteiner Landtag - Top 03 (oA) - NDR-Datenschutz-Staatsvertrag
https://www.sh-landtag.de/plenumonline/archiv/wp19/09/debatten/oa_03.html
16.02.2018
P.S. (oA) = ohne Aussprache = durchwinken-genehmigt - so geht "Staatsferne" Politik in der Sache Rundfunk-Datenschutz im Landtag SH

2. Lesung
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über den Datenschutz beim Norddeutschen Rundfunk (NDR-Datenschutz-Staatsvertrag)

Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/407(neu)
https://www.sh-landtag.de/infothek/wahl19/drucks/00400/drucksache-19-00407.pdf

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/487
https://www.sh-landtag.de/infothek/wahl19/drucks/00400/drucksache-19-00487.pdf

Hinweis: Eine Aussprache ist nicht vorgesehen

Zitat
EU-Datenschutzregeln kommen in den NDR-Staatsvertrag

Der von Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern vorgelegte NDR-Datenschutz-Staatsvertrag wurde in Kiel ohne Gegenstimme durchs Parlament gewunken. Damit ist der Weg frei für die Umsetzung der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung. Mehr Information zur DSGVO im Artikel zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag. (gehe zu Top 2) https://www.sh-landtag.de/plenumonline/archiv/wp19/09/debatten/oa_02.html

Eine grundlegende Überarbeitung des NDR-Staatsvertrages wurde von den Ländern wegen Zeitdrucks als „nicht sinnvoll“ erachtet. Die DSGVO muss bis zum 25. Mai in allen Mitgliedsländern umgesetzt werden. Die derzeitig gültigen Datenschutz- Regelungen im NDR-Staatsvertrag sollen mit Inkrafttreten des Datenschutz-Staatsvertrages entfallen. Diese neuen Vorschriften wollen die vier Länder dann später in einem zweiten Schritt in den Staatsvertrag integrieren.

1. Lesung / Meldung:

plenum-online Januar 2018 (ohne Aussprache)
https://www.sh-landtag.de/plenumonline/archiv/wp19/08/debatten/oa_08.html

Vorherige Meldungen zum Thema:
plenum-online Oktober 2016 (18. Wahlperiode)
https://www.sh-landtag.de/plenumonline/archiv/wp18/46/debatten/oa_37.html
plenum-online Mai 2014 (18. Wahlperiode)
https://www.sh-landtag.de/plenumonline/archiv/wp18/46/debatten/oa_37.html


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Ergänzung zu meinem Beitrag https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27589.msg173451.html#msg173451
bitte beachten

Es gibt im Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) ein (Zustimmungsgesetz)

Gesetz zum NDR-Datenschutz-Staatsvertrag vom 18. April 2018.
Zum 26.05.2018 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=NDRDSStVtrG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true
juris-Abkürzung: NDRDSStVtrG ND
Fundstelle:   Nds. GVBl. 2018, 51

Gültig ist dieser NDR-Staatsvertrag für die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie die Freie und Hansestadt Hamburg

Beim ersten durchlesen des NDR-Datenschutz-Staatsvertrag ist mir etwas aufgefallen.
https://www.sh-landtag.de/infothek/wahl19/drucks/00400/drucksache-19-00407.pdf

§1 - Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken, Medienprivileg

Begründung zu Artikel 1 auf Seite 21 Abs.2 steht dann

Zitat
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen, als zu journalistischen Zwecken findet die Datenschutz-Grundverordnung grundsätzlich uneingeschränkt Anwendung.

Dies könnte man so ausgelegt sehen, dass zur Berechnung/Abrechnung, Verarbeitung der Daten des Rf-Beitrages eines Beitragspflichtigen RF-Teilnehmers die DSGVO Anwendung findet. Damit könnten die DS-Rechte der DSGVO einfordert werden, sofern nicht das BDSG-neu und die Regelungen im RBStV etwas gegenteiliges bestimmen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 13:21 von muuhhhlli«

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@ muuuhliii

Selbstverständlich haben die Landesrundfunkanstalten Schiss vor der neuen DSGVO. Dass der Meldedatenabgleich noch vor dem 25.05.2018 stattfand, ist kein Zufall sondern Absicht. Ich sehe dies auch als neue Waffe, uns gegen die Datensammelwut des Beitragsservice und der Landesrundfunkanstalten zu wehren. Das hat der ÖRR auch verstanden. Zwar werden wohl auch die Verwaltungsgerichte wieder dem ÖRR wohlgesonnen sein, aber dann landet die Sache halt wieder nach drei bis vier Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht, oder eben nach fünf Jahren vor dem EUGH. 

Die Aufgabe des Herrn Neuhoff wird wohl nicht unerheblich darin bestehen, Angriffe von außen, also von Bürgen und Rundfunkzahlschafen gegen seinen Arbeitgeber, aufgrund der seit 25.05.18 unweigerlich in Kraft getretenen DSGVO gegen die umfangreiche Datenspeicherung der "Zwangsmitglieder" abzuwehren. Eigentlich könnte die Berufsbezeichnung hier auch "Datenschutzangriffabwehrbeauftrager" heißen.

LG Peli


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2018, 00:48 von Bürger«

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@ Peli,

so einfach ist mit der DSGVO dem RF und des LRA's nicht beizukommen. Ein Grund sind die Öffnungsklauseln.

Meine Gedanken gehen dahin, dass wir ganz gezielt und sachlich die Gesetze lesen, beurteilen und Schlüsse draus ziehen, wo es Angriffspunkte gibt, die für die Rf-Gesetze sprechen und die im Widerspruch zur DSGVO bzw. im BDSG-neu reingeschmuggelt wurden, damit der einfache Bürger denken möge, die haben schon recht.

Die haben nicht recht, wenn man sich auf die bisherigen Urteile des EuGH orientiert. Und darin sehe ich die Möglichkeit, dass wir den Rechtsweg der Nationalen Gerichte eventuell gar nicht gehen müssen, sondern uns auf die EU Rechtssprechung berufen und diese darüber einschalten.

Aber gut, ich bin kein Rechtsgelehrter und deshalb ist das keine Verbindliche Auskunft.

Nur es kann niemals sein, dass deutsche Gerichte die EU-Rechtssprechung nicht beachten.
Wer überprüft sowas?
Da kann ich doch nicht zu so einem popeligen deutschen VG gehen.

Ansonsten ist klar, der Herr Neuhoff muss die Stellung beziehen für die DS-Abwehrfront beim RF und Fernsehen in den genannten Bundesländern und beim NDR.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2018, 19:59 von Bürger«

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Selbstverständlich haben die Landesrundfunkanstalten Schiss vor der neuen DSGVO. Dass der Meldedatenabgleich noch vor dem 25.05.2018 stattfand, ist kein Zufall sondern Absicht. Ich sehe dies auch als neue Waffe, uns gegen die Datensammelwut des Beitragsservice und der Landesrundfunkanstalten zu wehren. Das hat der ÖRR auch verstanden. Zwar werden wohl auch die Verwaltungsgerichte wieder dem ÖRR wohlgesonnen sein, aber dann landet die Sache halt wieder nach drei bis vier Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht, oder eben nach fünf Jahren vor dem EUGH.

@ Peli
Bezug nehmend auf deinen Beitrag und Hinweis der Gerichte und DSGVO. Es gab im Vorfeld ein Urteil 10 K 7698/16 zur
EU Datenschutz-Grundverordnung – Landesdatenschutzbehörde scheitert vor Gericht.
Posted on 30. August 2017 by Carlo Piltz
https://www.delegedata.de/2017/08/urteil-zur-eu-datenschutz-grundverordnung-landesdatenschutzbehoerde-scheitert-vor-gericht/

Hintergrund war:
Zitat
Eigentlich ist die EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erst ab 25. Mai 2018 anwendbar (Art. 99 Abs. 2 DSGVO). Die DSGVO ist zwar bereits am 24.5.2016 in Kraft getreten. Sie gilt jedoch erst ab dem 25.5.2018. Erst ab diesem Datum sind die Vorgaben der DSGVO verbindlich anzuwenden und durch die Aufsichtsbehörden durchsetzbar.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Baden-Württemberg (LfDI) sah dies Ende 2016 offenbar anders. Mit Urteil vom 6.7.2017 (Az. 10 K 7698/16, pdf)
https://www.delegedata.de/wp-content/uploads/2017/08/VG-Karlsruhe-10-K-7698-16u.pdf

Das belegt eigentlich deine Vermutung von Dir, die LRA und der BS nahmen das sicherlich zum Anlass,
Ihren Datenabgleich vor dem Termin 25.05.2018 durchzuführen und zu vollziehen.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte inhaltlich wichtige Diskussionen in entsprechenden geeigneten Threads, jedoch nicht hier vertiefen, wo es gem. Einstiegsartikel und Kern-Thema des Threads im Wesentlichen um die Personalie geht
Dr. Heiko Neuhoff wird hauptamtlicher Rundfunkdatenschutzbeauftragter beim NDR
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2018, 00:52 von Bürger«

 
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