"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Musterschreiben
DSGVO - Anfrage zu eigenen personenbezogenen Daten (Musterschreiben)
DerOlaf:
Guten Tag an alle,
kann man auch im "Namen seiner minderjährigen Kinder" um Auskunft nach DSGVO bitten? Da würde ich ja auch gerne mal wissen ob die GEZ nicht auch von meinen Kindern Daten in Ihrem System hat.
Dieses Anfrage würde ich dann auch mal an alle Anstalten per Fax senden.
Gruß
Olaf
pinguin:
--- Zitat von: DerOlaf am 22. März 2021, 15:17 ---kann man auch im "Namen seiner minderjährigen Kinder" um Auskunft nach DSGVO bitten?
--- Ende Zitat ---
Der EuGH hatte dergleichen im Falle eines behinderten Kindes verneint, da der Vater nicht "gesetzlicher Vormund" war; wurde im Laufe des Jahres jedenfalls in einer Entscheidung gelesen, die neu herausgesucht werden müsste.
DerOlaf:
Guten Morgen an alle,
vor genau einem Monat wurde der Südwestrundfunk um Auskunft nach DSGVO aufgefordert. Normalerweise ist für mich der WDR zuständig, aber ich möchte ja trotzdem mal wissen ob der Südwestrundfunk evtl. auch Daten über mich gespeichert hat.
Bis heute ist keine Antwort eingegangen.
Hatte jemand schon den Fall? Wie wurde dann vorgegangen?
Ich würde mich ansonsten über das Formular "Beschwerde zum Datenschutz" auf der Seite des "Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen (ldi.nrw.de)" über den Südwestrundfunk beschweren.
Hat damit jemand schon Erfahrung?
Gruß
Olaf
Profät Di Abolo:
Guten TagX,
rein fiktiv natürlich.
Da sich die Datenauskunft beim BeitraXservus als ausgesprochen schwierig gestaltet und sich die GEZ bekanntermaßen ständig Ausreden aus den Fingern saugt, könnte es vorgekommen sein, dass bei einem entsprechenden Antrag eine Kopie des Personalausweises (Identitätsnachweis) beigefügt wurde.
Hier der entsprechende fiktive Fall und die Geschichte des "GEZ-Datenfriedhofs":
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, veröffentlicht ihren Jahresbericht für das Jahr 2020.
https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/publikationen/jahresbericht/BlnBDI-Jahresbericht-2020-Web.pdf
Ab Seite 213:
--- Zitat ---15.7
Löschung personenbezogener Daten in Einzeldokumenten beim Rundfunk Berlin–Brandenburg
Unaufgefordert übersandte eine betroffene Person dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) zusammen mit einem Auskunftsantrag eine Kopie ihres Personalausweises mit dem Hinweis, der rbb möge diese Kopie nach erfolgter Identitätsprüfung unverzüglich löschen. Im Rahmen der Auskunftserteilung an die betroffene Person stellte sich allerdings heraus, dass die Ausweiskopie zusammen mit dem Antrag auf Auskunft beim Zentralen Beitragsservice (ZBS) dauerhaft gespeichert worden war. Einen Antrag auf deren Löschung lehnte der rbb gegenüber der betroffenen Person ab.
--- Ende Zitat ---
Echt jetzt fiktive Personen A, N, K und E?
Ihr habt die Löschung abgelehnt!?!
Dollet Ding!
--- Zitat ---In seiner Stellungnahme lehnte der rbb zunächst auch unserer Behörde gegenüber eine Löschung der Kopie des Personalausweises ab, weil dem Aufbewahrungsfristen entgegenstünden und zudem eine Löschung einzelner Seiten aus dem Vorgangsverwaltungssystem technisch nicht möglich sei, ohne das gesamte Eingangsdokument (den Auskunftsantrag) und das Ausgangsdokument (das Auskunftsschreiben) mit zu löschen. Im Übrigen sei dies mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden.
--- Ende Zitat ---
Uiiiiii! A, N, K und E! Weit aus dem rbb-Datenfriedhofsgrab gelehnt, waa?
Habt ihr beim Anfertigen eurer Stellungnahme noch den "Michael Jackson - Thriller - Zombie- Dance" auf der rbb-Dachterrasse gezappelt?
Michael Jackson - Thriller
https://www.youtube.com/watch?v=4V90AmXnguw
Und dann noch vor einer echten Aufsichtsbehörde rumzappeln.
Nicht dieser "sektorspezifische-Zombie-Rundfunkdatenschutzbeauftragte-Quatsch"!
--- Zitat ---Bereits die dauerhafte Speicherung der Personalausweiskopie über die Identitätsprüfung hinaus war jedoch rechtswidrig. Schon deswegen wäre der rbb von sich aus und erst recht auf den Antrag der betroffenen Person hin zur Löschung der Personalausweiskopie verpflichtet gewesen.319 Ein Anspruch auf Löschung ergab sich im vorliegenden Fall auch daraus, dass eine weitere Speicherung der Personalausweiskopie nach Beendigung der Identitätsprüfung nicht mehr erforderlich war.320 Die von der betroffenen Person eingesandte Personalausweiskopie unterliegt keinen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Auch der Einwand des rbb, eine Löschung einzelner Teile eines einmal eingescannten Dokuments sei technisch nicht möglich, entbindet ihn nicht von der gesetzlichen Verpflichtung zur Löschung: Der rbb ist vielmehr verpflichtet, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Löschung personenbezogener Daten nachkommen zu können.321
Unsere datenschutzrechtliche Bewertung haben wir dem rbb mitgeteilt. Dieser hat daraufhin ein Verfahren entwickelt, mit dem auch einzelne Seiten einmal gescannter Unterlagen aus dem dortigen Datenbestand gelöscht werden können. Die Löschung der Personalausweiskopie wurde – wie ursprünglich beantragt – umgesetzt und der betroffenen Person bestätigt.
Anträge auf Auskunft über personenbezogene Daten nach Art. 15 DS-GVO sollten grundsätzlich ohne Vorlage einer Kopie des Personalausweises gestellt werden, da Ausweiskopien regelmäßig nicht erforderlich sind. Eine Verpflichtung zur Löschung von Daten kann auch für einzelne Teile gespeicherter Unterlagen bestehen. Verantwortliche sind verpflichtet, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Löschung dieser Daten nachkommen können. Dies gilt nicht nur für die hier in Rede stehende Löschung im Einzelfall, sondern auch für eine regelmäßige automatische Löschung nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen. Mängel der eingesetzten Software können keine „Datenfriedhöfe“ rechtfertigen.
319 Siehe Art. 17 Abs. 1 lit. d DS-GVO
320 Siehe Art. 17 Abs. 1 lit. a DS-GVO
321 Siehe Art. 24 Abs. 1 DS-GVO
--- Ende Zitat ---
So, damit wäre das mit dem "Identitätsnachweis beim BeitraXservus" für alle Zeiten geklärt.
Wir hoffen die "GEZ-Löschungs-Software-Ergänzung" war richtig kompliziert und teuer.
Dies ist ein kostenloser und glutenfreier GEZombie-Datenfriedhofs-Abwehrservice des GEZ-Boykott-Forums.
:)
Kurt:
--- Zitat von: Profät Di Abolo am 27. April 2021, 05:22 ---Unsere datenschutzrechtliche Bewertung haben wir dem rbb mitgeteilt. Dieser hat daraufhin ein Verfahren entwickelt, mit dem auch einzelne Seiten einmal gescannter Unterlagen aus dem dortigen Datenbestand gelöscht werden können. Die Löschung der Personalausweiskopie wurde – wie ursprünglich beantragt – umgesetzt und der betroffenen Person bestätigt.
--- Ende Zitat ---
Danke an den Profäten!
Dies wirft - natürlich - neue Fragen auf! >:D
Man könnte sich vorstellen, dass jetzt wissbegierige Leutchen so reagieren:
Antrag auf
- Offenlegung des Verfahrens mit dem auch einzelne Seiten einmal gescannter Unterlagen aus dem dortigen Datenbestand gelöscht werden können.
- wer ist auf wessen Veranlassung/ aus welchen Gründen dazu berechtigt?
- wo und wie wird dies in der betroffenen Akte/Historie vermerkt?
Und natürlich stellt sich auch die Frage ob und inwieweit auch "andere, der LRA nicht genehme" einzelne Seiten einmal gescannter Unterlagen undokumentiert/ohne "Verfahren" aus dem dortigen Datenbestand gelöscht werden (können)? ???
Genug "Off Topic".
Gruß
Kurt
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