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Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark

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ope23:
Soweit ich es verstanden habe, scheint für die Stadtkämmerei die Haftungsfrage nicht völlig klar zu sein (das lese ich in zwei-drei Folien der verlinkten Präsentation so rein).

Entgegen anderslautender Meinungen von anderen Stadtkassen scheint es möglich zu sein, dass der Stadtkämmerer sogar persönlich haftbar gemacht werden könnte, wenn die Vollstreckung nicht rechtens war. Gelegentlich wird hierzuforum ja auch berichtet, dass eine Stadtkasse den Vorgang nach Köln zurückgibt, wenn der Beitragsschuldner mit Strafanzeige droht (hier schien eine Drohung also zielführend gewesen zu sein).

Das würde meiner Auffassung entsprechen, dass der Rundfunkbeitrag den LRA zwar zustehen, aber nicht durch die staatliche Verwaltung eingetrieben werden könnte, weil immer irgendwelche Verwaltungsregelungen im Weg stehen würden. Nicht nur die große Frage, ob LRA überhaupt Amtshilfe begehren dürften, sondern auch, ob Stadtkassierer einfach mal so Geld eintreiben können für eine Anstalt, dessen Rechtsstatus z.B. in puncto Wettbewerb völlig unklar ist.

Ich wundere mich schon die ganze Zeit, wieso verwaltungsseits nicht durchdekliniert wurde, was für eine Rechtsform die LRA eigentlich haben. Irgendwie eiern alle da herum.

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Stadtkämmerei Zossen - Vollstreckung von Forderungen des Beitragsservice“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
„Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark“.
Bitte die Möglichkeit der Suchfunktion nutzen oder einen eigenständigen Thread starten.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

pinguin:
@Zeitungsbezahler

Die Rundfunkanstalten d. ö. R. sind im Land Brandenburg, mindestens, Unternehmen gemäß BGH KZR 31/14, Rn. 29, die gemäß der gleichen Entscheidung in Wettbewerb stehen, folglich gemäß BFH V R 32/97 über keine hoheitlichen Befugnisse verfügen und auch gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes, das dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Brandenburg vorgeht, insofern keine Behördeneigenschaft inne haben und folglich nicht amtshilfebefähigt sind.

Desweiteren sei wiederholt, daß die EMRK im Land Brandenburg Teil der Landesverfassung ist und alle Amtsträger dieser nicht nur kraft der Landesverfassung selbst, sondern auch kraft BVerfG  1 BvR 699/06 absolut unterworfen sind.

--- Zitat ---Rn. 49

--- Zitat ---Die unmittelbare Grundrechtsbindung betrifft nicht nur öffentliche Unternehmen, die vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, sondern auch gemischtwirtschaftliche Unternehmen, wenn diese von der öffentlichen Hand beherrscht werden. [...]
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

Siehe auch hier:

BS -> Einhaltepflicht von Landesrecht und Grundrecht, weil Teil -> A. d. ö. R.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29061.msg182386.html#msg182386


@ope23

--- Zitat ---können für eine Anstalt, dessen Rechtsstatus z.B. in puncto Wettbewerb völlig unklar ist.
--- Ende Zitat ---
Wieso ist da für Dich was unklar? BGH KZR 31/14 ist doch eindeutig in seiner Aussage?


--- Zitat ---wieso verwaltungsseits nicht durchdekliniert wurde, was für eine Rechtsform die LRA eigentlich haben.
--- Ende Zitat ---
Wozu sollten sich Verwaltungen dazu äußern, wo sie doch dazu gar nicht befugt sind?

Die Vorgaben für den EU-Binnenmarkt legt die EU fest; da ist eindeutig definiert, was alles wirtschaftliche, bzw. gewerbliche Tätigkeiten sind. Definiert ist auch eindeutig, daß es auf Rechtsform und Eigentümerschaft einer am Wettbewerb teilnehmenden Struktur nicht ankommt.

Dem BGH als Bundesgericht sind hier insofern die Hände gebunden, weil es den Vorgaben des EuGH zu entsprechen hat und nur dann davon abweichen darf, wenn ihm eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich seiner Entscheidung gelassen wird.

Edit "Markus KA":
Bitte auf das Wiederholen von Beiträgen identischen Inhalts im selben Thread verzichten.
Ständiges Wiederholen von Beiträgen selben Inhalts machen den Thread für den Leser nicht unbedingt übersichtlicher.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

scottel:
Nachdem so lange nichts mehr passiert ist wollte ich mich mal wieder melden.

Es bereitet mir etwas Sorgen dass man, seit dem Creditreform die Sache zurückgegeben hat, so gar nichts mehr hört - weder vom BS noch vom RBB.

Keine Mahnungen, kein neuer Festsetzungsbescheid, keine Reaktion auf das Schreiben, dass die Kosten des Vollstreckungsersuchens nicht anerkannt werden.

Es wurde ja deutlich auf den Art. 10 EMRK hingewiesen:

--- Zitat ---Die Eintreibung der Rundfunkbeiträge entspricht nicht den Richtlinien des Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte (Art. 10 der EMRK "Without interference by public authority" - "Ohne
Einflußnahme durch öffentliche Authorität" ). Es darf darauf hingewiesen werden, dass im Land Brandenburg alle Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention unmittelbares Landesgrundrecht sind und jede staatliche Stelle unmittelbar binden.
--- Ende Zitat ---

Ist das die Ruhe vor dem ( nächsten ) Sturm?

Gruß
Thomas

PersonX:
Lange nichts passiert? Ist damit der Zeitraum vom 19.10.2018 bis 23.11.2018 gemeint? Falls ja, dann ist das nicht sehr lang.
Lang ist, wenn 2 oder mehr Jahre lang nichts passiert. Es gibt Beispiele von Vollstreckungen aus dem Jahr 2015, welche erst in 2018 wieder mit Leben befüllt wurden, also sich Gerichte erneut damit auseinander setzten, weil offenbar an den Forderungen festgehalten bzw. dem Gericht keine Einstellung oder Rückzug der Vollstreckung übermittelt wurde.

In Klageverfahren waren Zeiten von mehr als 6 Monaten bis eine Antwort auf eine Anfrage folgte nicht die Ausnahme.

scottel:
Es sind mittlerweile 11 Monate seit dem letzten Post vergangen, daher mal ein Update von mir.

Seitdem die Creditreform in 10/2018 den Fall zurückgegeben hat gab es keinerlei Schriftwechsel bzw. Post seitens des Beitragsservice, RBB oder dergleichen.

Weshalb das so ist verstehen wir selbst nicht, wir lassen uns überraschen wie es weitergeht.

Es wurde somit seit 2013 kein Cent bezahlt.

Vielleicht ermutigt es den einen oder anderen weiter zu kämpfen und nicht aufzugeben.

Gruß

Thomas

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