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WDR Wuppertal Zwangsvollstreckung Haftbefehl Gerichtsvollzieher

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art18GG:
Es sei nicht nur fiktiv, sondern ganz real mal darauf hingewiesen, dass wir es in Wuppertal auch mit dem Gerichtsbezirk der 27. Kammer des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf zu tun haben, wo all diese Maßnahmen bisher keine Aussichten auf Erfolg hatten. Ich halte es daher fiktiv vielleicht für besser, wenn man versucht, den Weg über die Amtsgerichte mit Rechtsmitteln wie Erinnerung gemäß § 766 ZPO und Beschwerde gemäß § 793 ZPO zu gehen.

Markus KA:

--- Zitat von: art18GG am 06. Mai 2019, 15:05 ---...dass wir es in Wuppertal auch mit dem Gerichtsbezirk der 27. Kammer des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf zu tun haben, wo all diese Maßnahmen bisher keine Aussichten auf Erfolg hatten.
--- Ende Zitat ---
Sollte dem so sein, wären die Begründungen wenigstens eines dieser Verfahren zur Analyse der pauschalen Behauptung hilfreich. Ich erinnere nur an den Beschluss des VG Düsseldorf:
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27736.msg174413.html#msg174413


--- Zitat von: art18GG am 06. Mai 2019, 15:05 ---Ich halte es daher fiktiv vielleicht für besser, wenn man versucht den Weg über die Amtsgerichte mit Rechtsmitteln wie Erinnerung gemäß § 766 ZPO und Beschwerde gemäß § 793 ZPO zu gehen.
--- Ende Zitat ---
Natürlich steht es jedem frei die Vollstreckungsankündigung und den Vollstreckungsbeamten der Stadtkasse zu ignorieren und somit die erste Möglichkeit der Gegenwehr zu verschenken und zur Freude der Stadtkasse diese zu entlasten.

Beauftragt die Stadtkasse im späteren Schritt (da bisher ungehindert) den Gerichtsvollzieher für weitere Vollstreckungsmaßnahmen, können natürlich Erinnerung und Beschwerde gemäß Rechtsmittelbelehrung (siehe Beschluss des Amtsgerichtes) durchgeführt werden.

Das Forum sollte auf alle Möglichkeiten hinweisen und pauschale, fragwürdige Behauptungen vermeiden. Ebenso wie das Forum nicht empfiehlt, Bescheide zu ignorieren, könnte eine frühe Gegenwehr und der frühe Umgang mit diesem Thema hilfreich sein.

art18GG:

--- Zitat von: Markus KA am 06. Mai 2019, 16:36 ---Sollte dem so sein, wären die Begründungen wenigstens eines dieser Verfahren zur Analyse der pauschalen Behauptung hilfreich.

--- Ende Zitat ---
Die Problematik zur fragwürdigen Rechtsprechung der 27. Kammer des VG Düsseldorf wurde bereits in einem anderen Thread thematisiert. Siehe hierzu:
Urteil VG Düsseldorf vom 15.02.2019 / Klagewert: 694 €
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30244.0

Es wurde von mir nichts pauschalisiert, da mehre Leute mittlerweile ein fast identisches Urteil erhalten haben, das man dort als PDF herunterladen kann.

Auf die Unterschiede der Verfahrensmöglichkeiten vor dem Verwaltungsgerichten und den Amtsgerichten müsste hier vielleicht noch genau eingegangen werden, da es sich nicht jeder leisten kann, alle Verfahrensmöglichkeiten auszuschöpfen.

Markus KA:

--- Zitat von: art18GG am 10. Mai 2019, 16:19 ---Die Problematik zur fragwürdigen Rechtsprechung der 27. Kammer des VG Düsseldorf wurde bereits in einem anderen Thread thematisiert.
--- Ende Zitat ---
Zum besseren Verständnis für die betroffenen Leserinnen und Leser und um Verwirrungen zu vermeiden sollte darauf hingewiesen werden, dass es sich bei den angegebenen Urteilen um Anfechtungsklagen gegen die Festsetzungsbescheide der LRA handelt und somit mit dem hier diskutierten Thema "WDR Wuppertal Zwangsvollstreckung Haftbefehl Gerichtsvollzieher" sowie der möglichen Gegenwehr nichts zu tun hat.
Auzug aus dem genannten Urteil:

--- Zitat ---Der Kläger beantragt schriftsätzlich, den Festsetzungsbescheid des Beklagten vom 2. November 2017 in
Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 8. Dezember 2017 aufzuheben.
--- Ende Zitat ---

Viel interessanter und von Vorteil für die Betroffenen des hier diskutierten Themas, "WDR Wuppertal Zwangsvollstreckung Haftbefehl Gerichtsvollzieher", wären aktuelle Urteile zu dem Thema Vollstreckung, die hier möglicherweise sinnvollerweise gegen die Stadtkasse als die ersuchte Vollstreckungsbehörde geführt werden.

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