Hallo leute,
Person A hatte vom Vollziehungsbeamten 2 Mahnungen bekommen worauf Person A einen Brief an den SWR sowie an den Beitragsservice geschickt hatte, nach dem Briefschema 3a (Vollstreckung trotz Wiederspruch? )
Person A hat darin den SWR und Beitr.serv. gebeten die Vollstreckungsankündigung zurückzunehmen unteranderem mit dem Vermerk, sowie dem Aktenzeichen der Klage vor dem BVerfG Karlsruhe.
Von beiden Seiten bekam Person A keine Antwort, der Vollziehungsbeamte ebensowenig.
Nun hat der Vollziehungsbeamte rund 350 €vom Lohn gepfändet. Der Zeitraum belief sich von 01.01.2013 bis Anfang/Mitte 2014.
Auf allen Festsetzungsbescheiden wurde Wiederspruch eingelegt sowie die aussetzung der Vollziehung beantragt, von Person A.
Der Vollstreckungsbeamte hatte Verständniss für alles ect jedocj seiner Aussage nach:" Es ist ein Ersuchen einer Öffentlich Rechtlichen Anstallt, die wird stimmen bzw seine Richtigkeit haben und er müsse Vollstrecken, er könne da nichts gegen Unternehmen...."
Wie kann Person A jetzt in diesem Falle am besten Reagieren / Handeln?
Das Geld ist im Moment noch im Besitz der Verbandsgemeinde, jedocj spötestens in 1 Woche, wenn die Pfändungskasse dies bearbeite, dann würde das Geld an den SWR weitergeleitet werden.
Bestes Vorgehen um an das Geld wieder zukommen, bevor die Schmarotzer dieses bekommen, wäre hier angebracht?
![Huh? ???](https://gez-boykott.de/Forum/Smileys/default/huh.gif)
Danke für eure Unterstützung...