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Autor Thema: Antrag B90/Grüne - SPD HB: Finanzierung muss dem Auftrag folgen  (Gelesen 1626 mal)

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BREMISCHE BÜRGERSCHAFT
Drucksache 19 / 1580
13.03.18

Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD

Eckpunkte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks!

Zitat
Der öffentlich -rechtliche Rundfunk stellt sich derzeit der Diskussion um seine Zukunft.  Unter  dem  Titel  „Auf trag  und  Strukturoptimierung  des  öffentlich - rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter“ haben ARD, ZDF und Deutsch- landradio Papiere mit Vorschlägen zur zukünftigen Ausrichtung vorgelegt. Da- bei  spielt  auch  die  Reduzierung  der  Kosten  eine  wichtige  Rolle.  D iese Vorschläge sind nun politisch im Hinblick darauf zu prüfen, wie sie den Auftrag und die Finanzierung des öffentlich -rechtlichen Rundfunks miteinander in Ein- klang bringen, auch und gerade im Interesse eines langfristig möglichst stabi- len Rundfunkbeitra gs. Im kommenden Jahr soll zudem der Telemedienauftrag der  öffentlich -rechtlichen  Rundfunkanstalten  diskutiert  und  neu  gefasst  wer- den. Auch diese Diskussion ist für die Zukunft des öffentlich -rechtlichen Rund- funks  zentral,  denn  nötig  ist  eine  der  Veränderu ng  des  Mediennutzungs - verhaltens Rechnung tragende Regelung zur Verbreitung öffentlich -rechtlicher Angebote über das Internet.

Der  öffentlich -rechtliche  Rundfunk  erfüllt  in  Deutschland  nach  wie  vor  eine wichtige Funktion. Mit seinem Auftrag ist er ein Gara nt dafür, dass die Bürge- rinnen  und  Bürger  unabhängig  und  zuverlässig  informiert  werden.  Er  ist  als unabhängige,  zuverlässige  und  der  ganzen  Gesellschaft  verpflichtete  Quelle von  Information,  Bildung  und  Unterhaltung  für  unsere  demokratische  Kultur unverzic htbar. Damit und mit seiner regionalen Verankerung leistet der öffent- lich -rechtliche Rundfunk einen wichtigen Beitrag zur Integration unserer Ge- sellschaft. Dem öffentlich -rechtlichen Rundfunk kommt mit seinen Programmen damit ein Auftrag  als  Wissens -  und Kultureinrichtung  zu.
[…]

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich in den gegenwärtigen Beratungen  der  Bundesländer  über  die  Zukunft  des  öffent lich -rechtlichen Rund funks in Deutschland an folgenden Eckpunkten zu orientieren:

• Der öffentlich -rechtliche Rundfunk ist und bleibt mit seinem Auftrag, un- abhängig und zuverlässig zu informieren, für die demokratische Kultur des Landes weiterhin unverzic htbar und leistet damit einen Beitrag zur individuellen und öffentlichen Meinungsbildung und trägt mit seiner re- gionalen Verankerung bedeutend zur Integration der Gesellschaft bei. • Damit die öffentlich -rechtlichen Rundfunkanstalten weiter sparsam wirt- schaften können, sind insbesondere in den programmfernen Bereichen, wie  IT -Verwaltung, Beschaffungswesen und Infrastruktur verstärkt Ko- operationen innerhalb der öffentlich -rechtlichen Rundfunkanstalten, ein- zugehen.  Dafür  müssen  kartellrechtliche  Grundlagen  g eschaffen wer - den. Die für den 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gefundene Betrau- ungsnorm zielt in die richtige Richtung.

• Unabhängig von der Verpflichtung der öffentlich -rechtlichen Rundfunk- anstalten,  sparsam  zu  wirtschaften  und  Kooperationsmöglichkeite n  zu nutzen, muss die Finanzierung grundsätzlich dem Auftrag folgen, nicht umgekehrt. Ein prinzipielles Einfrieren des Rundfunkbeitrags – in der jet- zigen Höhe, ohne Berücksichtigung der Teuerungsrate und unabhängig vom Auftrag – ist daher abzulehnen. Wie w eit dieser Auftrag ausgelegt wird und ob hiervon auch der Erwerb teurer Sportrechte unter besonde- ren Umständen gedeckt sein kann, ist im Gesamtzusammenhang der je- weiligen Sportrechtevergabeverhandlungen kritisch und für die Öffent- lichkeit transparent zu pr üfen.

• Die  öffentlich -rechtlichen  Rundfunkanstalten  müssen  transparent  mit den Rundfunkbeiträgen umgehen. In der Gesetzgebung, zum Beispiel im Radio Bremen Gesetz und im ZDF -Staatsvertrag, bestehen schon einige entsprechende  Vorgaben  für  die  Veröffentlic hung  von  kommerziellen Betät igungen  der  Rundfunkanstalten,  ihrem  Verhältnis  zu  Tochterfir- men,  ihren  Unternehmensbeteiligungen  und  den  Gehältern  von  Inten- dantinnen,  Intendanten  sowie  Direktorinnen  und  Direktoren.  Solche Fort schritte sind weiter zu fördern und alle Bestrebungen, die Transpa- renz zu verbessern, zu unterstützen.

• Die  föderale  Struktur  des  öffentlich -rechtlichen  Rundfunks  ist  von gro- ßem Nutzen für die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger in allen  Regionen  Deutschlands.  Die  föderale  Struktur  ermöglicht  eine regionale Berichterstattung und damit eine de zentrale öffentliche Infor- mation und Meinungsbildung. Und sie ermöglicht zudem die Förderung von Regionalsprachen wie dem Niederdeutschen, wie sie in der Europä- ischen Charta der Regional - oder Minderheitensprachen vorgeschrieben ist. Die föderale Struktur des öffentlich -rechtlichen Rundfunks ist in Zei- ten zunehmender Vereinzelung und politischer Polarisierung ein wichti- ger Faktor des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

• Aufgabe  des  öffentlich -rechtlichen Rundfunks ist es auch, die Perspek- tive von Menschen m it Beeinträchtigungen abzubilden.

• Der  veraltete  Telemedienauftrag  für  die  öffentlich -rechtlichen Rund- funkanstalten ist zu  verbessern und zeitgemäß zu gestalten. Damit der öffentlich- rechtliche Rundfunk seinen Auftrag auch im digitalen Zeitalter weiter erfüllen kann, muss sein Auftrag auch die Verbreitung von Infor- mation,  Bil dung  und  Unterhaltung  im  Netz  mit  den  dort  üblichen  Dar- stellungsmitteln  umfassen.  Aktuelle  Stichpunkte  sind  hierbei  die  Ver - weildauer  von  Sendungen  in  den  Mediatheken  und  die  rechtlic he  Be- wertung presseähnlicher Angebote. Zur Nutzung von Telemedien gehört auch  der  Auftrag  an  den  öffentlich -rechtlichen Rundfunk, die heutigen Kommunikationswege  im  Netz  verstärkt  für  einen  umfassenden  Dialog mit seinem Publikum zu nutzen. Dies schafft Ver trauen und Transparenz.

• Der  öffentlich -rechtliche  Rundfunk  sollte  eine  eigene,  gemeinsame, of- fene  und  nicht  kommerzielle  Plattform  entwickeln  können.  Dabei  sind „offene  Standards“  einzuhalten.  Ebenfalls  sollten  Texte  und  geeignete Software, wie zum Beis piel die Aussprachedatenbank der ARD, unter ei- ner Creativ e-Commons -Lizenz für eine nicht kommerzielle Nutzung ver- öffentlicht  werden.  Die  Archive  des  öffentlich -rechtlichen  Rundfunks  – als elektronisches Gedächtnis der Gesellschaft – sollten im Rahmen der technischen und der rechtlichen Möglichkeit nach und nach der Öffent- lichkeit zugänglich gemacht werden. Zudem sollten die öffentlich -recht- lichen Rundfunkanstalten die Verbreitung ihrer Inhalte auf Plattformen Dritter weiter nutzen.

• Es ist sinnvoll, wenn die öffentlich -rechtlichen Rundfunkanstalten unter Wahrung  ihrer  Unabhängigkeit  und  der  Programmautonomie  weitere Koope rationen mit Einrichtungen aus den Bereichen Bildung und Kultur aufbauen,  um  vorhandene  Informationen  und  vorhandenes  Wissen  zu ordnen un d für alle Bürgerinnen und Bürger verfügbar zu machen.

• Um die Medienkompetenz zu fördern, sind auch weitere Kooperation en mit Schulen und Bildungseinrichtungen zu suchen.

Download (pdf, ~45kb)
http://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp19/land/drucksache/D19L1580.pdf

Alternativ hier im Anhang


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Das Rettungspaket für den Rundfunk?

Zitat
Dabei spielt auch die Reduzierung der Kosten eine wichtige Rolle --- Beruhigunspille, andere Aufgaben sind wirchtiger!

Auftrag ... dass die Bürgerinnen und Bürger unabhängig und zuverlässig informiert werden. --- Ja, aus einer kontrollieren Quelle

bla bal ... bedarf der öffentlich-rechtliche Rundfunk eines zukunftssicheren Rundfunkfinanzierungsbeitrages. --- keine Kommentar s.o.

die Möglichkeit bekommen, diese neuen Verbreitungswege weiter nutzen zu können.

Der veraltete Telemedienauftrag für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist zu verbessern und zeitgemäß zu gestalten.



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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

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Gee

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In NRW wurde bereits im Koalitionsvertrag 2012–2017 der SPD – Bündnis 90/Die Grünen NRW unter dem Punkt X., "Qualität in der digitalen Gesellschaft stärken" (S. 115) die wichtigen Partner aufgeführt:
https://gruene-nrw.de/dateien/Koalitionsvertrag_2012-2017.pdf

Zitat
"Mit  der  LfM,  dem  WDR  und  RTL,  der  Film-  und  Medienstiftung,  dem  Grimme-Institut,  den  Telekommunikationsunternehmen  und zahlreichen  exzellenten  Hochschulen  stehen  wichtige  Partner  für  Konzepte  einer  gesellschaftsfreundlichen  Medienentwicklung zur 
 Verfügung.

 Das  Grimme-Institut ...in  der  digitalen  Gesellschaft  als  Ort des  Diskurses  eine  herausragende  Bedeutung  zu.  Wir  wollen  das  Institut  in  diesem  Sinne  weiterentwickeln.
 Die  Arbeit  der Internationalen  Filmschule  (IFS),  des  Audiovisuellen  Gründerzentrums  und  der  Kunsthochschule  für  Medien  (KHM)  sind ..."

und weiter heisst es unter Punkt "Netzpolitik  – Freiheitsrechte im Internet  sichern" (S. 116)

Zitat
"Wir  wollen  im  Zeitalter  der  Digitalisierung  die  Potenziale  des  Internets  nutzen,  um  für  die  Bürgerinnen  und  Bürger  mehr Mitgestaltung zu gewährleisten, neue Zugänge zur Demokratie zu ermöglichen und um Teilhabe an Wissen zu stärken."

Was wohl der neue Koalitionsvertrag sagt ?




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