Nach unten Skip to main content

Autor Thema: "Beitragsservice" > Datenverarbeitung "im Auftrag" (wessen)?  (Gelesen 2648 mal)

K
  • Beiträge: 2.246
Unter Bezug auf
Verstoß der Seite www.rundfunkbeitrag.de gegen die Impressumspflicht?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12571.msg167929.html#msg167929
Diese zentrale Nebenfrage wurde eigentlich schon hinreichend diskutiert; die "gemeinsame Stelle" ist kraft Gesetzgeber nicht rechtsfähig und Teil jeder LRA. Folglich darf sie nicht nach außen hin auftreten. Als "Teil jeder LRA" handelt sie auch nicht im Auftrag der LRA; deren Auftrag braucht sie nämlich nur bei Eigenständigkeit.[..]

Der "Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz" beim SWR, Prof. Dr. Armin Herb teilte mir vor geraumer Zeit mit, dass eine Datenverarbeitung "im Auftrag" stattfinde!?

Sollte diese Aussage bzw. das Thema von Belang sein, kann ich das Schreiben heraussuchen und einstellen.

Gruß
Kurt


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2018, 01:45 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

S

Sachse1

Das Schreiben tät mich interessieren. Eine Verarbeitung "im Auftrag" kann es kaum sein, da es hierzu eines Vertrages zwischen LRA und BS bedarf. Und der BS kann keine Verträge schließen.

Danke und Gruß Sachse1


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2018, 00:13 von Bürger«

g
  • Beiträge: 860
Der BS, wie ich es bereits geschrieben hatte, hat nur eine einzige Aufgabe:
Das steht sogar in deren Impressum
https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html
Zitat
[...] Einzugs der Rundfunk­beiträge nach dem Rund­funk­beitrags­staatsvertrag.

Dieser Einzug darf auch nur auf Auftragserteilung hin erfolgen.
Eine Zwangsanmeldung durch den BS ist rechtwidrig und damit - würde ich meinen - höchstkriminell.
Der BS ist nimmermehr dazu und zu anderen Handlungen befugt gewesen. Diese Ganoven machen es dennoch.

Es handelt sich insgesamt bei nahezu allen Tätigkeiten, die vom BS durchgeführt werden, um rechtswidrige Handlungen.
Eigentlich sollte der BS Teil einer LRA sein.
Damit gehört er zur LRA. Wenn er zur LRA gehört, dann braucht es keinen Auftrag.

Den Einzug lasse ich mal beiseite.

Der BS sitzt in Köln. Nehmen wir mal den Hessischen Rundfunk, zuständig für einen hessischen Einwohner. Die Daten des hessischen Einwohners will der Hessische Rundfunk haben. Gut und schön, solange diese Daten im Lande verbleiben.

Gehen die Daten über die Ländergrenze hinaus, dann ist es nicht mehr Ländersache, sondern Staatssache, weil der BS deutschlandweit operiert und nur einziehen darf, aber keine Datenerhebungen veranstalten darf. Datenerhebung ist allein Sache der Anstalt. Die Anstalt hat auch das Geld zu bekommen und hat die Anteile an ZDF, ARD und DR weiterzureichen.

Der BS hat jetzt schon zwei Korrekturen im Impressum vorgenommen.
Als nächstes hat er seine sog. Rechtabteilung zu eliminieren, da diese zu Unrecht besteht. Er ist ja Teil der LRA und diese haben Rechtsabteilungen.
Die Rechtsabteilung des BS lässt Konten pfänden. Das dürfen die nicht, die machen es dennoch, da die ja gar nicht an rechtlich verbindlichen Handlungen teilnehmen dürfen. Die dürfen nach außen nicht in Erscheinung treten.
(Randbemerkung: Mr.X hat bei der LRA abgerufen und wollte bezüglich Gebühr mit der Rechtsabteilung sprechen. Da wurde ihm gesagt, dass die nicht zuständig ist. Wo leben wir eigentlich?)

Nochmal:
Für "im Auftrag" bedarf es der Rechtsfähigkeit, da es sich schlichtweg um Handlungen handelt, die eine eigene Rechtsfähigkeit voraussetzen.
Der BS ist allemal nicht rechtsfähig und darf nur als Schreibbüro oder zentrale Rechenstelle fungieren. Dem Bürger darf er rechtlich nicht gegenübertreten.
Rechtlich ist der Bürger für den BS tabu.
Ein rechtliches Verhältnis, ganz gleich welcher Art zwischen Bürger und BS hat es nicht zu geben, es existiert keines.
Der BS ist Luft - und nichtmal das: Luft ist gesund und lebensnotwendig, der BS überflüssig.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2018, 00:18 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.246
Hallo zusammen,

alles bzgl. Zusammensetzung und Tätigkeiten des "Beitragsservice von ARD, ZDF und  Deutschlandradio" findet sich hier:
https://fragdenstaat.de/files/foi/49305/Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug.pdf

Ich lese daraus: der "Beitragsservice von ARD, ZDF und  Deutschlandradio" setzt sich zusammen aus:

- Gemeinschaftseinrichtung Zentraler Beitragsservice
- Gemeinschaftseinrichtung Beitragsrecht
- Gemeinschaftseinrichtung Beitragskommunikation/Marketing

Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/verwaltungsvereinbarung-beitragseinzug/

Gruß
Kurt


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

d

denyit

Das interessante hier ist ob und wie der BS in welcher Eigenschaft "nach aussen" auftreten darf.

Eine reine Innengesellschaft ist es offensichtlichlich nicht, da er nach aussen auftritt.

Im Sinne einer GbR würde er im Namen aller Gesellschafter auftreten.

"Im Auftrag" könnte dann einen speziellen Gesellschafter bezeichnen.

Der Vergleich mit der GbR hinkt etwas, da eine GbR auch als rechtsfähig betrachtet werden kann, der BS dies aber per Definition nicht ist.

Trotzdem tritt der BS bspw. als Gläubiger in Nachlässen auf (in Ausschließungsbeschlüssen; siehe bundesanzeiger.de).

Hat denn jemand eine Idee, wie man das Thema "Was ist/darf/nicht der BS" juristisch klären könnte?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

@denyit

Ja, es gibt da eine Möglichkeit. Dazu folgender Hinweis zur Gestaltung der Klageschrift (so aus dem Kopf, von einem Gespräch am Runden Tisch):
Zitat
a) Nicht "so-und-so, also habe ich recht", Recht hat man nicht, der Richter gibt einem Recht (per Urteil / Beschluß)!
b) Dem Richter nicht die Anwendung seiner Paragraphen diktieren! Gegenbeispiel: wer mit Kunden zu tun hat, ist sicherlich selber höchst erfreut, wenn der Kunde einem jeden Handgriff erklären möchte.
c) Fragen stellen! Ihr habt schon den Eintritt bezahlt, wenn Ihr also was wissen wollt, dann fragt!

Zu b): ich würde sagen, das Argument für die Frage aufbauen, ist sicherlich sinnvoll -- "blah-und-blubb, also muß das Gericht so-und-so" eher nicht.

Zu c): ohne Anwälte schlecht machen zu wollen, man kann einen Anwalt fragen, ein Anwalt könnte sogar ehrlich die eigene Rechtsauffassung teilen, aber: es kommt auf den Richter an, der einem Recht geben soll! Und, zumindest in der ersten Instanz: was kostet es den Richter zu fragen? Der Richter ist schon "inklusive", der Anwalt käme noch oben drauf! Und: der Richter, oder besser noch die Gegenseite soll ja antworten, deshalb also sparsam argumentieren, denn mit jeder Stufe an Argumentation vor der Frage könnte es besser angegriffen werden, ggf nochmal kürzer probieren oder eine Stufe vorher die Frage stellen. Die Antwort auf eine Ja/Nein-Frage aus der Stellungnahme der Gegenseite kann und darf verwendet werden, um mit einer eigenen Stellungnahme die der Gegenseite anzugreifen!

Also:
Soweit sich der Angriff auf die Tätigkeit des BS lohnt, könnte eine fiktive Person versuchen, die Grundlage für dieses Tun mit einer guten Frage anzugreifen.

Da die Verwaltungsgerichte zunächst (und immer noch) davon ausgehen, daß der BS die LRA rechtmäßig vertritt, ist aber nicht jeder Angriff auf den BS sinnvoll.

MfG
Michael


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2018, 10:26 von maikl_nait«
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

 
Nach oben