"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Baden-Württemberg
Kostenfestsetzungsbeschluss gilt auch als Vollstreckungstitel für den SWR
NichtzahlerKa:
Ich glaube es geht dem Ersteller darum, dass eine Festsetzung nicht vollstreckbar ist.
Sehr schön sieht man das aktuell am Kindergeld.
--- Zitat ---Beschränkung bei rückwirkender Auszahlung
Die Regelung bis zum 31.12.2017 sieht vor, dass Kindergeld für das laufende Jahr sowie die letzten vier Jahre rückwirkend beantragt und auch – sofern der Anspruch für die gesamte Dauer bestand – von den Familienkassen ausgezahlt werden kann. Ab 2018 erfolgt eine Gesetzesänderung, so dass das Kindergeld künftig nur noch für die letzten sechs Monate vor dem Monat der Antragstellung ausgezahlt wird.
Hierzu wird aufgrund des Artikel 7 – Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) in § 66 des Einkommensteuergesetzes (EStG) Absatz 3 angehängt, der lautet:
„(3) Das Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist.“
WICHTIG: Die Beschränkung bezieht sich nur auf das Auszahlungsverfahren (Erhebungsverfahren) für Kindergeldanträge, die bei der Familienkasse nach dem 31.12.2017 eingehen. Auch wenn ein längerer Kindergeldanspruch über die sechs Monate rückwirkend hinaus besteht und beschieden wird (Festsetzungsverfahren), so werden nur die letzten sechs Monate ausgezahlt.
--- Ende Zitat ---
Quelle:http://www.kindergeld.org/kindergeld-2018.html
Ich kann auch nicht einfach hingehen und den festgesetzten Betrag vollstrecken lassen. Auch nicht durch ein Gerichtsverfahren oder sonstwas. Die "Festsetzung" ist keine Geldforderung und meines Erachtens kein "vollstreckbarer" Titel. Was will man denn "Vollstrecken", wenn der Betrag schon "festgesetzt" ist? Das "Festsetzen" und das "Fordern" sind streng genommen nämlich zwei paar Schuhe, aber die Rundfunkanstalten stülpen das einfach alles irgendwie übernander.
faust:
... auch das wieder ein schönes Beispiel für transparentes und stringentes "Behördenhandeln" - es macht schlicht jeder, was er will.
Einem Bekannten von mir (Sachsen) ist folgendes widerfahren:
+ Kostenfestsetzungsbescheid ca. 8 Monate nach erster Klage eingegangen -> nicht bezahlt, seit über einem Jahr Ruhe.
+ Kostenfestsetzungsbescheid für zweite Klage (... Verhandlung letztes Frühjahr) noch nicht eingegangen.
ALSO: Zurücklehnen, warten!
denyit:
In den Antworten werden drei Sachen zusammen gewürfelt:
(1) Vollstreckung als Folge von verlorenen Gerichtsverfahren (KFB).
(2) Vollstreckung von Festsetzungsbescheiden wenn kein Widerspruch erfolgte.
(3) Geltendmachung der außergerichtlichen Kosten (hier die geregelte 20€ "Portokosten" Pauschale)
Zu (1) kann man sich bspw. meinen Link oben angucken. Oder mal kurz selbst suchen.
Zu (2) gibt es im Forum mehr als genug Postings (Abwehren von Vollstreckungsmaßnahmen).
Zu (3) siehe obige Links von @ DumbTV.
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln