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Kostenfestsetzungsbeschluss gilt auch als Vollstreckungstitel für den SWR

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Frühlingserwachen:
Person A hat dieses Schreiben vor kurzem erhalten.
Der SWR erklärt darauf ganz unscheinbar unten als letzten Satz:

--- Zitat ---... dass ein Kostenfestsetzungsbeschluss auch ein Vollstreckungstitel ist, aus dem sofort vollstreckt werden kann.
--- Ende Zitat ---
Hat jemand so was schon mal gesehen, oder erhalten.
Mir scheint es eher, das der SWR hier versucht, mit allen möglichen unlauteren Mitteln Angst und Druck aufzubauen.
Wie groß muss die Verzweiflung in der Erziehungsanstalt sein. Oder werden die Herrschaften dort allmählich größenwahnsinnig ::)

denyit:
Grundsätzlich dient das Gerichtsverfahren der Vollstreckung (bzw. der Abwehr).

Weitere Aufforderungen zur Zahlung nach dem Urteil (Kostenfestsetzungsbeschluss) bringen rechtlich nichts. Warum sollte man dies also machen? Allerdings ist es nicht unüblich per einfachen Schreiben auf die Frist, den Betrag und die Kontoverbindung hinzuweisen, bevor der GV geschickt wird.

Ohne Rechtsschutz könnte die LRA wohl jederzeit vollstrecken (wenn man die Bescheide als rechtlich bindend betrachtet und das Widerspruchsverfahren abgeschlossen ist).

Das mit der Sicherheitsleistung war für mich immer etwas verwirrend. Dazu habe ich gerade hier einen Link gefunden: http://www.iww.de/ve/vollstreckungspraxis/der-praktische-fall-die-wichtigsten-moeglichkeiten-der-vollstreckung-bei-angeordneter-sicherheitsleistung-f86552

Hat denn jemand konkrete Erfahrung mit der Vollstreckung per GV nach KFB? Was sind die zusätzliche Kosten für den GV? (Das waren vor ein paar Jahren um die 20€.)

noGez99:
Der Anhang ist leider noch nicht freigeschaltet, ich kann also das Dokument nicht sehen.

Aber die Rundfunkanstalt hat als Unternehmen/Behörde im Wettbewerb kein Selbsttitulierungsrecht.
Das sogenannte Selbsttitulierungsrecht hat das BVerfG  [ BVerfG 1 BvL 8/11 u. 22/11] für öffentlich-rechtliche Landesbanken bereits als Verfassungswidrig, angesehen.

Das wird leider ignoriert von den Gerichten, wie so vieles.

DumbTV:
Siehe auch:

Eilantrag: Rundfunkanstalt will Kostenpauschale
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17148.msg113128.html#msg113128

Re: Auslagen §162 Abs.2 VwG i.V.m. 7002 VV RVG §§ 103 ff ZPO
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9799.msg129145.html#msg129145
bzw.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9799.msg67560.html#msg67560

Kurt:

--- Zitat ---Im Unterschied zur privatrechtlichen Vollstreckung können sich öffentlich-rechtliche Gläubiger durch Bescheidung ihre Titel selbst schaffen.
--- Ende Zitat ---

Quelle: Das Vollstreckungsverfahren > http://www.rechtsanwalt-filippi.de/index.php/das-vollstreckungsverfahren.html

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