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Autor Thema: 21. KEF-Bericht 2018 Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der örR  (Gelesen 4779 mal)

Uwe

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21. KEF-Bericht 2018
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)


Quelle: KEF 19.02.2018


Zitat
Ein Buch voller Zahlen und wie immer „gewichtig“, sollten Sie den 21. Bericht in Händen halten.
Er bleibt es auch, wenn Sie ihn als Download auf dem PC haben oder den Inhalt auf Ihren
handlichen elektronischen Geräten lesen. Eine richtige Lesefreude wird sich kaum einstellen.
Dafür enthält auch dieser Bericht viele und umfangreiche Rechnungen. Die Texte zwischen
den Tabellen und Grafiken versuchen, notwendige Erläuterungen zu geben und die Inhalte
transparent und nachvollziehbar zu machen.

Zitat
Der Nettoaufwand für die betriebliche Altersversorgung beträgt 2017 bis 2020 2.070,0 Mio. €
(ARD 1.617,5 Mio. €, ZDF 404,0 Mio. €, Deutschlandradio 48,5 Mio. €). Dahinter stehen ein Bruttoaufwand von rund 3.326,2 Mio. €

Quelle:
https://kef-online.de/de/startseite/

Download PDF:
https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/21._Bericht.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Februar 2018, 09:11 von Uwe«
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r
  • Beiträge: 37
Hallo Freunde, ich habe gerade den Bericht der KEF überflogen.

Zitat
5.7 Benchmarking Produktionsbetriebe Fernsehen
:o
Zitat
Die Kommission akzeptiert, dass fu?r das Benchmarking der einzelnen Landesrundfunkanstal- ten nur noch von einem Produktionsbetrieb je Landesrundfunkanstalt ausgegangen wird. Diese Einheitsbetrachtung erfolgt auch, um einen Steuerungsimpuls hin zu einer verbesserten Arbeitsteilung und Spezialisierung der Landesrundfunkanstalten zu geben.
:o
Zitat
Die ARD weist darauf hin, dass sich im Zuge der tri- bzw. crossmedialen Neuorientierung bei den ARD-Anstalten Produktionsweisen und Organisationen vera?nderten.
:o
Zitat
6.5 Abschließende Bewertung der Kommission
Die Kommission hat die Unzula?nglichkeiten der Kostendarstellung der ARD-Anstalten immer wieder kritisiert. Sie erwartet, dass die bereits in der Stellungnahme zum 15. Bericht ausge- sprochene Absicht der ARD-Anstalten zur Vereinheitlichung und Verbesserung der Kosten- rechnungssysteme ku?nftig tatsa?chlich umgesetzt wird. Fu?r den na?chsten Kostenvergleich sowohl im Bereich Fernsehen als auch im Bereich Ho?rfunk mu?ssen sa?mtliche Kosten vergleich- bar gemeldet werden. Anderenfalls beha?lt sich die Kommission Ku?rzungen vor.
Die Kommission sieht auch Einsparpotenziale bei anstaltsu?bergreifenden Kooperationen.

Wendet sich die sonst so treue KEF von dem ÖR ab?

Es gibt aber auch sehr witzige Passagen und tolle Grafiken:

Zitat
6.3 Tatort-Produktionen (ARD) und Samstagskrimis (ZDF)
6.3.1 Allgemeines
Die Kommission vergleicht im Folgenden die Tatort-Produktionen der ARD-Anstalten und Samstagskrimis des ZDF, die in 2015 und 2016 erstmals ausgestrahlt wurden. Bei der ARD sind dies 56 „Tatort-Sendungen“ (je 28 in 2015 und 2016). Dabei handelt es sich um 16 im eigenen Produktionsbetrieb hergestellte Folgen (HR 4, SWR 12) und um 40 Auftragsproduktionen
(BR 6, MDR 5, NDR 9, RB 2, RBB 2, SR 1, WDR 15). Die Erstausstrahlung  ndet in der Regel sonntags von 20.15 bis 21.45 Uhr statt.
Beim ZDF werden zwo?lf Produktionen (je sechs in 2015 und 2016) aus verschiedenen Krimi- Reihen in den Vergleich einbezogen. Es handelt sich dabei um Folgen aus den Reihen „Kommissarin Heller“, „Kommissarin Lucas“, „Ein starkes Team“, „Wilsberg“, „Stralsund“, „Helen Dorn“ und „Unter Verdacht“. Von diesen Krimireihen werden in der Regel zwei bis vier Filme pro Jahr in Auftragsproduktion hergestellt. Die Erstausstrahlung  ndet in der Regel samstags von 20.15 bis 21.45 Uhr statt.


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K
  • Beiträge: 2.239
[..]
Zitat
6.5 Abschließende Bewertung der Kommission
Die Kommission hat die Unzulänglichkeiten der Kostendarstellung der ARD-Anstalten immer wieder kritisiert. Sie erwartet, dass die bereits in der Stellungnahme zum 15. Bericht ausgesprochene Absicht der ARD-Anstalten zur Vereinheitlichung und Verbesserung der Kostenrechnungssysteme künftig tatsächlich umgesetzt wird. Für den nächsten Kostenvergleich sowohl im Bereich Fernsehen als auch im Bereich Hörfunk müssen sämtliche Kosten vergleichbar gemeldet werden. Anderenfalls behält sich die Kommission Kürzungen vor.
Die Kommission sieht auch Einsparpotenziale bei anstaltsübergreifenden Kooperationen.
[..]

Das muß man sich mal "auf der Zunge zergehen lassen":

Lt. 21. KEf-Bericht datierend aus Februar 2018 wird nun erwartet dass "eine Absicht der ARD-Anstalten..." basierend auf einer Stellungnahme
zum 15. KEF-Bericht datierend aus Dezember 2005" tatsächlich umgesetzt wird.

13 Jahre (Sch)lummerland!

Ohne weitere Worte!

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Februar 2018, 23:24 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 882
Lt. 21. KEf-Bericht datierend aus Februar 2018 wird nun erwartet dass "eine Absicht der ARD-Anstalten..." basierend auf einer Stellungnahme zum 15. KEF-Bericht datierend aus Dezember 2005" tatsächlich umgesetzt wird.
13 Jahre (Sch)lummerland!

Die KEF kann zwar etwas ankreiden, aber hat bisher noch nie "Strafkürzungen" durchgezogen. Vermutlich darf sie das auch gar nicht. D.h. es wird einfach weiter Geld verbuddelt und niemand darf es stoppen. Das ist ein gewollter Systemfehler, dass nirgends ein Bezahlender Mitspracherecht hat.


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  • IP logged
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

k
  • Beiträge: 10
Das klingt doch alles sehr vertraut nach sozialistischer Planwirtschaft. Wo das hinführt ist bekannt.

Die Partei, die Partei, die hat immer ....
Nanana, nanana, nananaaaa ....


 :P


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Selbstverständlich zahle ich nicht.
Aktuelle effektive Kosten der Rechtsgeplänkel: 182,90 €.
Großzügigerweise hat die *pieeep*bank 388,89 € meiner "Beitragsschulden" beglichen; sie hatten den Schadensersatzprozess wg. unberechtigter Zwangsvollstreckung verloren.
Umzug vor Rasterfahndung 2018: Erster und zweiter Werbebrief 10/2018 bzw. 2/2019 sind unzustellbar zurückgegangen. Seither Ruhe.

  • Beiträge: 118
Dann kann man sich ja schon mal auf das nächste KEF Bashing in den Rundfunkratssitzungen im März freuen...

Ich erinnere nur mal an das vom Dezember beim BR.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25701.msg162337.html#msg162337

Und im Februar war's auch sehr präsent, auch wenn dazu der Bericht noch nicht wirklich fertig ist.


Kennt zufällig wer einen Ansprechpartner der KEF? Vielleicht sollte man denen mal zukommen lassen, wie in diesen Sitzungen (und hinter komplett verschlossenen Türen wahrscheinlich noch deutlich mehr und schlimmer...) über sie geredet wird...


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ich bin ein nichtnutzer! weder schwarzseher, schmarotzer oder was sonst noch so seitens der ör vorgeworfen wird...

wenn ich nicht mit dem bus fahre, kaufe ich auch kein ticket!

 
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