Nein, das wird völlig verkehrt betrachtet, es geht hier immer ums das Recht am eigenen Wort und Bild. So gesehen ist eine Aufzeichnung möglich, solange da nur Person A drauf ist und auch nur Worte von Person A, wenn also Person A vor dem Besuch einer Vollziehungsbeamten ankündigt, dass er As Bild und As Wort aufzeichnet gibt es kein Problem.
Das Gleiche sollte wohl auch mal während der Gerichtsverhandlung erfolgen. Das Aufzeichnen des eigenen Worts und Bilds dürfte rechtstaatlich gar nicht unterbunden werden können. Es geht immer nur um das Recht der anderen, wenn also alle Beteilige damit einverstanden sind, dann gäbe es auch kein Problem.
Aber mache jeder seinen eigenen Versuch.
Person A kann zuvor eine Person V um Zustimmung fragen. Und das entsprechen protokollieren.
Erfolgt keine Zustimmung muss die Gegenseite Person V zuvor immer darauf hingewiesen werden, dass Sie anzeigen muss, dass Sie etwas sagen möchte während Person A seine eigene Stimme aufzeichnet und sich selbst im Bild hat, damit Person A seine Aufzeichnung von sich entsprechend unterbrechen kann. Nachdem die Person V, welche nicht aufgezeichnet werden möchte und auch nicht gefilmt werden möchte fertig ist setzt Person A Ihre Aufzeichnung von sich selbst fort und kann dabei natürlich die Aussagen von V wiederholen. Zum Beispiel in der Art, Person V hat "mir" Person A eben erklärt, dass "xxx xxx xxx xxx und yyy yyy yyy yyy".
Insoweit alles gar kein Problem.