Guten Abend zusammen,
nehmen wir an Heute hat sich VG B auf die Stellungnahme gemeldet. Das fiktive Schreiben findet ihr im Anhang.
Zusammenfassend ist die Aussage:
Wir haben keinen Einblick in das verfahren von Verwaltungsgericht B, sie erhalten abschließend Gelegenheit zu einer Stellungnahme der erwogenen Abtrennung.
(und das wohlgemerkt mit einer relativ kurzen Frist. Und das ein Brief vom VG 5 Tage unterwegs ist, erinnert ja fast schon an den Verursacher der ganzen Thematik hier

)
Damit ist Herr P. wieder in der selben Situation wie vor der Stellungnahme (nur ein paar Wochen weiter, um mal das einzig Positive an dieser Antwort zu nennen).
Ich sehe 2 Möglichkeiten.
1) Klage bei einem der VG's zurückziehen und darauf hoffen das man das VG von einer Abtrennung abbringen kann.
Risiko: Man zahlt 1/3 der Kosten bei der zurückgezogenen Klage und das VG trennt ein Teil des Verfahrens ab und es entstehen Kosten für ein drittes Verfahren.
Oder sehe ich das falsch und bei einer Abtrennung entstehen keine zusätzlichen Kosten?
2) Bei jedem der beiden VG's die Klage an den jeweiligen ortsfremden Rundfunk zurückziehen. --> Doppelte Gerichtskosten und weiterhin zwei Klagen.
Weitere Möglichkeiten?
Für (fiktive) nachahmer dieser Situation wäre also geraten nur vor einem VG gegen beide Rundfunkanstalten klage einzureichen.
--> Zeitgewinn, da Stellungnahme verlangt wird und ggf. nur ein verfahren wenn man das VG überzeugen kann (scheint aber wohl nicht so einfach zu sein). Im schlimmsten Fall werden es dann halt doch zwei Klagen, aber verloren hat man dadurch erstmal nichts

Viele Grüße
Jev