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Autor Thema: Gleichnis z. "ö.r. Rundfunk"/"Rundfunkbeitrag" > "öff.-rechtl. Backmischung"  (Gelesen 2236 mal)

P
  • Beiträge: 4.011
Edit "Bürger":
Ausgehend von einer Diskussion unter
N-tv-Chef Demmel "Wir wollen das duale System nicht abschaffen - wir wollen ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25970.msg163836.html#msg163836
entstand zum "öffentlich-rechtlichen Rundfunk" und dem sog. "Rundfunkbeitrag" ein
Gleichnis der besonderen Art - welches die Absurdität sehr "schön" veranschaulicht und durchaus auch gerichtlich Eindruck machen könnte...
...und daher hierher ausgelagert wurde zur eigenständigen vertiefenden Diskussion und Bereicherung ;)

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Damit das [Anm.: "Brotbeitrag"/ "öff.-rechtl. Brötchen/ Backwaren"] wieder
mit dem Rundfunk vergleichbar wird...

Stichworte:
- Finanzierungsfunktion
- Keine Gegenleistung oder doch Gegenleistung?
- Zur Nutzung braucht es extra noch was.


...dann wäre, der öffentlich rechtliche Auftrag, "Backmischungen" als "Angebote" herzustellen.
Also 22 Arten und mindestens 67 leichtere Varianten. Die leichteren Varianten zeichnen sich dadurch aus, dass die Verwendung nur "leichte Technik" bedarf, während für die anderen "schwere Technik" benötigt wird.

Der Beitrag hat dann Finanzierungsfunktion dafür.
Die Backmischungen selbst sind "kostenlos".

Damit diese genutzt werden können, braucht es zwar "Technik", aber diese gibt es im Fachhandel.

Jeder hat die Möglichkeit, Backmischungen zu empfangen, muss das aber nicht nutzen, schließlich gibt es auch Backmischungen im Handel von privaten Anbietern. Es besteht Wettbewerb zwischen der "ÖRB" und den privaten Anbietern. Einige Anbieter haben dazu auch ein Abonnier-Modell, andere finanzieren Ihre Angebote mit Werbung.

Ein Benutzungszwang oder Anschlusszwang besteht nicht. Angeknüpft wird es an die Wohnung, im weitesten Sinne, weil "dort zumeist die Nutzung von Backmischungen" in der Küche stattfindet. Dabei wird die "mobile Nutzungsmöglichkeit" bewusst nicht bebeitragt, obwohl diese Möglichkeit besteht. Der Bund hat Statistik gemacht und erklärt, dass (und hier liegt die Betonung auf "100"!) 100% der Haushalte "Technik" besitzen. Nicht geklärt wurde in der Statistik, ob Backmischungen überhaupt genutzt werden. Es besteht nur die Vermutung darüber, weil allgemein Technik vermutet wird. Nicht geprüft wurde, ob "ÖRB" oder private Backmischung verwendet werden. In einem "Dualen System" mit Aufsicht der Behörde für Backsicherheit erfolgt zudem die Kontrolle der privaten Anbieter, so dass es ohnehin egal ist, wessen Backmischung Verwendung findet.

Ob diese "Technik" zur Nutzung mit Backmischungen angeschafft oder abgeschafft wurde, war nicht Frage. Es wird vielmehr davon ausgegangen, dass die gesamte "Technik" wegen der "Multifunktionalität" und damit einhergehender "Konvergenz zwischen der Technik" auch zur Nutzung von Backmischung herangezogen werden kann. Auf eine "tatsächliche Nutzung" kommt es nicht an.

Dabei kann es vorkommen, dass ältere Technik plötzlich nicht mehr mit dem neuen Format der Backmischung klar kommt und deshalb ausgetauscht werden muss.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Januar 2018, 22:49 von Bürger«

G
  • Beiträge: 1.548
Super Vergleich.
Wobei das private Backen im Gegensatz zum "Rundfunkempfang" wahrscheinlich tatsächlich überwiegend in Wohnungen stattfindet, Backhäuser, so wie früher, oder mobile Backgeräte, sogenannte Notebacks, gibt es eher kaum noch.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Januar 2018, 22:43 von Bürger«

Z
  • Beiträge: 1.568
Sehr schön habt ihr bei all der Komik die Essenz herausgefiltert:

Das System des Rundfunkbeitrages ist völlig absurd.
Wenn der Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß erklärt wird, öffnet das zukünftigen willkürlichen Abgaben Tür und Tor.
Wenn wir die innere Logik der Begründungen bisheriger Urteile aufgreifen schaffen wir mit weiteren "Verträgen" dieser Machart unsere Demokratie ab.

Es soll zwar heißen, daß Richter humorbefreit sind, jedoch mag das Beispiel mit den Backmischungen das Grundproblem ausreichend abstrahieren (das lernen die Juristen im Studium), um einen Richter aus einem Klägervortrag endlich mal auf die richtige Spur führen.
Schließlich ist Brot auch lebensnotwendig, einen Backofen hat fast jeder Haushalt und ob er sein Brot nun selber backt (also Zutaten autonom zusammenstellt, analog zum DVD-Konsum), zwangsweise gelieferte Mischungen nutzt oder frei im Markt erhältliche aufbackt, spielt für die Möglichkeit der Nutzung keine Rolle.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Januar 2018, 22:43 von Bürger«

G
  • Beiträge: 1.548
der örRundfunk backt doch auch nur noch Konserven auf...... :-*


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Januar 2018, 22:43 von Bürger«

M
  • Beiträge: 41
@ Zeitungsbezahler:
Wenn der Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß erklärt wird, öffnet das zukünftigen willkürlichen Abgaben Tür und Tor.

Mir ist so, als gabs da schonmal was  ::) ... und siehe u.a. unter
Grüne und Linke wollen Zwangsabgabe für die Öffis
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14191.0.html

und auch Wikipedia "Nahverkehrsabgabe"
https://de.wikipedia.org/wiki/Nahverkehrsabgabe

Die warten nur, was beim Rundfunkbeitrag rauskommt  :o


Edit "Bürger":
Beiträge wurden der Eigenständigkeit wegen aus dem Urpsrungsthread ausgegliedert.
Hier bitte nicht weiter in andere Beispiele abschweifen, sondern bitte eng und zielgerichtet zum nunmehrigen eigenständigen Kern-Thema dieses Threads diskutieren, welches da lautet
"öff.-rechtl. Backmischung" - Gleichnis z. "ö.r. Rundfunk"/"Rundfunkbeitrag"
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Januar 2018, 22:44 von Bürger«

 
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