Ich empfehle dazu wenigstens den Beitrag in der Wikipedia zur sogn. "Spiegel-Affäre" zu lesen, die in Wahrheit eine von vielen Affären des Ministers Franz-Josef Strauß war, eine Regierungskrise auslöste und ein Angriff auf die Pressefreiheit darstellte.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Spiegel-Aff%C3%A4reZudem sollte man dem oben erwähnten Urteil des BVerfG ggf. nicht übermäßiges Gewicht beimessen. Die Abweisung der Klage erfolgte seinerzeit nämlich durch die Stimmengleichheit der Richter und es ist sehr fraglich, ob ein Senat des BVerfG heute noch einmal so entscheiden würde. Man muss diese Entscheidung eben auch im Kontext der jeweiligen Situation und u. U. der Zusammensetzung des Senats des BVerfG betrachten. Ich vermute stark, dass der Threadstarter den historischen Kontext nicht (ausreichend) und vermutlich auch nicht aus eigenem Erleben kennt.
Für Auseinandersetzungen mit dem ÖRR, noch dazu Erfolge im Kampf gegen die Wohnungssteuer, eignet sich die Entscheidung daher m. E. praktisch nicht. Noch dazu, weil die Aussage, dass es den Medien verwehrt sei den Staat in Frage zu stellen heute geradezu lächerlich klingt und m. E. völlig überholt ist, auch angesichts von geradezu regelmäßig offengelegten Skandalen. Sie führt nämlich automatisch zu der Frage: "Warum sollte Kritik an der Handlungsfähigkeit staatlicher Institutionen sakrosankt sein und keine Aufgabe der Medien?" Würde man die Maßstäbe der Entscheidung anlegen, die Medien hätten im Bereich der Bundeswehr nie über die Gorch Fock, über nicht fliegende Hubschrauber, Mängel an Panzern, Gewehren und weiterer Ausrüstung der Bundeswehr berichten dürfen. Wir würden nichts über die Beratermillionen einer Ministerin von der Leyen wissen, Journalisten dürften also die militärischen Auslandseinsätze ebensowenig hinterfragen wie über die Vorratsdatenspeicherung, gesundheitspolitische Maßnahmen, den Verkauf von Wasserwerken, den Hamburger Kessel usw. und zig andere Maßnahmen, die sich in den letzten 70 Jahren teils als echte Sauereien gezeigt haben, berichten. Es bliebe dann nur die Verbreitung von Verlautbarungen und Pressemeldungen der Regierungen und staatlicher Institutionen, also letztlich ein Maulkorb für Journalisten und Wistleblower. Das würde aber die Kontrollfunktion der Presse konterkarieren.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.