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Autor Thema: Zwangsbeiträge/Zwangskammermitgliedsch. nun auch bei Pflegekräften (05/2017)  (Gelesen 2282 mal)

Lev

  • Beiträge: 331
Das Modell mit Zwangsbeiträgen und Zwangsmitgliedschaft macht Schule!
Das Modell heißt "Pflegekammer" und ist natürlich eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Das Modell kommt nicht ... es läuft !!!
Zitat
Mehrere Bundes­länder wollen eine Pflege­kammer schaffen:
Über eine Zwangs­mitgliedschaft müssen alle Kranken- und Alten­pflege­kräfte, auch die Hilfskräfte, Mitglieder der Kammer werden
und pro Jahr mindestens 120 Euro Beitrag bezahlen.
http://www.bpa.de/fileadmin/user_upload/MAIN-dateien/pflegekammer/index.html

Die Aufregung ist da, wie man in dem Video sieht.
Die neue Zwangsmitgliedschaft und Zwangsabgabe setzt Pflegekräfte unter Druck!
[Video ~5min, Sprungzeit ~1:15min, veröffentlicht 02.01.2018 von "Alina pflegeengel"]
https://youtu.be/JL0p8p3tIEU?t=76
(Achtung! Augenscheinlich Inhalte von ARD-ZDF-GEZ!)

Und natürlich hat das Verwaltungsgericht dazu auch schon ein Urteil gesprochen!
Allgemeine Zeitung, 31.05.2017
Rheinland-Pfalz
Zwangsmitgliedschaft in Pflegekammer ist rechtens
http://www.allgemeine-zeitung.de/politik/rheinland-pfalz/zwangsmitgliedschaft-in-pflegekammer-ist-rechtens_17929960.htm


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Januar 2018, 01:53 von Bürger«

K
  • Beiträge: 810
Das Modell kommt nicht ... es läuft !!!

Hier gibt es aber einen Unterschied zum Rundfunkbeitrag. Die Kammermitglieder haben ein Stimmrecht, welches sie als Mitglieder dieser Kammer wahrnehmen können. Im Falle des Rundfunkbeitrags hat der Zwangsbeitragszahler noch nicht einmal ein Stimmrecht.

Für mich ist es nicht ganz nachvollziehbar, warum dieser Aspekt der Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags nicht noch viel stärker in den Vordergrund gerückt wird. In jeder Organisation, in der eine Zwangsmitgliedschaft besteht (sei es nun die IHK oder die Gemeinde, in der man wohnt), hat man zumindest ein Stimmrecht hinsichtlich der Entscheidungsgremien. Beim Rundfunkbeitrag hat man es nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2018, 01:14 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.243
Anstalt des öffentlichen Rechts <-> Körperschaft des öffentlichen Rechts

Hinweis:
Eine Körperschaft hat (stimmberechtigte) Mitglieder hat, eine Anstalt jedoch nicht.


Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2018, 01:15 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

m
  • Beiträge: 436
Das Modell mit Zwangsbeiträgen und Zwangsmitgliedschaft macht Schule!
Das Modell heißt "Pflegekammer" und ist natürlich eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Da sieht man wieder die Ideen von einem gewissen faulen Pack von Personen, die sich nicht mehr in täglichen Arbeit der Pflege beteiligen wollen, sondern mit fortlaufendem Gelaber sich Ihre finanzielle Vorteile verschaffen. Oder glaubt einer, dass eine Person in der Verwaltung dieser Pflegekammer, mit so wenig Gehalt sich zufrieden gibt, wie wenn die Person in der Pflege arbeitet.

In diesem neu geschaffenen Verwaltungskonstrukt Pflegekammer (ich wußte nicht dass es das inzwischen gibt) von den Pflegekräften den Zwangsbeitrag abdrücken lassen ist doch das letzte. Hintergrund ist doch nur in den parteipolitisch organisierten Runden, das Personal der Pflegekräfte in Schach zu halten.

Das Argument man habe in so einer Organisation ein Stimmrecht ist quatsch - Nonsens. Hat von euch schon jemand mal einen Zugriff auf einem gewählten Vertreter der Sozialversicherung gehabt. Ich nicht trotz intensiver Bemühungen. Die IHK erzählt auch was von Fachkräftemangel (bei der Branche Zeitarbeit), warten wir ab bis dann diese Pflegekammer das gleiche erzählt und wir haben 6 Mio H4-Empfänger das sind alles keine Fachkräfte. Volksverdummung und der öffentlich rechtlichen Rundfunk und das Fernsehen ist immer beteiligt.


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  • IP logged

Lev

  • Beiträge: 331
@Lieber Knax,
Hier gibt es aber einen Unterschied zum Rundfunkbeitrag. Die Kammermitglieder haben ein Stimmrecht, welches sie als Mitglieder dieser Kammer wahrnehmen können.
Stimmrecht hin oder her. Sie können nicht ihr Stimmrecht wahrnehmen, sondern müssen. Und genau darum geht es.
Es geht um Zwang.
Die neue Zwangsmitgliedschaft und Zwangsabgabe setzt Pflegekräfte unter Druck!
[Video ~5min, Sprungzeit ~1:30min, veröffentlicht 02.01.2018 von "Alina pflegeengel"]
https://youtu.be/JL0p8p3tIEU?t=92


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Januar 2018, 01:19 von Bürger«

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Da sind wir uns sicher alle einig, dass dieses theoretische Stimmrecht innerhalb der neuen
Pflegekammer-Zwangsmitgliedschaft diese kein bisschen gerechter macht.
Dieses Pflegekammer-Stimmrecht wird den Zahlungs-Zwangsverpflichteten sicher auch kein bisschen nützen.
Diese aufgezwungene Pflegekammer-Mitgliedschaft ist selbstverständlich genauso ungerecht

Bezogen auf den Rundfunkbeitrag:
Knax hat darauf verwiesen, dass aber dieses fehlende theoretische Stimmrecht für die Rundfunkbeitrag-Verpflichteten
nur eben dort sogar noch einen weiteren zusätzlichen Widerspruchsgrund darstellt
- der jedoch wahrscheinlich zu selten mit eingesetzt wird.

(Bei den mehreren Tausend geistig gesunden Widerspruchs-Gründen, die es gegen den Rundfunkbeitrag mittlerweile schon gibt,
kann es ja auch schon mal vorkommen, dass der eine oder andere Grund mal vergessen wird
Währenddessen es bisher nicht einmal auch nur einen einzigen nachvollziehbaren Zuspruchs-Grund überhaupt für den Rundfunkbeitrag gibt.)


Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Januar 2018, 13:46 von unGEZahlt«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ist das nicht eine Verletzung von GG 9, 12 und 14? Hier in Hamburg sind die sogn. Kammerrebellen zur Wahl der Handelskammer angetreten die Zwangsbeiträge abzuschaffen. Fast sämtliche Alt-Mitglieder flogen aus der Kammer. Und in der Pflege basteln sie das neu. Der Kammerzwang gehört in die Tonne, überall!

Bei 70.000 Pflegekräften in Niedersachsen und 10 € pro Monat sind das Einnahmen der neuen "Kammer ohne Aufgaben" von 8,4 Mio., die wohl zu 100% für Gehälter der Kammer draufgehen.

Ob ich mich als GF der Kammer bewerben sollte? Hört sich nämlich wie die Lizenz zum Gelddrucken an, zumal diese Zwangsbeiträge mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit steigen werden. Wäre eine schöne Alterssicherung. Und versprochen: ich mach' das nur des Geldes wegen!

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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