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Kontopfändung durch die FA Prenzlauer Berg

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Kurt:
Moin moin,

irgendetwas habe ich überlesen oder lag ein Hinkelstein drauf!?

In der "Satzung des Rundfunk Berlin-Brandenburg" findet sich:


--- Zitat ---§ 1 Name und Aufgaben
(1) Die Anstalt führt den Namen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb).
(2) Die Anstalt führt ein Dienstsiegel.
(3) Aufgaben, Sendegebiet und Verpflichtungen der Anstalt ergeben sich aus dem rbb-Staatsvertrag.
--- Ende Zitat ---

Quelle: https://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur/grundlagen/satzung_des_rundfunk.file.html/rbb-Satzung-13022014.pdf

Gruß
Kurt

Profät Di Abolo:
@Kurt in den Satzungen des RBB findet sich vieles, aber mit Sicherheit kein amtliches Dienstsiegel.

Ich hab auch eine "Satzung" und führe ein "Dienstsiegel" (Hinkelstein mit roter Schleife). Das klopp ich jedesmal auf meine Einkaufsliste und wenn das so weiter geht, bastel ich mir noch ne Uniform mit Sheriffstern und "vollstreck" draußen mein Taschengeld durch Betteln.

Wie auch immer das "Dienstsiegel" des RBB aussieht, ob mit oder ohne Sandmännchen ist egal. Es ist kein amtliches Dienstsiegel.

Das ZDF hat bestimmt auch in seiner Satzung ein "Dienstsiegel" drin. Ob nun Claus Kleber auf die Nachrichten ein Dienstsiegelstempel (Mainzelmännchen) raufkloppt, wees ick nich.

Amtliche Dienstsiegel etc. haben ihre gesetzliche Grundlage für Berlin hier:

Verordnung über die Landessiegel (Landessiegelverordnung - LSiegelVO -)
Vom 28. Oktober 1954, link:

http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/6jo/page/bsbeprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SiegelVBErahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin
Vom 22. Oktober 2007, link:

http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/1azf/page/bsbeprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-HzGBE2007rahmen&documentnumber=1&numberofresults=11&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#focuspoint

Und die Ausführungsvorschriften zum Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin, findet Mensch hier.

Siegel und Beglaubigungen, Link:

https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/verfassungs-und-verwaltungsrecht/hoheitszeichen/siegel-und-beglaubigungen/artikel.30221.php

Die Popelsatzung des RBB vom Rundfunkrat ist was zum Nasebohren und ablachen.

Rein fiktiv natürlich.


--- Zitat ---Rundfunk Berlin - Brandenburg
- Gremiengeschäftsstelle -
Rundfunkrat z.H. Frau von K
- persönlich, verschlossen -

Masurenallee 8 - 14
14057 Berlin


Sehr geehrte Frau von K.,

Anlässlich eines mich betreffenden Vollstreckungsersuchens des RBB habe ich mit Bewunderung festgestellt, dass dieses mich betreffende Vollstreckungsersuchen an das Finanzamt X-Berg-F-Hain mit:

Die Intendantin

Dieses Vollstreckungsersuchen ist von einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage gefertigt und ohne Unterschrift und Dienstsiegel wirksam

gezeichnet ist.

Der Rundfunkrat hat in § 1 seiner Satzung bestimmt, dass die Anstalt ein „Dienstsiegel“ führt.

Im Wege der Petition bitte ich Sie § 1 der Satzung des RBB zu ergänzen:

§ 1 Name und Aufgaben
 
(1) Die Anstalt führt den Namen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb).

(2) Die Anstalt führt ein Dienstsiegel.

(3) Aufgaben, Sendegebiet und Verpflichtungen der Anstalt ergeben sich aus dem rbb-Staatsvertrag.

Neu:

(4) Die Intendanz des RBB führt ein Banner, eine Fahne und Standarte. Sie trägt Ohrwimpel und wird von einer Prätorianer Garde begleitet.


Mit freundlichen Grüßen

Nixus Zahlux


--- Ende Zitat ---

Quelle:

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19797.msg128239.html#msg128239

 :)

Kurt:
Werter Profät,

auch bei mir macht sich das Älterwerden bemerkbar: man(n) vergisst  :o

Das Thema Dienstsiegel scheint höcht interessant - hatte ich doch darüber selbst schon einen Beitrag erstellt:
Vollstreckungsersuchen <-> Dienstsiegel > https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24023.msg152634.html

Schätze es lohnt sich da hineinzuvertiefen und die LRA'en aufzufordern darzulegen wie sie jeweils die
"Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums über die Beschaffung, Verwendung und Sicherung von Dienstsiegeln und Dienststempeln"
umsetzen/umgesetzt haben usw.  >:D 8)

Seeehr interessant um bohrende, quälende Fragen zu generieren ist dies hier:
Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Dienstpflichtverletzung aufgrund Verlust von Dienstsiegeln > http://www.steinfeld-online.de/gemeinde/kommentare/dienstsiegel-amtsvors.pdf

Gruß
Kurt

pinguin:

--- Zitat ---Landessiegel werden nur von den Dienstkräften geführt, die hiermit ausdrücklich beauftragt sind (siegelführende Dienstkraft).
--- Ende Zitat ---

Siegel und Beglaubigungen, Link:

https://www.berlin.de/sen/inneres/buerger-und-staat/verfassungs-und-verwaltungsrecht/hoheitszeichen/siegel-und-beglaubigungen/artikel.30221.php

Ob vom RBB jemand ausdrücklich beauftragt worden ist, das Siegel des Landes Berlin zu führen?

Aus dem vom Profäten verlinkten Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin Vom 22. Oktober 2007


--- Zitat ---Die für Inneres zuständige Senatsverwaltung kann Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie der Aufsicht des Landes Berlin unterstehen und Hoheitsrechte ausüben,
--- Ende Zitat ---
Die Aufsicht über den RBB führt das Land Berlin jedes 2. Jahr, weil die Aufsicht über die 2-Länder-Anstalt RBB jährlich zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg wechselt.

Im Land Berlin muß der Verlust eines Dienstsiegels im Amtsblatt veröffentlicht werden, woraufhin dieses Dienstsiegel ungültig wird.

Wer das Wappen Berlins führen darf, ist übrigens der Ausführungsvorschriften
zum Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Berlin zu entnehmen; der Rundfunk ist da nicht explizit benannt.


--- Zitat ---VI. Siegel und Amtsschilder gemeinsamer öffentlicher Stellen der Länder Berlin und Brandenburg

21. Gemeinsame Behörden oder Einrichtungen sowie gemeinsame Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, denen die Genehmigung zur Führung der Landeswappen erteilt wurde, verwenden Siegel, die nebeneinander das Berliner und das Brandenburger Landeswappen zeigen. Auf eine untere Umschrift „Berlin-Brandenburg“ kann verzichtet werden, wenn diese Angabe im Namen enthalten ist. Die Amtsschilder zeigen nebeneinander das Berliner und das Brandenburger Landeswappen; Landeswappen und Beschriftung
sind graviert und schwarz ausgelegt. Die Regelung gemäß Nummer 12 Satz 2 findet keine Anwendung.
--- Ende Zitat ---
Ok, diese Ausführungsvorschrift trat Ende 2012 außer Kraft.

Die Begriffe "Wappen" und "Siegel" fanden keinen Eingang in den

Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg
http://bravors.brandenburg.de/vertraege/rbb_stv_2014

Zumindest in diesem Gründungsstaatsvertrag wurde dem RBB nicht das Recht gegeben, Wappen und Siegel zu führen.

Verordnung über die Hoheitszeichen des Landes Brandenburg (Hoheitszeichenverordnung - HzV)
https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212771


--- Zitat ---§ 1
Landeswappen
[...]
2) Das Landeswappen können außerdem führen:
[...]
6. gemeinsame Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts der Länder Berlin und Brandenburg, die der Aufsicht von Landesbehörden unterstehen und vom Ministerium des Innern auf Antrag die Genehmigung zur Führung des Landeswappens erhalten haben.
--- Ende Zitat ---

Auch hier dann die Frage; hat der RBB die Genehmigung zum Führen des Landeswappens erhalten?


--- Zitat ---§ 5
Dienstsiegel
[...]
(6)[...]Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts der Länder Berlin und Brandenburg gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 6 verwenden ein Dienstsiegel, dass die Berliner Wappenfigur im Wappenschild und das Brandenburger Landeswappen zeigt. Auf eine untere Umschrift „Berlin-Brandenburg“ kann verzichtet werden, wenn diese Angabe im Namen der Einrichtung enthalten ist.
--- Ende Zitat ---

Übrigens haben im Land Brandenburg offenbar nur die Hochschulen das Recht, eigene Siegel zu führen


--- Zitat ---(9) Unberührt bleibt das Recht der Hochschulen, statt des kleinen Landessiegels eigene Siegel zu führen.
--- Ende Zitat ---

In der Anlage zu dieser Verordnung des Landes Brandenburg ist ausgeführt, wie diese Dienstsiegel auszusehen haben, die gemeinsame Stellen der Länder Brandenburg und Berlin führen dürfen, (wenn sie es dürfen).

Der RBB benötigt sowohl die Genehmigung des Landes Brandenburg als auch jene des Landes Berlin.

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