Hallo!
@pinguin
Die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums ist, wie der Name schon sagt, kein Gesetz. Als gesetzliche Grundlage werden bei VG ff gerne das Landesgesetz "RBStV" und das jeweilige Landes-VwVfG herangezogen. Ein eventueller Ausschluß einer LRA aus einem Landes-VwVfG wird von etlichen Gerichten dahingehend gedeutet, daß zwar die Anwendung (Rechtsfolgen aus VwVfG) unzulässig ist, die Verwendung der Begriffe aber zulässig.
Es könnte aber sein, daß der Begriff des "ör Wettbewerbsunternehmens" aus Punkt 2.3 noch woanders auftaucht, hoffentlich in einem Gesetz. Das wäre dann sehr interessant, da die nächste fiktive Person A vor Gericht wieder eine Frage hätte.
Stellt die LRA X eine Behörde dar oder ein ör Wettbewerbsunternehmen?
Falls Unternehmen: im Wettbewerb müßten die (laut dualem Rf-System zT privaten) Anbieter gleich behandelt werden, "Verwaltungsvollstreckung für manche" ist eine unzulässige rechtliche Privilegierung.
Falls Behörde: dann greift der Staat mittels Behörden in den Wettbewerb des dualen Rf-Systems und in den Wettbewerb der EUV "Audio-visuelle Mediendienstleistungen" unzulässig ein.
MfG
Michael
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"