Scauen wir doch nocheinmal genau auf das Datum des Beitrages: Sommer 2015
Zu diesem Zeitpunkt waren kaum Bescheide verschickt, und schon gar nicht Zwangsvollstreckungen durchgeführt worden.
Daher gab es in der Bevölkerung auch kaum Widerstand.
Ich habe das Datum auch zur Kenntnis genommen, mich aber trotzdem für eine Veröffentlichung entschieden. Die Videos erklären wunderbar das medienpolitische Weltbild des Professors.
Zum Thema "kaum Widerstand" kann nicht zustimmen:
Damals waren schon fast alle zwangsangemeldet. Viele haben auch in der 1. oder 2. Instanz geklagt, einige haben sogar zu diesem Zeitpunkt das BVerwG erreicht.
Dass im Sommer 2015 noch keine Zwangsvollstreckungen durchgeführt wurden, glaube ich nicht.
Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.
Noch eine Kostprobe aus Video (3) (ab 05:02)
... Natürlich, es ist mir völlig klar: sie können niemand dazu zwingen/nötigen/bedrängen, dieses Angebot wahrzunehmen, aber es wichtig das es dieses Angebot gibt. ...
Wenn man niemanden dazu zwingen/nötigen/bedrängen kann, dieses "Angebot" (diesen "Vorteil") wahrzunehmen, muss man trotzdem für dieses "Angebot" (diesen "Vorteil") zahlen, nur weil ein Juraprofessor behauptet, es sei wichtig das es dieses "Angebot" gibt?