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Autor Thema: neues Buch  (Gelesen 12777 mal)

V
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Re: neues Buch
#30: 14. Juni 2011, 13:40
Zitat
wie schätzt Du die Erfolgsaussichten der empfohlenen Verfassungsbeschwerden ein?
-> hat er

Für etwas Konkretes zu den Verfassungsbeschwerden, muss ich noch mal in seinem Buch nachschlagen.

Deine Fragen/Überlegungen sind sehr nützlich.  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Juni 2011, 14:01 von Viktor7«

g

gebuehren-igel

Re: neues Buch
#31: 14. Juni 2011, 16:42
Wie entscheidet das Bundesverfassungsgericht bei den inzwischen anhängigen Beschwerden in Sachen PC-Gebühr?
Ist das nicht Ländersache?     ???

Jetzt wo du's sagst: eigentlich ja. Da aber der Verwaltungsgerichtsweg bis zum Bundesverwaltungsgericht geht, würde das wohl kaum Sinn machen, die Sache wieder zurück zu den verschiedenen Landesverfassungsgerichten zu geben, da nun der Rechtsweg bis auf die Bundesebene hinauf ausgeschöpft wurde. So denk ich mir das, bin aber, was solche Sachen angeht, auch kein Experte.


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  • weiß was
Re: neues Buch
#32: 14. Juni 2011, 23:24
Mein Eindruck über das neue Buch deckt sich mit meinem Eindruck über das alte Buch:

Außer einem vielversprechenden Titel tote Hose. Konkrete Taktiken werden nicht aufgeführt, viel Dummschwätz und Werbung für seine Seite und ein paar Tips auf zivilen Ungehorsam.

Letztlich wird man so um die Haushaltsabgabe nicht herumkommen, und die Käufer des ersten Buches werden auch nicht zu "Nichtrundfunkteilnehmern".


Bei so viel "journalistischer Recherche" rollen sich mir die Fußnägel hoch.

--Thomas


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V
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Re: neues Buch
#33: 15. Juni 2011, 10:02
Zitat
Für etwas Konkretes zu den Verfassungsbeschwerden, muss ich noch mal in seinem Buch nachschlagen.

Unter den diversen Kapiteln „Keine Abhilfe durch …“ gibt es zunächst den Kap. 5.2.2 „Keine Abhilfe durch das Bundesverfassungsgericht“ aus Sicht der Vergangenheit und dann unter den Gegenmaßnahmen den Kap. 6.20 „Verfassungsbeschwerde einreichen“. Hier sind Hinweise für das wie, wo, wie lange es noch möglich ist und wo gegen die Verfassungsbeschwerde eingereicht werden kann. Es soll kein Anwalt zwingend vorgeschrieben sein und das Verfahren soll kostenlos sein. Man muss sich aber mit der Materie der Verfassungsbeschwerde auskennen. Auch hier gilt, je mehr die V. wegen Verletzung der eigenen (wichtig) Grundrechte einreichen, desto größer die Chance, dass „in einem der Bundesländer das Zustimmungsgesetz zum RBStv wegen dessen Verfassungswidrigkeit für nichtig erklärt wird. Dann ist der gesamte Staatsvertrag nichtig.“

Wie ist denn eigentlich der Stand der  Verfassungsbeschwerde gegen die Gebühren auf "Neuartige Empfangsgeräte" beim Bundesverfassungsgericht?


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T
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Re: neues Buch
#34: 15. Juni 2011, 21:55
@Viktor

Zitat
„in einem der Bundesländer das Zustimmungsgesetz zum RBStv wegen dessen Verfassungswidrigkeit für nichtig erklärt wird. Dann ist der gesamte Staatsvertrag nichtig.“

Es ist halt nur so,dass der neue RGBStV ja von den Obergurus der Bundesländer "erschaffen" wurde.
Im Buch von Herrn Höcker meinte ich gelesen zu haben,dass Gerichte nicht iner Lage sind,objektiv urteilen zu können,denn man liest immer mehr,dass diese sich auf die Seite der GEZ und deren Forderungen stellen.
Wenn dem so ist,dass normale AGs,LGs OLGs diese Schiene fahren,so wird zu vermuten sein, dass das BVG sich auf derselben Schiene befinden und /oder die entsprechende Weiche übersehen hat /übersehen wird, um diesem Treiben ein stricktes ende zu setzen. Das BVG ist das hchste Organ,welches dazu in der Lage wäre,sind die nun -sagen wir mal salopp- genauso "blind" wie ihre untergeordneten Kollegen,könnte man sich den weg dahin von vornherein sparen.
Allerdings wäre das dann unter dem Begriff "Einknicken" zu verbuchen und die GEZ könnte sich mit einer weiteren Trophäe brüsten.


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

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  • weiß was
Re: neues Buch
#35: 15. Juni 2011, 22:54
Die letzte Verfassungsbeschwerde wurde ja mit Verweis auf den üblichen Rechtsweg vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen und auf den Rechtsweg verwiesen.

Grund: Eine formale Zulassungsvoraussetzung wie die Erschöpfung des Rechtswegs war nicht ausgeschöpft gewesen.

Nun gibt es bei der noch nicht ratifizierten Fassung des RundfunkBeitragsStaatsvertrag auch keine Erschöpfung des Rechtswegs, d.h. zuerst muss der Staatsvertrag ratifiziert werden und dann darf man (wogegen eigentlich?) klagen und wenn es nicht mehr weiter geht kommt das Bundesverfassungsgericht ins Spiel.

Das ist im Beispiel von 2006 (PC-Gebühr) der übliche Weg.

--Thomas


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