"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Alternativen zum ÖR-Rundfunk und dessen Finanzierung
Rundfunkanstalten "nicht insolvenzfähig" - aber "auflösbar"
drboe:
@Besucher: ich gebe zu, dass ich lediglich eine Vermutung ausspreche. Allerdings kenne ich so etwas wie einen Präzedenzfall oder zwei -fälle, kann aber nicht sagen, wie die vertragliche Grundlage (zu Kündigung, Auflösung) war.
Der heutige NDR war ursprünglich Teil des NWDR*, der für Hamburg, Berlin, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und NRW sendete. Vertragspartner dieser öffentlich-rechtlichen Anstalt war Berlin eventuell nicht (Status von Berlin: von den Siegermächten verwaltet). Von diesem NWDR spaltete sich 1953/54 zuerst der SFB ab. Der SFB erhielt das Funkhaus, das der NWDR in Berlin betrieb. 2 Jahre später wurden aus dem NWDR die Sender WDR und NDR. Es gab m. W. keine senderlose Zeit, aber der NWDR, übrigens Gründungsmitglied der ARD, war damit Geschichte.
1978 hat die damalige CDU-Regierung von Schleswig-Holstein den Vertrag über den NDR gekündigt. Die CDU-Regierung in Niedersachsen betrachtete dies als Auflösung des NDR. Man wollte eine 2-Länderanstalt mit Schleswig-Hokstein gründen. Das BVerwG hat aber 1980 festgestellt, dass SH ausgetreten war und der NDR noch bis zum Ende der Vertragslaufzeit bestehen würde. Niedersachsen hatte wohl nicht gekündigt, sondern sich stattdessen auf die eigene Interpretation des Vertrags verlassen. Man hat sich dann zusammen gerauft und den NDR als 3-Länderanstalt weiter geführt.
Wenn nun Niedersachsen auch rechtzeitig gekündigt hätte, so wäre der NDR nach Ablauf der Kündigungsfrist nur noch die LRA von Hamburg gewesen. Mit der hätte Hamburg im Prinzip m. E. alles machen können: weiter betreiben, einstampfen, umbenennen ...
M. Boettcher
* die Geschichte des NDR wurde mehrfach anläßlich von Jubiläen berichtet. Sie findet sich auch im Netz. Die Kündigung Ende der 1970er durch die Regierung Stoltenberg und die Klage der Regierung Albrecht (Vater von Fr. von der Leyen) habe ich selbst verfolgt.
Bürger:
Querverweise aus aktuellem Anlass mit gewissem Themenbezug zum Einstiegsbeitrag...
EuGH C-559/12 P - staatl. Insolvenzschutz = staatl. Beihilfe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34802.0
sowie
--- Zitat von: Bürger am 05. November 2017, 17:44 ---Edit 01/2021: Einzelnachweise siehe u.a. unter
Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34782.msg210892.html#msg210892
--- Ende Zitat ---
...wobei es hier im Thread weniger um die Insolvenzunfähigkeit geht, als vielmehr um die Tatsache, dass die Rundfunkanstalten durchaus "aufgelöst" werden können.
Bürger:
Querverweise aus aktuellem Anlass...
Regiert die AfD im Osten, geht’s MDR und RBB an den Kragen (02/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37731.0
Kündigung von Staatsverträgen im Medienbereich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37737.0
Bürger:
Querverweis aus aktuellem Anlass...
Rundfunkbeitrag vor dem Aus? Experte sieht Spielraum für drastische Reformen (11/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38234.0
u.a. auch schon erwähnt unter
Rundfunkkommission bittet um Anregungen zum Reformstaatsvertrag bis 11.10.24
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38163.msg227170.html#msg227170
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