Archiv > Pressemeldungen Oktober 2017
Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
René:
Behinderte ungeschützt vor öffentlich-rechtlicher Willkür – Dafür geht Hermann Eicher sogar gegen Richter vor
Es erinnert an das Sprichwort „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert“. Nach Meinung vom Herrn Dr. Hermann Eicher, Justitiar des SWR, trifft das Schicksal eine Familie nicht hart genug, dass er nicht eine Schippe drauflegen könnte.
Der Sohn ist schwerstbehindert mit Merkzeichen RF. Der Ehemann ebenfalls mit Merkzeichen G aber ohne RF. Aufgrund seiner Behinderung ist er in Frührente. Angemeldet ist der Sohn, der bisher einen Drittelbeitrag im Quartal zahlt, also 17,50 € alle drei Monate.
Nach geltender Regelung sollte das kein Problem darstellen, da die Voraussetzungen gegeben sind. Das kann auf der Internetseite des Beitragsservice nachgelesen werden:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/menschen_mit_behinderung/index_ger.html
Eine Wohnung, ein Beitrag – behinderte Menschen mit Merkzeichen RF zahlen nur einen Drittelbeitrag. Nach der Erklärung eigentlich für jeden Klar.
Aber nicht für die unersättliche Gier des öffentlich-rechtlichen Rundfunkapparates und seiner Funktionäre. In diesem Fall bekommt der Apparat Schützenhilfe vom Chef persönlich: Die Frechheit dieser Familie muss bestraft werden, auch all diejenigen, die auf die Idee kommen sollten, der Familie zu helfen, müssen empfindlich bestraft werden. Es muss endlich ein Exempel statuiert werden!
Eicher will alles! Er will von dieser Familie 52,50 € im Quartal – dass Sohn und Vater behindert sind, spielt für diesen Herrn überhaupt keine Rolle. Er will gegebenenfalls vollstrecken lassen. In seinen Augen besteht die Familie nicht aus Menschen, sondern aus Beitragsnummern – diese haben gefälligst ihren Beitrag vollständig zu leisten.
Familie zieht vor Gericht – Richter soll laut Eicher befangen sein!
Als ob die Familie nicht bestraft genug wäre, musste sie vor Gericht ziehen, um für ihre Rechte zu kämpfen. Sie schilderte dem Gericht ihren Fall. Demnach verfügte das Gericht, dass in diesem Fall keine Zwangsvollstreckung stattfinden soll.
Der SWR gab sich erwartungsgemäß damit nicht zufrieden und so landete die Familie schließlich beim Landgericht Tübingen. Der Richter Dr. Sprißler verfügte, bis zur Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht das Verfahren ruhen zu lassen.
Eicher beantragt, Richter Dr. Sprißler wegen Befangenheit abzulehnen
Nicht einmal vor einem Richterspruch macht dieser öffentlich-rechtliche Apparat mit seinem treibenden Motor an der Spitze, SWR-Justitiar Dr. Hermann Eicher, halt.
Hier ein Teil des Anschreibens, alles Weitere im PDF-Dokument:
Weiterlesen:
https://online-boykott.de/nachrichten/175-behinderte-ungeschuetzt-vor-oeffentlich-rechtlicher-willkuer--dafuer-geht-herman-eicher-sogar-gegen-richter-vor
Hinweis - weitere Entwicklungen siehe u.a. unter
Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25322.0.html
Frühlingserwachen:
Hallo Rene, wo hast Du denn dieses Schreiben aufgegabelt? Das ist ja eine heiße Nummer, die der Herr Eicher da abzieht. Hab es nur kurz überflogen. Der Herr Eicher muss ziemlich verzweifelt sein, das er jetzt die Befangenheitsmasche aus der Trickkiste zieht.
Wie viele VG Richter müsste man als befangen und als von oben gesteuert bezeichnen?
So wie ich Richter Sprißler einschätze und auch seine Antwort, auf diese, man möchte schon sagen, unverschämte Aktion des Herrn Eicher, wird er sich von seinem Weg nicht abbringen lassen.
Es motiviert sogar jetzt erst recht, weiter zu kämpfen.
René:
Die Quelle ist bekannt. Das ist in der Tat skandalös, aber wie schon des Öfteren festgestellt, die Grenzen des Anstandes sind beim ÖRR längst gefallen.
Besucher:
Ist natürlich überaus befremdlich...
--- Zitat von: René am 29. Oktober 2017, 21:11 ---...
Eine Wohnung, ein Beitrag – behinderte Menschen mit Markenzeichen RF zahlen nur einen Drittelbeitrag. Nach der Erklärung eigentlich für jeden Klar.
...
Aber nicht für die unersättliche Gier des öffentlich-rechtlichen Rundfunkapparates und seiner Funktionäre.
...
Eicher beantragt, Richter Dr. Sprißler wegen Befangenheit abzulehnen
...
--- Ende Zitat ---
...aber doch eigentlich keine Überraschung. Ein fiktiver Besucher wollte sowieso schon längst einmal gefragt haben, ob Herr Dr. Sprißler eigentlich noch die Stätte seines Wirkens in Tübingen hat - oder ob er inzwischen an ein wichtiges anderes Gericht versetzt wurde, hatte nur noch keine Zeit gefunden.
Immerhin, auf dem Hintergrund - zusammen mit dem reizenden Foto - nutzt sich das erzeugte Image dieses netten Herrn Eicher als noch netterem Erzählonkel von nebenan wenigstens deutlich ab...
PS: Und wenn das mit dem besagten "RF-Merkmal" so ist wie beschrieben - ein möglicherweise gegebener Diskriminierungstatbestand (alleinerziehende Mütter [also quasi voll zahlender Single-Haushalt] ggü. kollektiv genutztem Wohnraum mit gleichfalls nur einem entrichteten "Rundfunkbeitrag") ist ja bereits in der EuGH-Vorlage vom Doc Sprißler bezogen auf den RBStV enthalten. Dann kommt - sollte dieser Eicher Erfolg haben - ggf. eben noch ein zweiter dazu, wenn auch die konkrete Ebene eine andere sein mag
cook:
So, so. Wenn also ein Richter mal einer Rechtsmeinung ist, die dem ÖRR nicht gefällt, dann soll er befangen sein. Befangen kann man aber nicht wegen einer Rechtsauffassung sein, sondern nur, wenn man nicht unabhängig ist.
Wenn ich mir zum Beispiel die Besetzung des BVerfG ansehe und gleichzeitig frage, wer in Sachen Rundfunkbeitrag ein Rechtsgutachten abgelegt hat, dann könnte man das Thema Befangenheit durchaus bringen. Aber solche offensichtlichen Parteilichkeiten stören ja nicht, solange sie sich zugunsten des Staatsapparats auswirken.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln