Ich meine, mich zu entsinnen, dass schon vor geraumer Zeit dubiose Bescheid-Beträge dieser Art auftauchten:
Beispiel - Beitragspflicht rückwirkend zum 01.01.2013
1. Bescheid Mitte 2014 > nur für das 1. Quartal der "Beitragspflicht" (~55€)
2. Bescheid ein paar Wochen danach > für alle weiteren Quartale bis Mitte 2014 (~270€)
und dies hier im Forum als vermutliches "Lockmittel" verstanden wurde, den niedrig-schwelligen Betrag zu überweisen (und damit schließlich auch Konto-Daten mitzuliefern) - um dann ein paar Wochen später mit dem großen Brocken konfrontiert zu werden, der bereits zum ersten Bescheid "rückständig" war und eigentlich auch gleich mit diesem hätte festgesetzt werden können.
Diese Masche schien/scheint zum Hintergrund zu haben, dass viele Betroffene in 2014/2015 und später, nachdem der "Meldedatenabgleich" und das gesamte Prozedere sich so ewig hingeschleppt hatte, mit erheblichen Nachforderungen konfrontiert waren - und demzufolge ein Erst-Bescheid von 200, 400 oder gar noch mehr Euro zu für ARD-ZDF-GEZ (und vielleicht auch Vollstreckungsstellen) unkalkulierbaren "Reflexen" der Betroffenen hätte führen können.
Daher wohl erstmal die "seichte" Vorbereitung auf die noch später folgende Riesen-Forderung.
Dass mit dieser zweiten Forderung, die eigentlich schon im ersten Bescheid hätte festgesetzt werden können, ebenfalls ein Säumniszuschlag geltend gemacht wurde, ist zwar angesichts der insgesamt verfassungsrechtlich mehr als bedenklichen Forderungspraxis fast "vernachlässigbar" - aber immerhin hat man hier mal (wieder) ein Urteil, welches als
Teil-Erfolg zu werten ist, indem es diese
Praxis eines "zusätzlichen Säumniszuschlags" als unzulässig einstuft.
Allerdings muss man den Wortlaut des Urteils schon zwei...dreimal lesen, um genau den Sonderfall zu verstehen.
Es ist leider (noch) keine Steilvorlage für einen Frontalangriff auf den aus diversen anderen Gründen rechtlich höchst fragwürdigen sogenannten "Säumniszuschlag"...