"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Berlin
RBB: Antrag auf Aussetzung aufgrund aktuell bestehender EuGH-Vorlage abgelehnt
Grit:
Berlin weist begründete Anträge zur Aussetzung von Zwangsvollstreckungmaßnahmen (Selbsttitulierung) mit Verweis auf die Rechtssache an den EuGH gem. Art. 267 AEUV/ Az. C- 492/17 in Copy § Paste Schreiben, zurück.
Inzwischen ist zu vervollständigen, dass obiger Schriftsatz mit nachfolgenden Worten ergänzt wird:
--- Zitat ---Wir werden weitere Schreiben zum gleichen Sachverhalt nicht mehr beantworten.
--- Ende Zitat ---
Zu erwähnen ist auch, dass eine Antwort nur auf Nachdruck kommt.
Festgesetze Fristen zur Antragsstellung mit Empfangsbekenntnis an die LRA bleiben völlig unberücksichtigt, d.h., ignoriert.
Im vorliegendem Fall wurde der entsprechende Antrag mit großzügiger Fristsetzung auf den 29.08.2017 gestellt. Keine Antwort; kein Bescheid, keine Eingangs-und/oder Antragsbestätigung von der LRA.
Stattdesen zum 02.10. ein Festsetzungsbescheid mit Säumniszuschlag, auf dessen Zurückweisung der Verweis auf den entsprechenden Antrag vom August zur Aussetzung erneut wiederholt, nachgewiesen und bekräftigt wurde.
Antwort nun jetzt Ende Oktober und siehe oben.
Jemand aus Berlin (oder anderen Bundeländern) mit ähnlichen Erfahrungen?
Ist eine derartige Untätigkeit, die zudem mit Säumniszuschlägen einhergeht, gerechtfertigt? Sind (verspätete) Entscheidungen, die zudem völlig sachfremd und nicht auf plausible und realitätsgerechte Erwägungen beruhen, rechtsstaatlich und mit einem nachfolgendem Festsetzungsbescheid nebst Säumniszuschlägen und zukünftigen lebensverübelnden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen - veranlasst durch die LRA - vereinbar?
Grit
Edit "DumbTV":
Thema präzisiert
Winston Smith:
Der Brief stammt vom Beitragservice selbst. Eine andere Antwort hätte ich von ihnen auch nicht erwartet.
Peli:
@Grit
es nicht unbedingt sinnvoll, sich mit dem Beitragsservice auseinanderzusetzen.
Dieser hat keinerlei Befugnis und ist nur vorgeschoben.
Wichtig und zu beachten sind nur die Schreiben der Landesrundfunkanstalt.
LG Peli
Grit:
Selbstverständlich war der Antrag direkt an die LRA/die Intendantin gerichtet. Steht ja auch im obigem Schreiben.
scottel:
Mir geht es ähnlich.
Schreiben die an den rbb gerichtet sind werden grundsätzlich vom BS beantwortet.
Ich habe bisher kein Mittel gefunden vom rbb eine Antwort einzufordern.
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