1. Freihaus LRA und BS, und damit vermutlich alle LRA, haben sowieso alle Daten aller volljährigen Bürger, mindestens nach dem vollständigen Datenabgleich mit den Meldebehörden und bis der intern verarbeitet ist. Von einer "Freihaus-Lieferung" kann vor allem durch die Aktivitäten der Meldebehörden gesprochen werden.
Zwar wird behauptet, dass die Daten, die nicht benötigt würden, gelöscht werden. Nun wissen wir aber nicht, wann der Fall eintritt, dass sie nicht mehr benötigt werden, und ob überhaupt gelöscht wird*). Der Datenschutzbeauftragte des BS ist nicht wirklich unabhängig und untersteht m. W. nicht der Kontrolle eines Landesdatenschutzbeauftragten, dürfte sich also als Papiertiger erweisen.
Werden nicht benötigte Daten tatsächlich gelöscht, so kann der BS auf Altdaten gar nicht zugreifen, da diese gelöscht sein müssten, denn es gibt für die Wohnung ja eine Person, die die Zahlung übernehmen will. Sobald der BS also zu erkennen gibt, dass er den "Ersatzzahler" nicht akzeptiert, bzw. dass es sich bei dem nächsten Zahler um eine Person handelt, die schon früher gezahlt hat, sich an der Zusammensetzung der Bewohner offenbar nichts geändert hat, hat man sie bei den Eiern, wegen Verstoßes gegen den Datenschutz und den sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nämlich.
*) In der IT ist es üblich Backups zu machen. Diese werden nach Möglichkeit nicht angefasst, es sei denn, die würden für ein Restore benötigt. Bis zum Beweis des Gergenteils gehe ich davon aus, dass sich in den Backups auch die Daten aus dem Datenabgleich mit den Meldebehörden befinden.
2. Wechselhäufigkeit In WGs dürfte der Wechsel dort lebender Personen größer als in anderen Wohnungen sein. Wenn man versäumt, den Auszug des Zahlers zu melden und intern zu organisieren, so läuft man Gefahr beim Eintritt in eine WG für die Vergangenheit zu Zahlungen herangezogen zu werden. Das abzuwehren dürfte der BS auch dem Neuankömmling schwer machen. Woher will der BS wissen, dass in einer Wohnung keine WG lebt?
3. Mehrfache Vollstreckung Würden ausstehende Beträge "jeweils(!) von jedem(!) der Mitbewohner" vollstreckt" werden, so wäre das eine Mehrfachzahlung und schlicht rechtswidrig. Auch wenn unsere Verwaltungsgerichte sich in der Sache Rundfunkbeitrag ziemlich verrannt haben, so ist kaum anzunehmen, dass sie offensichtliche Rechtsbrüche durchgehen lassen.
4. Wann ist eine Runde 'rum? Der Lebenspartner macht sich vom Acker, die im Haus lebende Mutter verstirbt, die Kinder ziehen aus oder studieren ein Jahr im Ausland, ein WG Mitglied ist mit der Ausbildung fertig und arbeitet künftig in einer anderen Stadt, eine Freundin zieht ein, die schon zahlt, der Lebenspartner hat es sich überlegt, Hund Bello und der Goldhamster Max möchten auch einmal "Beitrag" zahlen. Das leben ist Abwechslung. Wie will der BS oder ein LRA die Wechselfälle des Lebens bestimmen? Die müssen akzeptieren, was real passiert. Und das ist, was behauptet wird, da sie etwas anderes kaum belegen können. Und selbst wenn: was, wenn man kein Geld hat, der Partner aber ja? Wollen die bestimmen, dass der, der kein Geld hat, zahlen muss, der andere mit Einnahme aber nicht? Glaube ich nicht
5. Wer will denn schon zahlen? Relativ viele nicht. Aber die Mehrheit zahlt. Wer nun grummelt, der kann auf diese Weise ein wenig Sand ins Getriebe streuen. Durch die bargeldlosen Zahler und die elektronische Kontoführung sind Methoden der Zahlung in Teilsummen kaum belastend für den BS. Adress- und Kontoänderungen aber, die man per Brief übermittelt, müssen zwangsläufig manuell erfasst werden.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.