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Autor Thema: (stetes) Wechseln des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes?  (Gelesen 6437 mal)

K
  • Beiträge: 2.243
Frage und Antwort:

Frage:
Zitat
ist das mit dem zahlenden Haushaltsvorstand "Theorie" oder schon "Praxiserprobt"?

Ideengeber:
Zitat
Praxiserprobt  :) Hat mich wie Bolle gefreut als ich das Zwangsvollstreckungsersuchen vom Gericht bekommen habe und die Grundlage dafür falsch war....

Gruß
Kurt

PS: spielt in BW - also SWR


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

n
  • Beiträge: 1.452
Zitat
und die Grundlage dafür falsch war....
Wieso Grundlage falsch? Kannst Du das näher Erläutern?


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

K
  • Beiträge: 2.243
siehe Eingangsposting... ;D


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Moderator
  • Beiträge: 3.252
Ohne etwas Schriftliches zu dem Vorgang bleiben die Behauptungen unbewiesen und daher unverwertbar. Leider.

Es stellen sich auch Fragen der Praxis:

Über welchen Weg geht die Ummeldung? Online über rundfunkbeitrag.de ? Oder formlos? An wen? LRA oder BS?

Wie sehen die Bestätigungsschreiben des BS/ der LRA zur Ummeldung auf eine andere Person der Wohnung aus? Mir ist so etwas noch nicht bekannt.

Nur der Zahler des Rundfunkbeitrages hat eine Teilnehmernummer. Wird die bei jeder Ummeldung neu vergeben?


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.540
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
W A R N U N G !!!

Also...
...je mehr ich darüber nachdenke, umso suspekter erscheint mir das hier erwähnte Vorgehen eines "(steten) Wechsels des Gesamtschuldners/Zahlers eines Haushaltes".

Man liefert hier ARD-ZDF-GEZ die Daten frei Haus?!??!?????????

Spätestens wenn 1x die Runde rum ist, wissen ARD-ZDF-GEZ "wer hier mit wem zusammen" wohnt.
"Perfekt".

Spätestens dann dürfte jedes beliebige der WG-Mitglieder für die Gesamtsumme "gesamtschuldnerisch" greifbar sein - selbstverständlich rückwirkend so lange wie nötig.

Und wie ein GV letztens (vermutlich wohl auch zutreffend) geäßert hatte, sind dem "Gläubiger" prinzipiell erst einmal alle - und somit auch mehrere Wege gleichzeitig(!) - freigestellt, zu seinen Forderungen zu kommen.
(Würde man - sofern man auf Gläubigerseite wäre - schließlich ebenso wollen und machen.)

Dümmstenfalls könnte also bei einer solchen WG erst einmal jeweils(!) von jedem(!) der Mitbewohner der ausstehende, vollstreckbare Betrag "vollstreckt" werden - z.B. per Bank- oder auch Lohn-Pfändung.
Hübsch, so eine Art "Schuldnerregister-und-Pfändungs-WG"...

Danach dürfen sich dann die Betroffenen jeweils mit einem "Antrag auf Rückerstattung ohne Rechtsgrund geleisteter Beiträge" um die Rückerstattung bemühen...
§10 Abs. 3 RBStV "Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung"
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-10
Zitat
(3) Soweit ein Rundfunkbeitrag ohne rechtlichen Grund entrichtet wurde, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der durch die Zahlung bereicherten Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. Er trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast. Der Erstattungsanspruch verjährt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.
...was zwar sicher "lustige" verwaltungs- und gesamtschuldnerische und mglw. auch datenschutzrechtliche Aspekte aufwerfen würde - aber vermutlich nicht so "lustig" ist, (auch unter Beachtung der Verjährung) durchzufechten.

Und merke:
Micht deucht auch, dass Daten von WG-Mitgliedern zu einer Wohnung erst "gelöscht" werden (falls überhaupt!), wenn das Konto "ausgeglichen" und die Daten also "nicht mehr für die Beitragsforderung erforderlich" sind.
Aber wer will denn schon zahlen?!?
Also bleiben wohl die Daten aller sich gegenseitig als gemeinsame WG-Mitglieder erklärender "Beitragsschuldner" so lange gemeinsam gespeichert, wie das Beitragskonto nicht ausgeglichen ist:
§11 Abs. 6 RBStV "Verwendung personenbezogener Daten"
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-11
Zitat
(6) Die Landesrundfunkanstalt darf die in den Absätzen 4 und 5 und in § 4 Absatz 7, § 8 Absatz 4 und 5 und § 9 Absatz 1 genannten Daten und sonstige freiwillig[!] übermittelte Daten nur für die Erfüllung der ihr nach diesem Staatsvertrag obliegenden Aufgaben erheben, verarbeiten oder nutzen. Die erhobenen Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn feststeht, dass sie nicht mehr benötigt werden oder eine Beitragspflicht dem Grunde nach nicht besteht. Nicht überprüfte Daten sind spätestens nach zwölf Monaten zu löschen. 4Jeder Beitragsschuldner erhält eine Anmeldebestätigung mit den für die Beitragserhebung erforderlichen Daten.
Eine freiwillige Datenübermittlung an ARD-ZDF-GEZ ist weder "datensparsam" noch hilfreich in der Sache.

Soweit meine (Gegen-)Thesen.

Nach alledem - bitte korrigiert mich, falls ich falsch liegen oder etwas übersehen sollte - würde ich von solch einem Vorgehen eindringlichst ABRATEN !!!!!

Ich unke eigentlich ungern herum, aber eine solche Aktion könnte auch glattweg aus der Feder von ARD-ZDF-GEZ stammen, um ständig über alle WG-Mitglieder informiert zu sein - und eben nicht in ein "Datenloch" zu fallen, wenn das einzig bekannte Beitragskonto zu einer Wohnung plötzlich umzieht und die WG "vom Radar verschwindet".

"Bestenfalls" handelt es sich hier um eine Idee, deren schwerwiegende Tragweite nicht erkannt/ nicht bedacht wurde.

In jedem Falle aber
A C H T U N G !!! NICHT NACHMACHEN !!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2017, 02:28 von Bürger«
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www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
1. Freihaus LRA und BS, und damit vermutlich alle LRA, haben sowieso alle Daten aller volljährigen Bürger, mindestens nach dem vollständigen Datenabgleich mit den Meldebehörden und bis der intern verarbeitet ist. Von einer "Freihaus-Lieferung" kann vor allem durch die Aktivitäten der Meldebehörden gesprochen werden.

Zwar wird behauptet, dass die Daten, die nicht benötigt würden, gelöscht werden. Nun wissen wir aber nicht, wann der Fall eintritt, dass sie nicht mehr benötigt werden, und ob überhaupt gelöscht wird*). Der Datenschutzbeauftragte des BS ist nicht wirklich unabhängig und untersteht m. W. nicht der Kontrolle eines Landesdatenschutzbeauftragten, dürfte sich also als Papiertiger erweisen.

Werden nicht benötigte Daten tatsächlich gelöscht, so kann der BS auf Altdaten gar nicht zugreifen, da diese gelöscht sein müssten, denn es gibt für die Wohnung ja eine Person, die die Zahlung übernehmen will. Sobald der BS also zu erkennen gibt, dass er den "Ersatzzahler" nicht akzeptiert, bzw. dass es sich bei dem nächsten Zahler um eine Person handelt, die schon früher gezahlt hat, sich an der Zusammensetzung der Bewohner offenbar nichts geändert hat, hat man sie bei den Eiern, wegen Verstoßes gegen den Datenschutz und den sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nämlich.

*) In der IT ist es üblich Backups zu machen. Diese werden nach Möglichkeit nicht angefasst, es sei denn, die würden für ein Restore benötigt. Bis zum Beweis des Gergenteils gehe ich davon aus, dass sich in den Backups auch die Daten aus dem Datenabgleich mit den Meldebehörden befinden.

2. Wechselhäufigkeit In WGs dürfte der Wechsel dort lebender Personen größer als in anderen Wohnungen sein. Wenn man versäumt, den Auszug des Zahlers zu melden und intern zu organisieren, so läuft man Gefahr beim Eintritt in eine WG für die Vergangenheit zu Zahlungen herangezogen zu werden. Das abzuwehren dürfte der BS auch dem Neuankömmling schwer machen. Woher will der BS wissen, dass in einer Wohnung keine WG lebt?

3. Mehrfache Vollstreckung Würden ausstehende Beträge "jeweils(!) von jedem(!) der Mitbewohner" vollstreckt" werden, so wäre das eine Mehrfachzahlung und schlicht rechtswidrig. Auch wenn unsere Verwaltungsgerichte sich in der Sache Rundfunkbeitrag ziemlich verrannt haben, so ist kaum anzunehmen, dass sie offensichtliche Rechtsbrüche durchgehen lassen.

4. Wann ist eine Runde 'rum? Der Lebenspartner macht sich vom Acker, die im Haus lebende Mutter verstirbt, die Kinder ziehen aus oder studieren ein Jahr im Ausland, ein WG Mitglied ist mit der Ausbildung fertig und arbeitet künftig in einer anderen Stadt, eine Freundin zieht ein, die schon zahlt, der Lebenspartner hat es sich überlegt, Hund Bello und der Goldhamster Max möchten auch einmal "Beitrag" zahlen. Das leben ist Abwechslung. Wie will der BS oder ein LRA die Wechselfälle des Lebens bestimmen? Die müssen akzeptieren, was real passiert. Und das ist, was behauptet wird, da sie etwas anderes kaum belegen können. Und selbst wenn: was, wenn man kein Geld hat, der Partner aber ja? Wollen die bestimmen, dass der, der kein Geld hat, zahlen muss, der andere mit Einnahme aber nicht? Glaube ich nicht

5. Wer will denn schon zahlen? Relativ viele nicht. Aber die Mehrheit zahlt. Wer nun grummelt, der kann auf diese Weise ein wenig Sand ins Getriebe streuen. Durch die bargeldlosen Zahler und die elektronische Kontoführung sind Methoden der Zahlung in Teilsummen kaum belastend für den BS. Adress- und Kontoänderungen aber, die man per Brief übermittelt, müssen zwangsläufig manuell erfasst werden.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2017, 21:40 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

g
  • Beiträge: 860
Von solcherart Spielchen halte ich persönlich rein gar nichts. (Wers will, darfs gerne machen.)
Wieso? :
Weil es das eigentliche Problem nicht löst.
Das eigentliche Problem ist die Entmündigung des Bürgers durch arrogante, selbstherrliche, unfähige, geldgierige Machthaber.
Im System des Rundfunks wird dadurch die Korruption, Bereicherung, Veruntreuung, Vetternwirtschaft und politische Ausrichtung noch mehr gefördert.
Ich halte auch von Barzahlung nichts.

Eine Gesamtschuldnerschaft ist m.E. in einer 4-er WG nicht gegeben.
4 Wildfremde Personen in einer WG. Es existieren 4 Mietverträge, die das wesentliche vertraglich mit dem Vermieter regeln.
Seitens Rundfunk gibt es keinerlei Abmachung der 4 untereinander. Und das, was da im RBStV steht, ist schlichtweg Müll.

Rechtlich: Rechtliche Verhältnisse sind von Person zu Person. Von Person zu Wohnung geht nicht.
Also: Die LRA, juristische Person, hat ein rechtliches Verhältnis z.B. zu Person A, Nutzer. Eine Anstalt hat zwangsläufig Nutzer zu haben. Das ist der Anstalt so eigen.
Eine Anstalt verfügt nicht über die Wohnung, es gibt keinerlei Zusammenhang.


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@gerechte Lösung: ich kenne nicht so viele WGs, insbesondere weil meine Studentenzeit lange hinter mir liegt. Bei den WGs, die ich kenne, gibt es einen Hauptmieter und einen oder mehrere Untermieter, dieceinen Vertrag mit dem Hauptmieter haben. Meine Kinder leben praktisch in Mini-WGs, d. h. als Paar in einer Wohnung. Das kann man so regeln, dass beide den Mietvertrag unterzeichnen (gemeinsamer Einzug), oder durch Aufnahme des Partners in die eigene Wohnung. Im zweiten Fall hat nur einer einen Mietvertrag mit dem eigentlichen Vermieter. Dann kenne ich noch Fälle sogn. Zwischenmiete. Einer geht für ein Jahr zum studieren ins Ausland und vermietet seine Wohnung oder sein Zimmer möbliert für diese Zeit an einen Dritten. Reale Wechsel des Rundfunkzahlers kann der BS m. E. nicht von vorgetäuschten unterscheiden.

Ich stimme dir aber zu, dass solche "Spielchen" das Problem nicht lösen werden. Bei der Barzahlung sehe ich es etwas anders bzw. genau so wie Norbert Häring. Dabei geht es nicht primär um die Rundfunkfinanzierung, sondern darum, dass ein Land und erst recht keine LRA das Recht hat die Annahme des einzigen gesetzlichen Zahlungsmittels zu verweigern. Hier versucht eine untergeordnete Landes-Behörde sich daran den Trend der Politik zu unterstützen das Bargeld abzuschaffen. Ist das erst passiert, dann haben die Bank und das Finanzamt Kenntnis von jeder Zahlung. Die negativen Auswirkungen dieser Tatsache sind vielfältig.

M. Boettcher


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