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Autor Thema: Eigene Beiträge durch befreund. Beitragszahler gesplittet überweisen lassen?  (Gelesen 2535 mal)

k
  • Beiträge: 1
Hi Leute,

ich schreibe heute hier weil ich der Meinung bin etwas mit euch zu teilen. Zu mir vorab, ich habe mich bis Anfang 2017 geweigert Rundfunkbeiträge zu zahlen. Ende letzten Jahres kam dann ein Brief vom örtlichen Gerichtsvollzieher worauf ich mich dann der Zwangssteuer gebeugt habe und nach und nach alles bezahlt habe. Ja steinigt mich jetzt nicht deswegen.

Mir fehlte leider die Zeit und Muße mich zu dieser Zeit mit dem Haufen auseinander zu setzen.

Allerdings habe ich etwas rausgefunden während ich meine Überweisungen in mehreren Wellen getätigt habe.

Vieleicht bin ich nicht der erste und ich gebe ehrlich zu, ich habe mich noch nicht groß bei euch hier belesen - vielleicht kam da ja schonmal jemand vor mir drauf.

So zur Sache:

Der liebe Beitragsservice untersagt ja Bargeldzahlungen. Weiterhin bittet der Beitragsservice immer die tolle Kundennummer anzugeben. Das habe ich bisher nur unter erschwerten Bedingungen gemacht. Zum Beispiel die Nummer mit Bindestrichen, Punkten und Freizeichen verfälscht. Die Kosten sind aber alle später meiner Kundennummer gutgeschrieben worden.
Fakt ist dass der Beitragsservice alles über die Nummer bzw. über eure Kontonummer trackt.

Wenn man einmal die Kontonummer angibt, verknüpft der Beitragsservice die Nummer mit der Kontonummer. Zukünftig braucht der Beitragsservice eigentlich gar keine Referenz mehr, um die Beiträge dem Kundenkonto zuzuweisen.

Mein Punkt ist nun jener, dass ich von diversen anderen Konten Beiträge auf mein Kundenkonto überweisen lasse. Sogar gesplittet um noch mehr Verwirrung zu generieren.

Das einzige was für mich als Zwangskunde wichtig ist ist nicht die Kundennummer sondern meine Wohnung. Und diese ist klar definiert über die Adresse.
 
Und genau hier habe ich angesetzt:

Ich lasse nun von Bekannten, die bereits Kunden beim Beitragsservice sind, Beiträge überweisen mit Verweis auf meine Adresse. Da die Überweiser bereits Kunden sind, denkt der Beitragsservice: "Ahh, die Kontonummer gehört zur deren Kundennummer." Allerdings ist wichtig dass der Überweiser die Adresse angibt.

Entsprechend wird es irgendwann geschehen, dass der Gerichtsvollzieher wieder sich meldet und Steuern eintreiben will. Diese sind aber beglichen. es gibt keine Regel die besagt, der Betrag muss auch von dem Beitragspflichtigen beglichen werden. Einziges Manko: Man muss etwas Buchführen, wer wann wieviel überwiesen hat und die Zahlungsfristen grob einhalten. Das Chaos auseinanderzuwuseln sollte für den Beitragsservice nach einem halben Jahr schwierig werden.

Wenn das nun mehr Leute machen würden, werden die Aufwände für den Beitragsservice irgendwann so massiv, die müssten jede einzelne Überweisung tracken. Ich habe dem Verein natürlich keine Einzugserlaubnis für mein Konto erteilt!

Aktuell splitte ich meine Monatlichen 17,50€ und lasse diese jedes mal von anderen Bekannten mit verweisen auf meine Wohnungsadresse überweisen.

Ich freue mich über euer Feedback.


Edit "Bürger":
Ursprünglicher nicht aussagekräftiger Betreff "Den Beitragsservice durcheinander bringen" musste präzisiert werden.
Bitte beachten, dass das Forum keine Kapazitäten hat und es auch nicht als Ziel erachtet, Methoden einer - wenn auch etwas "aufmüpfigen" - Zahlung durchzudeklinieren.
Viel wichtiger wäre, dass die Leute ihre legalen(!) Möglichkeiten der ZahlungsVERWEIGERUNG und GrundrechtsVERTEIDIGUNG erkennen - und aktiv nutzen!
Dazu wäre der erste Schritt, die Zahlungen einzustellen und dann Widerspruch gegen den viel später eintreffenden "Festsetzungsbescheid" einzulegen - siehe dazu bitte unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
sowie dort u.a. auch
Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2017, 20:05 von Bürger«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Klingt gut...

..., die müssten jede einzelne Überweisung tracken. Ich habe dem Verein natürlich keine Einzugserlaubnis für mein Konto erteilt!

Aktuell splitte ich meine Monatlichen 17,50€ und lasse diese jedes mal von anderen Bekannten mit verweisen auf meine Wohnungsadresse überweisen.

Ich freue mich über euer Feedback.

Gerade auch für die Geringverdiener auf Sozialhilfeniveau, die trotzdem abgezockt werden, bzw. die sich das gefallen lassen (müssen), die also aus irgendwelchen Gründen - anders als ein fiktiver Besucher - keine rechtliche Auseinandersetzung mit den Abzockern eingehen können bzw. wollen, sicherlich ein guter Notfallplan, wenn das eigene Geld nicht reicht 8). Denn dass der "Beitragsservice" leer ausgeht, bzw. z. B. unser aller Freund, der Tom aus Köln die mit Sicherheit bislang jedenfalls noch hunderttausendfach auch für seine 399.000 € jährlich "eingeplanten" Solidaritätszahlungen (selbst von Leuten, die womgl. zur "Tafel" müssen) nicht bekommt - "das geht ja gar nicht" (um hier mal Frau Merkel mit einem ihrer Bonmots zu Ehren kommen zu lassen).

Spricht auch für den Bekanntenkreis, wenn der sich solchen Mühen unterzieht. Viele Zeitgenossen wären dazu, glaube ich, zu faul. Merken sollte man sich das aber auf jeden Fall - man könnte ja durchaus öfter mal auf mildtätige Freunde angewiesen sein, um auf jeden Fall der Zahlungspflicht des sg. "Rundfunkbeitrags" nachkommen zu können, obwohl es an den Mitteln fehlt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Oktober 2017, 00:06 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

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Siehe aktuelle Hinweise im Einstiegsbeitrag:
Edit "Bürger":
[...]
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Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
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g
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Meine rein persönliche Meinung:
Ich betrachte es als blanken Unfug.
Wers machen will, bitteschön, solls machen. Habe ich nichts dagegen.

Begründung: Das eigentliche Problem wird dadurch nicht im Geringsten berührt, also Augenauswischerei. Kinderspielchen. Firlefanz.


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  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Um es auf die Spitze zu treiben, kann man seinen Zwangsbeitrag von 57/58 Cent täglich auch auf den Tag genau gesplittet überweisen.
Daueraufträge sind bis zu mindestens wöchentlichem Rhythmus möglich. Man erteilt so halt 7 Aufträge mit dem Beginn um jeweils einen Tag versetzt. Zudem existieren noch jeweils 2 "Empfänger"Konten, auf welche man seinen Zwangsobolus hin verschieben kann. Das der jeweils zutreffenden Anstalt und das allgemeine Postbankkonto. Man verteilt die Aufträge also auch noch schön gemischt abwechselnd auf beide "Empfangskonten".
Okay, ist etwas irre. Aber was ist hier bei dem ganzen Krampf bitteschön nicht irre ? ....
Meine Bank mag sich zwar mächtig wundern, egal, Online-Konto, Überweisungsflatrate inklusve.
Solange die mitspielt ist doch gut, und Denkanstöße innerhalb der Bank sind nicht ausgeschlossen.
Als Empfänger der Überweisung macht sich "Rundfunkluxusrentenversorgungsanstalt" ganz gut.
Solange die Zwangsbeitragsnummer stimmt, kann man die Überweisungen extrem modifizieren.
Deren "gesetzlicher" Zahlungsrhytmus" ist eh nur Makulatur. Wenn ich schon zahlen muss, dann bestimme ich allein, wann und wie das geschieht...

Tante Edit meint noch:
Alle die hier mitlesen und über die Abzocke meckern, aber immer noch treudoof naiv ihren "Beitrag" abbuchen lassen :
Bitte schleunigst diese absurde Einzugsermächtigung widerrufen, um somit wenigstens diesbezüglich wieder Herr über seine Finanzen zu werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2017, 23:46 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

g
  • Beiträge: 860
Wer gerne solche Spielchen betreiben will, darfs gerne machen.

Was bringt es im Endeffekt an effektiver Wirkung?  ---  NICHTS, GAR NICHTS.
Es verpufft.
Die Ganoven, die das eingerührt haben, werden nicht einbezogen.


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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
So streng würde ich da aber nicht urteilen...

Meine rein persönliche Meinung:
Ich betrachte es als blanken Unfug.
...
Hier kein Widerspruch, das ist Unfug, Unfug *reinsten Wassers*.

Begründung: Das eigentliche Problem wird dadurch nicht im Geringsten berührt, also Augenauswischerei. Kinderspielchen. Firlefanz.

Aber *hier* kommt der Widerspruch. Die Schlussfolgerung, das alles (s.o.) berühre das Problem nicht und sei deshalb abzulehnen, ist in dieser Apodiktik letztendlich falsch. Begründung: Wäre nicht das erste Mal, dass ein System nur über dessen Zusammenbruch zur Raison gebracht werden kann, es also an ganz anderer Stelle angegriffen wird und auf Wegen, wo es sich nicht wehren kann und u. U. und bis auf weiteres keinerlei Sanktionsmöglichkeiten hat. Wie hat Gandhi die Briten aus Indien rausbekommen? Über das Führen von Prozessen? Wie hatte Rosa Parks in den USA die Abläufe losgetreten, die dann zur Aufhebung der Rassentrennung geführt haben? Sie hatte sich nur im Bus einem Weissen ggü. geweigert, für ihn ihren Sitzplatz zu verlassen...

Und im obigen Sinne - zumal bei Gefälligkeits- bzw. Willkürjustiz - kommen ganz einfach viele Mittel in Frage, umfassende Lahmlegung bzw. Überlastung der Strukturen ist sehr wirkungsvoll und u. U. das beste Mittel überhaupt, diktatorisch-autoritären Strukturen ihre Grenzen sinnlich erfahrbar zu machen -  und u. U. sogar das einzige Mittel (konnte man bspw. im Jahre 1989 sehr schön beobachten, und dem seinerzeitigen Vernehmen nach hatte die "Praxisgebühr" im Unterschied zu D in Italien nur etwas über drei Monate Bestand...).

Wir werden es jedenfalls bald erfahren, ob der gerichtliche Weg letztendlich zum Ziel führt. Wäre natürlich zu hoffen, aber ob das klappt? Wenn aber anhand geeigneter und in genügend grossem Umfang erfolgender Schritte der Aufwand zur Durchsetzung des Bestehenden ins Unermeßliche stiege, gäbe so etwas eine prima "Entscheidungshilfe" für Politik und Verwaltung ab :->>>

Das zur Ablehnung ins Feld geführte Kernargument, "das eigentliche Problem werde dadurch nicht im Geringsten berührt" trifft im übrigen (ggü. besagter "Massnahme")  in vieltausendfach größerer Zahl auf praktisch jedes VG-Gefälligkeitsurteil zugunsten des ÖRR (bis zu den Verfassungsgerichtshöfen Bayern bzw. RLP bzw. das BVerwG) seit 2013 selbst zu...

Denn unterstellt,  das BVerfG liesse sich (was wir natürlich nicht hoffen wollen) breitschlagen, alles genau so abzusegnen, wie es im RBStV zusammengschmiert und von den VG stumpf heiliggesprochen wurde und tw. immer noch wird. Und dann? Klappe zu, Feierabend, fein blechen? Wäre doch wohl nicht Dein Ernst?!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2017, 23:50 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

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  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Die Ganoven, die das eingerührt haben, werden nicht einbezogen.
Richtig, denn diese Ganoven haben eh auf Durchzug geschalten. Um die geht es auch gar nicht, da kann man gleich mit einer Wand aus Beton reden...
Es geht um die, welche man mit seinem eigenem Irrsinn als Reaktion erreichen kann.
Wenn ich in meiner Bank mit 15 Angestellten zum internen Gespräch werde, habe ich mindestens meine persönliche Betreuertante und ihre Handvoll nächsten Mitarbeiter im engsten Kreis erreicht.
Die halten aus Diskretion zwar ihre Klappe, aber es brodelt langsam und sicher nach...

Wenn sich all jene Meckerer und klammheimliche Dulder etwas mehr Mühe geben würden, wären wir schon viel weiter und bräuchten vielleicht gar keine dämlichen Richter mehr....


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2017, 23:48 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Da magst Du wohl Recht haben...

Wenn sich all jene Meckerer und klammheimliche Dulder etwas mehr Mühe geben würden, wären wir schon viel weiter und bräuchten vielleicht gar keine dämlichen Richter mehr....

...speziell, was den Teil angeht. Besagte "Mühe" müßte aber natürlich auch eine gewisse Kreativität einschliessen. Fällt aber natürlich nur bei Leuten auf fruchtbaren Boden, die nicht aus Gründen von Einfacheit (und angenehmem Gruseln) deutsche Bürokratie schlicht mit dem gefürchteten Leviathan oder mit einer *durch absolute Übermacht gekennzeichneten BLACK BOX* gleichsetzen bzw. verwechseln (bzw. vorauseilend gehorsam dazu bereit sind).


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
"Salomonischer" Vorschlag:
Solcheerlei und ähnliche Zahlungs-Methoden erst in Betracht ziehen, wenn man vorher die Möglichkeiten tatsächlich wirksamen Widerstandes ausgereizt hat. Da ist noch viel Luft nach oben...
...und man hat dann noch genug Möglichkeiten, seinem Unmut Ausdruck zu verleihen.

Ich zitiere noch mal von oben, weil dies hier offenkundig bislang noch keine große Berücksichtigung in der Betrachtung fand:

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"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
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sowie dort u.a. auch
Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237


Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.



Mit diesem "Zwischenwort" bleibt der Thread aus Kapazitätsgründen vorerst geschlossen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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