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Zwangsvollstreckung ohne Widerspruchsbescheid

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noGez99:
Person X kann eine Verfasungsbeschwerde mit einstweiliger Anordnung einlegen:

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

Mit der VB kann gleich eine "einstweilige Anordnung" beantragt werden.
So weit ich weiss, gibt es aber hier im Forum noch keine praktische Erfahrung mit der EA.


Achtung, die Frist beträgt einen Monat (minus Postlaufzeit!) um die Verfassungsbeschwerde+EA inklusiv Begründung einzureichen.

Lev:
@ lukaslukas
Hallo Person X,
Was X da beschreibst ist das Vorverfahren (Widerspruchsverfahren).
Auf einen Bescheid (VA) bekommt X die Möglichkeit zu widersprechen. [VwGO §§ 69-71]
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=B8461DB6D9E21821F08679A488EEDBF7.jp91?quelle=jlink&query=VwGO&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#BJNR000170960BJNE009503301

Die Behörde ist angehalten darauf zu reagieren. Mit Hilfe des Widerspruchsbescheid soll die Behörde den Widerspruch ausräumen, also den VA begründen. [VwGO §73 Abs. 3]

Nachdem der Widerspruchsbescheid zugestellt wurde, kann man innerhalb der Frist, diesen Widerspruchsbescheid anfechten. [VwGO §74 Anfechtungsklage vor dem VG] 
Vorsicht! Hier gehen die meisten Verfahren verloren.

Für den Fall, dass kein Widerspruchsbescheid zugestellt wurde und dann einfach Vollstreckt werden soll, kann man auch eine Untätigkeitsklage prüfen.  [VwGO §75 vor dem VG]


--- Zitat ---Als Antwort erhielt Person X nur irgendwelches Blahblah, aber keinen Widerspruchsbescheid,

--- Ende Zitat ---
Wenn das Blahblah wirklich kein Widerspruchsbescheid ist, würde L es zumindest mal am VG vor Ort überprüfen lassen (Rechtsantratstelle). Der Rechtspfleger vor Ort kann dir sicher eine ordentliche Auskunft geben, denn dafür ist er da.




 

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