Da Rundfunk Landesrecht ist, (aus welchen Gründen auch immer), hat freilich jedes Land das Recht auf einen eigenen Rundfunksender und ebenfalls das Recht, sich mit dem einen oder anderen weiteren Land auf einen gemeinsamen Rundfunksender zu verständigen. Landesspezifischen, kulturellen Gepflogenheiten könnten auf andere Weise, also durch noch größere Senderstrukturen, evtl. nicht genug Rechnung getragen werden.
Die Frage wäre hier dann tatsächlich, ob man diesen dann bestehenden Landessendern erlaubt, bzw. erlauben sollte, sich selbst mit anderen Landessender zusammenzutun?
Das ZDF könnte dann der eine Bundessender werden, mit dem die Landessender zusammenarbeiten dürfen? Es ist nicht zu verstehen, warum Rundfunk im visuellen Bereich dem Bund verwehrt werden sollte, wo es doch im Audiobereich ja einen Radiosender nach Bundesrecht hat?
Warum wird hier nicht jedem sein eigenes "Ding" erlaubt, den Ländern wie dem Bund?
-> Und immer schön unter Beachtung aller europäischen Vorgaben.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;