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Autor Thema: Widerspruchsbescheid Ratenzahlung beenden?  (Gelesen 7600 mal)

m
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Widerspruchsbescheid Ratenzahlung beenden?
Autor: 01. Oktober 2017, 21:15
Guten Tag,

nach langem mitlesen,hat sich Person M entschlossen,eine Anmeldung zu tätigen.

kurzer Sachverhalt....

ein mir bekannter Malocher,bekam vor ca einem Jahr (August 2016)seinen Widerspruchsbescheid.
Da zu diesem Zeitpunkt eine klage aussichtslos erschien,entschloss sich der Malocher eine Ratenzahlung in höhe von 20 Euro monatlich auszuhandeln.
Die laufenden quartalszahlungen leistet der Malocher ebenso.
Durch die aktuellen Ereignisse angeregt, stellt sich der Malocher nun folgende frage?
Zahlung erneut einstellen und auf eine schnelle Kippung durch Bund und Europa hoffen?
Mit der Gefahr der Pfändung der ausstehenden Forderungen seit 2013, bedeutet ganze Geld pfutsch.
Variante 2 weiter zahlen was ca 450 euro pro jahr wären?
Ergäbe bei einer Kippung in ca einem Jahr immerhin eine Differenz von ca 400 euro?

Der Malocher spricht mit seinen malocherkollegen über die ganze Angelegenheit.
Doch diese sind alle sehr zurückhaltend,wenn nicht sogar ein wenig ängstlich,offen kante zu zeigen.
Typisch deutsch ,kommt ein Brief der wie von einer Behörde aussieht, oh schnell zahlen.

Person M hofft die Formulierung in   MALOCHERSPRACHE  ist verständlich.

grüsse von der malocherbasis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2017, 21:33 von Uwe«
score ca 900  euro

  • Beiträge: 3.239
Hey Malocher, hoffe du hast morgen Brückentag, um das jetzt noch zu lesen.
Mein Tipp an alle (ALLE) Malocher in Deutschland: ZAHLUNGEN EINSTELLEN!!!

Warum dieser Tipp?

Weil es reichlich Anzeichen gibt, dass das System der Zwangsfinanzierung nicht mehr lange so weitergeht:
  • Die Zeitungen berichten so oft und viel wie nie zuvor über Sparmaßnahmen und Reformvorschlägen der Staatssender.

  • das Bundesverfassungsgericht stellt zur Zeit unbequeme Fragen an die Landtage und an die Staatssender, auf die es keine vernünftigen Antworten gibt. Sieht schlecht aus für die Staatsfunker.

  • Bis ein Malocher Probleme bekommt, vergeht vieeel Zeit. Bis dahin hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, wie es weitergehen soll mit dem ungerechten Zwang zur Unterstützung einer Pensionskasse mit angeschlossenem Sendebetrieb, wie der örR es ist. Dann kann ein informierter Malocher sein Handeln danach ausrichten: entweder alles bis dahin gesparte Geld in die Urlaubskasse verschieben - oder vielleicht nachzahlen - was läppische 8 Euro "Strafe" kosten würde.
    Aber das wäre es Wert, denn jeder der so denkt, zeigt dem "System", dass es so nicht weitergehen darf. Dürften mehrere Millionen Bürger deutschlandweit sein.

Und nicht einschüchtern lassen, die Staatsfunker sind mies drauf. Immer (nur nicht vor der Kamera - sehr seltsam).
Sollten zwischenzeitlich wegen eingestellter Zahlungen Briefe vom Sender oder vom Beitragsservice eintrudeln, kann jeder Malocher hier Hilfe zu den "pösen Briefen" bekommen. Die alten Hasen hier halten schon seit fast 5 Jahren durch, das schafft jeder, der mitmachen will.

Und informiere deine Kollegen, jeder kann Hilfe gegen den Zwangsfunk brauchen. Zu allem, was ich hier geschrieben habe, finden sich reichlich Informationen hier im Forum, wer mehr wissen möchte, nutzt die Suchfunktion. Oder fragt nochmal nach.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2017, 10:59 von DumbTV«

m
  • Beiträge: 17
hallo roggi

wie wird das voraussichtliche Prozedere aussehen?
 
zahlungen einstellen
infopost
bettelbriefe
festsetzungsbescheid
widerspruch
widerspruchsbescheid
klage/zahlen

ich traue den Brieffreunden jedoch auch zu das sie Person M den gv sofort auf den hals hetzen, da M eine Ratenzahlung vereinbart hatte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2017, 23:33 von DumbTV«
score ca 900  euro

n
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Wenn die Ratenzahlung eingestellt wird, kann sofort der GV kommen, da Du deine Vereinbarung nicht einhältst.
Wie das genau ist, dazu mag sich jemand anderes hier äussern.

Du kannst aber die Zahlung der neuen Rundfunkbeiträge einstallen, dann gilt Dein Fahrplan oben.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

G
  • Beiträge: 1.548
Du kannst aber die Zahlung der neuen Rundfunkbeiträge einstallen, dann gilt Dein Fahrplan oben.

Und genau das geht leider nicht, weil der Staatsfunk eingehende Zahlungen immer mit der ältesten "Schuld" verrechnet, obwohl das auch rechtswidrig ist.


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c
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Aber in diesem Fall wäre es doch so gewollt, oder? Die Ratenzahlung solange leisten, bis die "alte Schuld" aus dem Widerspruchsbescheid beglichen ist (mglw. werden auch die Quartalszahlungen schon darauf angerechnet und es ist nicht mehr viel übrig). Der BS sollte eine aktuelle Aufstellung erstellen können, für welche Zeiträume schon gezahlt wurde.

Die Quartalszahlungen ab sofort wieder einstellen. Irgendwann kommt dann wieder ein Festsetzungsbescheid für die "neue Schuld" (+8 EUR), gegen den man Widerspruch einlegt. Usw.

Damit hält man das Verfahren zumindest für eine gewisse Zeitspanne offen, für die dann nach dem BVerfG-Urteil nicht mehr gezahlt werden muss (keine Vollstreckbarkeit verfasssungswidriger Forderungen, auch wenn das Urteil nur für die Zukunft gilt).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Oktober 2017, 14:02 von DumbTV«

G
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Stimmt ja, wäre hier eher zum Nachteil des Staatsfunks.
Zitat
Der BS sollte eine aktuelle Aufstellung erstellen können, für welche Zeiträume schon gezahlt wurde.
Sowas anfordern und dementsprechend Zahlung einstellen.


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Person M wird eine aktuelle Auflistung der gezahlten Beträge anfordern.
Nur nochmal für den Malocher zum laut rechnen.
Der  TOM  bekommt seit August 2016 brav 20 euro Ratenzahlung.
Quartalszahlungen deren 5.
Ergibt pi mal Daumen für den Malocher 510 euro.
Die beschiedene Summe waren ca 800 euro.
Wäre im Fall von Person M also gut wenn alles auf die alte Forderung verrechnet wurde.


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score ca 900  euro

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Einfach die Ratenzahlungssumme reduzieren auf 5 Euro, also das Minimum. Dann eine Brieffreundschaft führen, die den BS zum Wahnsinn treibt, ohne auf deren Forderungen einzugehen. Z.B. schreiben, dass man gerade kein Geld hat, weil der Job gekündigt wurde, weil der Laden pleite ist und all solche Sachen, die nicht nachprüfbar sind. Bis BS in die Pötte kommt, ist das Urteil den Bundesverfassungsgerichts hoffentlich veröffentlicht.

Ob das jedoch hilft, ist fraglich, denn die Schuld wurde ja anerkannt mit der Ratenzahlung. Also schreibt man, dass einem zu Ohren gekommen ist, dass das Ganze ja verfassungswidrig ist und fügt noch gleich den Fragenkatalog ein, aber ohne die dazugehörigen Verfassungsbeschwerden. Solange diese Fragen nicht höchstrichterlich geklärt sind, sieht man von weiterer Geldverschwendung für verfassungswidrige, nicht gewünschte Angebote, ab.


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Es wäre wie der Vorredner behauptet möglich, eine geringere Ratenzahlung zu vereinbaren, da müssen die anderen aber mitmachen, mit der Ratenzahlung hat man seine "Schuld" anerkannt.

Aber die Zahlungen für Zeiträume, die noch nicht festgesetzt wurden bzw. für die ein Widerspruch am laufen ist, lassen sich problemlos sofort einstellen und überzahltes Geld zurückfordern/rücklastschriften lassen.

Da die Jungs (rechtswidrig) immer auf die älteste Schuld anrechnen (die Anforderung des "Kontoauszugs" des "Beitragskontos macht schlau, wie die Vorschreiber feststellten), wäre es möglich, daß man seine "Schulden" schon längst bezahlt hat.

Ein Zeitgewinn von mehreren Monaten ohne Klageerfordernis scheint greifbar.


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Re: Widerspruchsbescheid Ratenzahlung beenden?
#10: 06. November 2017, 12:14
Kurzes Feedback

M hat den BS über deren onlineportal Kontak zweimal gebeten, einen ausführlichen Kontoauszug,mit allen geleisteten Zahlungen zu erstellen.......Keine Antwort.
Dies ist nun schon ca 6 Wochen her.
M wird nun die ratenzahlung auf 5euro reduzieren und die Quartalszahlungen einstellen.
Mal schauen wie lang nun eine Reaktion auf sich warten lässt.?


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Re: Widerspruchsbescheid Ratenzahlung beenden?
#11: 06. November 2017, 12:20
Kontakt mit dem nicht rechtsfähigen Beischlafservice ist sinnlos. Korrespondenz ausschließlich mit der zuständigen Landesdummfunkanstalt.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Widerspruchsbescheid Ratenzahlung beenden?
#12: 06. November 2017, 15:56
ich traue den Brieffreunden jedoch auch zu das sie Person M den gv sofort auf den hals hetzen, da M eine Ratenzahlung vereinbart hatte.
dem ist nicht so und relativ unwarscheinlich, mit "sofort" geht auch bei den "Brieffreunden" nichts.
Auch bei einer fehlenden Ratenzahlung müssen die "bekannten" Schritte (z.B. Festsetzungsbescheid) eingehalten werden.

Nachdem in einem fiktiven Fall alle Zahlungen (auch Ratenzahlungen) komplett eingestellt werden, folgt der "bekannte" Ablauf:

Zahlungserinnerung > Festsetzungsbescheid (inkl. fehlender Ratenzahlungen) > Widerspruch > Widerspruchsbescheid > Klage

Und wie bereits die Mitstreiter darauf hingewiesen haben, verantwortliche "Brieffreunde und Ansprechpartner" ist nur die zuständige Rundfunkanstalt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. November 2017, 16:24 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

m
  • Beiträge: 1
Re: Widerspruchsbescheid Ratenzahlung beenden?
#13: 06. November 2017, 16:25
Ein weiterer Malocher steht in etwa am gleichen Punkt.

Der letzte Festsetzungsbescheid ist etwa 18 Monate her (der Malocher hat auf die Festsetzungsbescheide immer mit Widersprüchen reagiert).
Nun kam vor 3 Wochen der Widerspruchsbescheid mit der Forderung von ~680 €

Der Malocher will ebenfalls auf die Beantwortung des Fragenkatalogs vom EuGH abwarten.

Wie soll er jetzt reagieren?
- Nichts machen und hoffen, dass das EuGH schneller als der GV ist?
- Klagen? (Der Malocher ist in NRW wohnhaft und da sind ja Klagen hoffnungslos - soweit hier im Forum mitbekommen)

Was kann schlimmstenfalls passieren? SCHUFA Eintrag? Ist so etwas möglich?



Von Klagen würde der Malocher auch gerne absehen, er stand auch schon kurz davor klein beizugeben.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Widerspruchsbescheid Ratenzahlung beenden?
#14: 06. November 2017, 16:38
Wie soll er jetzt reagieren?
Leider muss in so einem Fall jeder selbst entscheiden, wie er reagieren möchte.
Möglicherweise kann auch ein Besuch an einem Runden Tisch in deiner Nähe zur Entscheidungsfindung beitragen.

Wird gemäß Rechtsbehelfsbelehrung im Widerspruchsbescheid innerhalb 4 Wochen nicht reagiert, sprich keine Klage eingereicht, dann wird der oder die Festsetzungsbescheide rechtskräftig und bietet der zuständigen Rundfunkanstallt die bekannten Methoden, siehe dazu die Beiträge zum Thema Mahnung und Vollstreckungen.

Wenn man die Möglichkeit zur Klage hat, sollte man auch diese nutzen, wenn man der Meinung ist, hier wird Unrecht getan.
Zu hoffen, dass andere für einen diesen Weg gehen ist..., auch leider eine ungenützte und verschwendete Chance dem Unrecht ein Ende zu setzen.

Der Malocher ist in NRW wohnhaft und da sind ja Klagen hoffnungslos - soweit hier im Forum mitbekommen

Wären die Klagen hoffnunglos, würde sich heute kein Bundesverfassungsgericht und kein Europäischer Gerichtshof mit unserem Thema beschäftigen.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. November 2017, 17:56 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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