"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Sachsen
Schreiben an GVZ aufgrund aktueller Vorlage an den EuGH
TurboCXRiS:
Wäre es aber nicht die Aufgabe des GV's die Rechtmäßigkeit zu prüfen? Schließlich will er ja vollstrecken und müsste den Bedenken nachgehen oder nicht? Falls es nicht die Aufgabe des GV's ist muss es doch irgendjemand unabhängiges prüfen oder?
freundliche Grüße
cleverle2009:
Wenn der GV als Beamter hoheitlich handelt ist er nach den einschlägigen Gesetzen verpflichtet auf die Übereinstimmung seines Auftrages mit dem Gesetz zu achten. Hat er auch nur geringe Bedenken, so hat er die Pflicht zu remonstrieren.
Dazu eine Veröffentlichung des DBB
https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/r/remonstrationspflicht.html
Handelt er dagegen als selbständige Inkassobude, so darf der GV nicht hoheitlich handeln.
Siehe dazu Veröffentlichung des Deutschen Bundestages zur Einfügung eines Artikels 98a in das GG
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/235/23591.html
Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen überflüssigen Vollzitate verwenden
Markus KA:
Wer schon einmal mit einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher Kontakt beruflicher Natur hatte oder haben wird, wird erkennen, dass deren Aufgaben nicht unbedingt darin bestehen, sich Gedanken über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines Vollstreckungsersuchen zu machen.
Die Aufgaben sind im wesentlichen Vorladung und Pfändung (Geldeintreibung).
Die Prüfung einer Zwangsvollstreckung erfolgt durch die Gerichte.
Hierbei ist es allerdings notwendig und ist man als "Schuldner" gut beraten, wenn man sich mit den möglichen Rechtsmitteln vertraut macht (Erinnerung, Rechtschutz, Klage, Vollstreckungsabwehrklage etc.)
Sich mit dem Gerichtsvollzieher auseinander zu setzen ist möglicherweise in den seltensten Fällen erfolgreich.
cleverle2009:
@user Markus KA am: Heute um 06:42
Was Du schriebst ist leider die Realität.
>Die Prüfung einer Zwangsvollstreckung erfolgt durch die Gerichte. <
Diese Prüfung erfolgt erst, wenn der GV bereits die Gesetzesübertretung
begangen hat und ist dann nur sehr schwer zu reparieren.
Was @user cleverle2009 schrieb, steht so im Gesetz geschrieben.
Dass Beamte in der staatlichen Verwaltung stets die Gesetze mißachten,
wenn es in den Kram passt rührt daher, dass Deutschland eine
unrühmliche Vergangenheit aufweist.
Wer dazu mehr wissen will, muss im Internet recherchieren.
Es ist die Aufgabe des Souverain dieses Verhalten nicht zu dulden.
Bedeutungsübersicht aus Duden dulden
aus Nachsicht fortbestehen lassen, ohne ernsthaften Widerspruch einzulegen oder bestimmte Gegenmaßnahmen zu ergreifen; zulassen, gelten lassen
das Vorhandensein einer Sache oder die Anwesenheit einer Person an einem Ort gestatten
(gehoben) etwas Schweres oder Schreckliches mit Gelassenheit ertragen
FKupp:
warum sollte der GV antworten, er ist ja keine Behörde, auch kein Beamter ::)
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