Neuigkeiten:

REGELNIMPRESSUMDATENSCHUTZERKLÄRUNG
Vor Erstellung neuer Beiträge SCHNELLEINSTIEG und FORUM-SUCHE benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. ,,Person A", ,,Ort C" usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.

Hauptmenü

Widerspruchsbescheide von ein und denselbem GEZ-Mitarbeiter

Begonnen von Knax, 29. Januar 2015, 22:52

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

drboe

Kann man in den Fällen, wo nachweislich Mitarbeiter des BS für zwei verschieden LRA tätig wurden, im Gerichtsverfahren eigentlich die Anstellungsverträge der Betreffenden zur Prüfung einfordern? Oder steht einem dies nicht zu?

M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

gerechte Lösung

#106
Zitat von: drboe am 28. September 2017, 20:03
Kann man in den Fällen, wo nachweislich Mitarbeiter des BS für zwei verschieden LRA tätig wurden, im Gerichtsverfahren eigentlich die Anstellungsverträge der Betreffenden zur Prüfung einfordern?
Vermutlich schon, aber ich lege mich da nicht fest.
So weit würde es Mr.X nicht kommen lassen, sondern vorher schon zurückweisen.

Wenn es nachweislich MA des BS sind und die Schreiben wie gehabt aus Köln kommen, dann trifft für Mr.X das zu, was user Kurt geschrieben hat.
Zuständig lt. RStV und RBStV ist die LRA, vertreten durch XYZ.
MA des BS haben a) keine Vertreterfunktion und sind b) nicht mal rechtsfähig.

(Sichtweise: Die LRA, der Intendant, müsste z.B. Farbe bekennen. Er müsste sich festlegen. Das könnte ihm eines Tages entgegengehalten werden.
Wir sagen: Die Sache mit dem Beitrag stinkt gewaltig.
Die Rechtsverdreher des Funks wissen das vermutlich auch (Man sollte sie nicht unterschätzen.). Daher ist es doch besser, diese kritischen Dinge dem BS zu überlassen, dem man rechtlich nicht an die Wäsche gehen kann.
M.E. ist das ein ausgeklügeltes Spiel.)

Kurt

#107
Zitat von: gerechte Lösung am 28. September 2017, 20:33
[..]
Wenn es nachweislich MA des BS sind und die Schreiben wie gehabt aus Köln kommen
[..]

Sabine Göhmann, Ursula Romeiser und Kira Tucholke > keine Ahnung wo die angestellt sind
Bei 9 Landesrundfunkanstalten aber wohl kaum  :o

Fakt:
Zwei Widerspruchsbescheide selben Erstellungsdatums von zwei unterschiedlichen Landesrundfunkanstalten - aber beide aus Köln an einen Empfänger geschickt.
Beide Widerspruchsbescheide von einer der oben genannten Damen unterschrieben.

Da ein VG von Amts wegen zu ermitteln hat sollte es doch möglich sein seinen Antrag/seine Anträge so zu stellen dass die aus der Nummer nicht (mehr) rauskommen!?

ZitatDer Amtsermittlungsgrundsatz im Verwaltungsprozess
6. Januar 2015 | Verwaltungsrecht
Gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO obliegt den Tatsachengerichten die Pflicht, jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist1. Die Entscheidung über die Art der heranzuziehenden Beweismittel und den Umfang der Beweisaufnahme ist hierbei in das Ermessen der Tatsachengerichte gestellt.
Die gerichtliche Aufklärungspflicht endet dort, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Aufklärung bietet2.
Eine angebliche Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts ist u.a. nur dann ausreichend bezeichnet, wenn im Einzelnen dargetan wird, welche Tatsachen auf der Grundlage der insoweit maßgeblichen materiell-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz aufklärungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das angefochtene Urteil auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass auf die Erhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht durch Stellung förmlicher Beweisanträge hingewirkt worden ist oder – sollte dies nicht der Fall gewesen sein – aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Sachaufklärung dem Gericht hätte aufdrängen müssen3.
Die Frage, ob im vorinstanzlichen Verfahren gegen die Pflicht zur Sachverhaltsermittlung verstoßen worden ist, ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt des Gerichts der Vorinstanz aus zu beurteilen, auch wenn dieser Standpunkt rechtlich verfehlt sein sollte4.
Versäumt das Tatsachengericht, wesentliche Umstände, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, aufzuklären, fehlt es an einer tragfähigen Grundlage für seine innere Überzeugungsbildung und für die Überprüfung seiner Entscheidung darauf, ob die Grenze einer objektiv willkürfreien, die Natur- und Denkgesetze sowie allgemeine Erfahrungssätze beachtenden Würdigung überschritten ist5.
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. November 2014 – 5 B 35.2014 –
1.   vgl. BVerwG, Urteile vom 06.02.1985 – 8 C 15.84, BVerwGE 71, 38, 41 = Buchholz 303 § 414 ZPO Nr. 1 S. 2; und vom 06.10.1987 – 9 C 12.87, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31 S. 1?
2.   vgl. BVerwG, Urteile vom 29.06.1999 – 9 C 36.98, BVerwGE 109, 174, 177 f. = Buchholz 11 Art 16a GG Nr. 12 S. 17; und vom 13.04.2005 – 10 C 8.04, Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 39 S. 51?
3.   stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.08.2013 – 5 B 47.13 4 m.w.N.?
4.   BVerwG, Beschluss vom 17.02.2010 – 4 BN 59.09 10?
5.   BVerwG, Urteil vom 05.07.1994 – 9 C 158.94, BVerwGE 96, 200, 208 f. = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr 174 S. 27 m.w.N.; Beschluss vom 18.05.1999 – 7 B 11.99 4?
Quelle: http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/der-amtsermittlungsgrundsatz-im-verwaltungsprozess-388244#footnote_4_88244
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2026. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 13 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

gerechte Lösung

#108
Eine der drei wäre lt. Knax eine Mitarbeiterin der Abteilung Recht und Personal der GEZ in Köln.
Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11090.msg82990#msg82990

2. Evtl. dies hier:  Fachanwalt klingt gut.
https://rak-muenchen.de/fileadmin/downloads/06-Mitgliederservice/04-Mitteilungsblatt%20Newsletter/01-Mitteilungsblatt/2009-4.pdf

3. , die Sabine: Köln,
http://d-nb.info/972155597/04

Kurt

#109
nunja - z. B. die liebe Frau Sabine Göhmann:

Zitat
Chat am Freitag: Rundfunkgebühren auf PCs
08.11.2001 16:02 Uhr Michael Wilde
[..] Für die Diskussion haben wir Sabine Göhmann von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) [..]
Quelle/n:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Chat-am-Freitag-Rundfunkgebuehren-auf-PCs-52309.html
https://web.archive.org/web/20170928195245/https://www.heise.de/newsticker/meldung/Chat-am-Freitag-Rundfunkgebuehren-auf-PCs-52309.html


ZitatARD plant mehr Geld für Internet-Portale ein
09.11.2001 12:56 Uhr Jo Bager
[..] Als Gesprächspartner stehen Sabine Göhmann von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) [..]
Quelle/n:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/ARD-plant-mehr-Geld-fuer-Internet-Portale-ein-52583.html
https://web.archive.org/web/20170928195821/https://www.heise.de/newsticker/meldung/ARD-plant-mehr-Geld-fuer-Internet-Portale-ein-52583.html

Zitat
Schon GEZahlt? Auch internetfähige Geräte sind anzumelden!
16.02.09
Wir sprachen mit:
[..] Sabine Göhmann - Teamleiterin in der Abteilung Recht und Personal. Die studierte Juristin arbeitet seit 1992 für die GEZ. [..]
Quelle/n:
https://www.casting-network.de/Offener-Bereich/cn-klappe/lesen/69-Schon-GEZahlt-Auch-internetfaehige-Geraete-sind-anzumelden.html
https://web.archive.org/web/20170928194741/https://www.casting-network.de/Offener-Bereich/cn-klappe/lesen/69-Schon-GEZahlt-Auch-internetfaehige-Geraete-sind-anzumelden.html
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2026. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 13 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."