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Autor Thema: Transparenzgutachten von Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Paul Kirchhof  (Gelesen 2984 mal)

  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Pressekonferenz nach der ARD-Hauptversammlung
am 20. September beim Westdeutschen Rundfunk in Köln


Themen der Pressekonferenz sind u.a. das Transparenzgutachten von Bundesverfassungsrichter
a.D. Prof. Dr. Paul Kirchhof,

wichtige Personalia und die Entscheidung über den ARD-Vorsitz ab 2018
sowie eine Untersuchung des WifOR-Instituts zum ökonomischen Nutzen der ARD in Deutschland.

Man kann die Pressekonferenz wie immer auch im Livestream unter https://presse.daserste.de verfolgen und per Chat Fragen stellen.
Für die Teilnahme an Livestream und Chat ist eine Registrierung beim ARD-Pressedienst (pressedienst@DasErste.de) nötig.
Im Chat erfolgt die Anmeldung mit Klarnamen und Medium.
Nicknames und anonyme Teilnehmer werden im Rahmen der ARD-Netiquette ignoriert.

Pressekontakt:

Steffen Grimberg
ARD-Sprecher
Tel.: 0341/300-6431
E-Mail: steffen.grimnerg@mdr.de
Original-Content von: ARD Radio & TV, übermittelt durch news aktuell

Ort:
Westdeutscher Rundfunk, NATO-Saal
Appellhofplatz 1, 50667 Köln
Quelle: http://www.presseportal.de/pm/29876/3736611

PS.
Link zu youtube.com Video Länge 15:50 Minuten
https://www.youtube.com/watch?v=-yNoBiely3U

Zitat
von Prof. Dr. a. D. Paul Kirchhof ab Minute 06:00
(…)
Wir müssen einerseits, die kritische Beobachtung der Öffentlichkeit in der Kontrolle organisieren.
Andererseits die Freiheit der Presse und die Freiheit des Rundfunks nicht zerstören.
Der Freiheitsberechtigte entscheidet, was und wann er publizieren will
.
(…)

Kommentar:

Herr Prof. Dr. Paul Kirchhof spricht hier von "WIR", also steht er eindeutig hinter den Rundfunkern.

Wie öffentlich sollte und kann ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk sein?
Die ARD ließ die juristischen Rahmenbedingungen für ihre Transparenzrichtlinien untersuchen

Das Gutachten erscheint in Buchform im März 2017.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. September 2017, 11:34 von marga«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

K
  • Beiträge: 810
Kirchhof und Gutachten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk - naja, da weiß man ja, was dabei herauskommt.


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  • Beiträge: 7.315
[...]Der Freiheitsberechtigte entscheidet, was und wann er publizieren will.
Darf er doch; der Bürger bestimmt aber, was er wann wo konsumieren will und entsprechend alleine zu finanzieren hat.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
... der Bürger bestimmt aber, was er wann wo konsumieren will und entsprechend alleine zu finanzieren hat.

Yep, so ist das nach dem GG zu betrachten.  +++ >:D 8)

PS.
Werter user@pinguin, selbstverständlich auch nach den Entscheidungen des EuGH`s.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. September 2017, 15:24 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Keine Transparenz bei ARD und ZDF
NIEDRIGLÖHNER UND SELBSTBEDIENER


Quelle: Tichys Einblick 16.09.2017 von Gastautor Hasso Mansfeld
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24455.msg155214.html#msg155214
und hier:
https://www.tichyseinblick.de/feuilleton/medien/keine-transparenz-bei-ard-und-zdf/

Zitat
(...) Der Gebührenzahler, also jeder einzelne zur Zahlung verpflichtete Bürger des Landes hat ein Anrecht auf diese Selbstverständlichkeit:

Auf Transparenz und die sich daraus ergebenen Handlungen.

Nicht ein bisschen, nicht irgendwie, nicht irgendwann, nicht nur halb- oder gar viertelherzig, sondern zeitnah mit Nachdruck und nach Ergebnis in allen bereinigenden Konsequenzen.

Aber diese "Volle Transparenz der öffentlich rechtlichen Rundfunker" gilt es nach Herrn Prof. Dr. a. D. Paul Kirchhof eben nicht zu gewährleisten. +++  :o :(


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Zwischenfrage:
Wie "transparent" ist die Vergütung dieses Gutachtens?
Schließlich kollidiert eine diesbezügliche Auskunft nicht mit der "Programmfreiheit" ;)

Achso - und dann noch:
Der Hinweis von Prof. Kirchhof bei ~8:55min auf den "Rundfunkbeitrag" von "17,50€" (wofür? von wem? warum?) entbehrt des Hinweises, dass die Gesetzgebung in wesentlichen Punkten von seinem ursprünglichen Gtuachten abweicht (insbes. Verzicht auf die von ihm für einen "Beitrag" als erforderlich formulierte Widerlegbarkeit der Nutzungsvermutung und damit schließlich auch gewisse Wahlfreiheit).
Solange er dies nicht öffentlich anprangert, ist er so glaubwürdig wie... sagen wir ARD-ZDF-GEZ.
"Witzigerweise" führt er dann noch Transparenz-Beispiele und Wahlfreiheiten bzgl. Steuerzahler vor - und das bei einem "möchte-gern-Beitrag"?  :o ::) >:(

Stellungnahme Prof. Kirchhof zur vom Gutachten abweichenden Gesetzgebung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.msg72681.html#msg72681


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