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Autor Thema: Kleine Anfrage BE: Dachlounge des RBB finanziert aus Rundfunkbeiträgen?  (Gelesen 3002 mal)

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Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Christian Hausmann (CDU) vom 14. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. August 2017)

zum Thema:
Dachlounge des RBB finanziert aus Rundfunkbeiträgen?

und Antwort vom 29.August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Aug. 2017)

Zitat
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

1. Ist es die Aufgabe eines Rundfunksenders – hier des RBB – eine Dachlounge zu betreiben?

Zu 1. :

Der um Stellungnahme gebetene Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat wie folgt geantwortet:

„Das Programm von radioeins besteht seit Jahren auch aus Kultur-Event-Sendungen wie dem Parkfest am Gleisdreieck oder der Dachterrasse auf dem Stilwerk bzw. dem Bikini-Haus (Sommer auf dem Dach), wo bspw. Livesendungen, Livekonzerte, Livelesungen präsentiert und angeboten werden. Zum 20. Geburtstag von radioeins hat sich der rbb dazu entschieden, sein Haus am Theodor-Heuss-Platz für die Hörer und Fans von radioeins zu öffnen und im 14. Stock eine Dachlounge eingerichtet, bei der es jeden Werktag von 19 bis 21 Uhr Livesendungen von und mit radioeins gibt. Der rbb freut sich, alle Hörerinnen und Hörer aus Berlin und Brandenburg auch dort eintrittsfrei begrüßen zu können. Sie können mit den Machern von radioeins und dem rbb über Sendungen ins Gespräch kommen, auch Kritik am Programm äußern und bekommen mit, wie Programm entsteht. Die Dachlounge ist aufgrund des 20. Geburtstags von radioeins bis Jahresende eingerichtet.“

Gemäß § 3 des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg vom 25. Juni 2002 in der Fassung des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg (rbb) vom 30. August/11. September 2013 (rbb-Staatsvertrag) ist der rbb damit beauftragt, durch die Herstellung und Verbreitung seiner Angebote zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung beizutragen. Dabei stellt er sicher, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen in der Gesamtheit seiner Angebote ausgewogen und angemessen Ausdruck findet. Seine Angebote dienen der Information und Bildung sowie der Beratung und Unterhaltung und erfüllen den kulturellen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.

Gemäß der in § 4 rbb-Staatsvertrag beauftragten Angebote veranstaltet der rbb die dort definierten Rundfunkprogramme und Telemedienangebote, unter anderem die Radiowelle „radioeins“. Hierfür kann der rbb in eigener Verwaltung Räumlichkeiten wie Studios, Besprechungsräume oder Dachterrassen nutzen.

2. Welche Kosten hat der Umbau bzw. die Errichtung der Dachlounge verursacht?

Zu 2. :

Dem Senat liegen hierzu keine Informationen vor.

Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat wie folgt geantwortet:

„Der rbb hat die bisherige Dachfläche im 14. Stock zu einer Terrasse umgebaut. Diese nutzt er nun auch als außenliegende Sendeplattform, von der bereits die Abendschau regelmäßig sendet. In Zukunft plant der rbb, dort auch weitere Programm-Events durchzuführen. Daher hat er diese Kosten wie vorgesehen aus dem Rundfunkbeitrag finanziert. Die betreffenden Umbaumaßnahmen sind also Investitionen in die Gebäudeinfrastruktur des Hochhauses in der Masurenallee. Sie schaffen den Programmen des rbb verbesserte Möglichkeiten zur Programmerstellung und -präsentation.

Der Konferenzraum im 14. Stock ist als Provisorium in einen Veranstaltungsraum umgebaut worden. Dabei hat der Caterer eine Kooperationsvereinbarung mit radioeins getroffen und den Großteil der Einrichtung zum Lounge-Betrieb finanziert.“

3. Wie wurden die Bauarbeiten und Umbaumaßnahmen finanziert bzw. wurde die Dachlounge aus Rundfunkbeiträgen finanziert?

Zu 3. :

Dem Senat liegen hierzu keine Informationen vor.

Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat wie folgt geantwortet:

„Die Sendungen, die radioeins werktäglich dort ausstrahlt (19 bis 21 Uhr bzw. weitere Sondersendungen wie "Der Schöne Morgen" im September) werden natürlich ausschließlich aus dem Rundfunkbeitrag finanziert; alles andere wäre auch nicht zulässig.“

4. Welche laufenden Kosten und in welcher Höhe sind mit der Unterhaltung und dem Betrieb der Dachlounge verbunden und werden dafür die Rundfunkbeiträge genutzt?

Zu 4. :

Dem Senat liegen hierzu keine Informationen vor.

Der um Auskunft gebetene Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) hat wie folgt geantwortet:

„Zudem gibt es tatsächlich Sonderkosten, die der rbb bzw. radioeins tragen muss, da natürlich das Öffnen des Hauses für die Öffentlichkeit auch Sicherheitsfragen aufwirft. Daher muss der Wachschutz Zugang, Fahrstuhl, Dachterrasse und Dachlounge absichern. Diese Personalkosten werden vom rbb bzw. von radioeins aus dem Marketingetat bestritten, weil das Öffnen des Hauses für das Publikum natürlich auch zum Marketing des rbb (radioeins) gehört. Ein Großteil des Marketingetats von radioeins speist sich aus den Werbeerträgen der rbb Media.“

Berlin, den 29. August 2017

Regierender Bürgermeister
In Vertretung
B.B.
Chef der Senatskanzlei

Download des Originaldokuments (pdf, ca. 205 kb)
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-12078.pdf


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Zitat
Zitat
3. Wie wurden die Bauarbeiten und Umbaumaßnahmen finanziert bzw. wurde die Dachlounge aus Rundfunkbeiträgen finanziert?
„Die Sendungen, die radioeins werktäglich dort ausstrahlt (19 bis 21 Uhr bzw. weitere Sondersendungen wie "Der Schöne Morgen" im September) werden natürlich ausschließlich aus dem Rundfunkbeitrag finanziert; alles andere wäre auch nicht zulässig.“
Diese Fragestellung wurde also gar nicht beantwortet, denn es ging ja nicht um die Finanzierung der Sendungen, sondern um die Finanzierung der Umbaumaßnahmen?


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Wurde überhaupt auch nur eine einzige  der Fragen konkret und direkt "beantwortet"?!?

Zitat
2. Welche Kosten hat der Umbau bzw. die Errichtung der Dachlounge verursacht?
[...]
„Der rbb hat die bisherige Dachfläche im 14. Stock zu einer Terrasse umgebaut. Diese nutzt er nun auch als außenliegende Sendeplattform, von der bereits die Abendschau regelmäßig sendet. In Zukunft plant der rbb, dort auch weitere Programm-Events durchzuführen. Daher hat er diese Kosten wie vorgesehen aus dem Rundfunkbeitrag finanziert. Die betreffenden Umbaumaßnahmen sind also Investitionen in die Gebäudeinfrastruktur des Hochhauses in der Masurenallee. Sie schaffen den Programmen des rbb verbesserte Möglichkeiten zur Programmerstellung und -präsentation.
Der Konferenzraum im 14. Stock ist als Provisorium in einen Veranstaltungsraum umgebaut worden. Dabei hat der Caterer eine Kooperationsvereinbarung mit radioeins getroffen und den Großteil der Einrichtung zum Lounge-Betrieb finanziert.“
[...]

4. Welche laufenden Kosten und in welcher Höhe sind mit der Unterhaltung und dem Betrieb der Dachlounge verbunden und werden dafür die Rundfunkbeiträge genutzt?
[...]
„Zudem gibt es tatsächlich Sonderkosten, die der rbb bzw. radioeins tragen muss, da natürlich das Öffnen des Hauses für die Öffentlichkeit auch Sicherheitsfragen aufwirft. Daher muss der Wachschutz Zugang, Fahrstuhl, Dachterrasse und Dachlounge absichern. Diese Personalkosten werden vom rbb bzw. von radioeins aus dem Marketingetat bestritten, weil das Öffnen des Hauses für das Publikum natürlich auch zum Marketing des rbb (radioeins) gehört. Ein Großteil des Marketingetats von radioeins speist sich aus den Werbeerträgen der rbb Media.“

Die letzte Antwort ist eine typische Verklausulierung.
Gefragt war konkret, ob für die laufenden Kosten Rundfunkbeiträge verwendet werden.
Geantwortet wird (ohne auf dei Frage "welche" Kosten und "in welcher Höhe" einzugehen - schon gar nicht erschöpfend) quasi:
Zitat
"Ein Teil dieser laufenden Kosten sind Personalkosten z.B. für den Wachschutz.
Diese (was ist mit den anderen Kosten?) werden aus dem Marketing-Etat bestritten.
Ein Großteil (aber wohl nicht einmal der größte Teil?!?) des Marketing-Etas speise sich aus Werbeerträgen der rbb Media."

a) nur ein Teil der Kosten wird aus einem "Marketing-Etat" bestritten
b) der Marketing-Etat wird nur zu einem Teil aus Werbeerträgen der "rbb Media" gespeist

Und dabei müsste sich auch noch die Frage anschließen:
Woraus wird eigentlich die "rbb Media" samt ihrer Vettern finanziert?
Ich vermute mal: Aus "Rundfunkbeiträgen" ;)

Anders ausgedrückt könnte man auch lesen
Zitat
Die laufenden Kosten für die rbb-Dachlounge werden
a1) zum (großen/ größtenl?) Teil direkt aus "Rundfunkbeiträgen" finanziert
a2) zum (weiteren) Teil aus dem "Marketing-Etat" finanziert
b1) der Marketing-Etat wird zum (großen/ größten?) Teil aus "Rundfunkbeiträgen" finanziert
b2) der Marketing-Etat wird zum (weiteren) Teil auch aus Werbeerträgen der "rbb Media" gespeist
c) die "rbb Media" wird (zum großen/ größten Teil? vollständig?) aus "Rundfunkbeiträgen" finanziert

Ergo:
Die laufenden Kosten für die rbb-Dachlounge werden
(zu einem großen Teil? dem größten Teil? vollständig?)
aus "Rundfunkbeiträgen" finanziert.

Das sind natürlich alles nur "Thesen"... ;)

Aber schlimmer/ verklärender hätten die "Antworten" des rbb kaum ausfallen können.

Der Einstieg zur Antwort auf Frage 4 mit dem Wort "Zudem [...]" legt nahe, dass es sich bei dem Antwortschreiben des rbb um einen nicht nach den Einzelfragen aufgegliederten Fließtext handelt, der (durch den Senat?) einfach nur aufgesplittet wurde.

Eine Beantwortung von Einzelfragen mittels eines nicht nach den Einzelfragen aufgegliederten Fließtextes ist typische Masche, eine erschöpfende Antwort vorzutäuschen, aber eigentlich gar keine Antwort zu geben.

Eigentlich hätte die "Antwort" postwendend zurückgesendet werden müssen, verbunden mit der Aufforderung, doch bitteschön nicht um den heißen Brei herumzulavieren, sondern konkret und direkt zu ANTWORTEN.

Wer zeichnet verantwortlich für diesen Schriebs (abgesehen von der Intendantin, die schließlich für den Laden die Gesamtverantwortung trägt)?

Man könnte hier nur zweierlei unterstellen
- geistige Zurückgebliebenheit oder schlicht
- Absicht
Ich weiß nicht, was schlimmer wäre...

Wird der Fragesteller nochmals nachhaken?
Wer könnte ihn dazu animieren - ggf. unter Hinzufügung hiesiger Thesen?


Es ist alles sowas von beschämend...
...und natürlich auch sowas von entlarvend. ::) >:(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2017, 23:08 von Bürger«
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www.rundfunk-frei.de

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faust

... ich bitte dich, Bürgerchen - das Nichtssagen ist doch fester Bestandteil der (Unternehmens-) Kultur des 21. Jahrhunderts !!!

Nicht mal mehr aufm Bau wird noch Klartext  (#) gesprochen ...


Edit "Bürger":
Zwischenzeitlich aufgekommene Frage ausgegliedert unter
getrennte Buchführung von "Rundfunkbeitrag" u. "Werbeeinnahmen" bei den LRA?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24412.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2017, 12:42 von Bürger«

 
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