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Nach rechtskräftigem Urteil nun Vollstreckungsankündigung. Wie verhalten?

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dreamliner:
Hallo Mitstreiter,

Person X hatte ja schon seinen fiktiven Fall oben (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24293.msg171102.html#msg171102) beschrieben und eine fiktive Vollstreckungsankündigung erhalten.

Person X könnte nun mal bei der zuständigen Stadtkasse nachgefragt haben, wie denn in seinem Fall weiter vorgegangen werden würde, wenn nun nicht innerhalb der genannten Frist bezahlt werden würde. Person X könnte auch um einen persönlichen Termin gebeten haben um "Akteneinsicht" zu bekommen.
Daraufhin erfuhr Person X, dass es gar nichts mehr in "Papierform" gibt. Es wäre ein ganz neues "Verfahren", worin die Vollstreckungsankündigungen nur noch elektronisch der Stadtkasse übermittelt werden…hört hört...

Weiterhin sagte man Person X, dass es ja nur eine Vollstreckungsankündigung ist und der GV zu diesem Zeitpunkt noch nicht hinzugezogen wurde.

Dann wies Person X die sehr freundliche Mitarbeiterin darauf hin, dass es nun am Bundesverfassungsgericht am 16.5 und 17.5. entsprechende Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag gibt.
Daraufhin Antwortete die Mitarbeiterin, dass Sie dann das Verfahren erst einmal bis Ende Mai aussetzen würde. Person X solle sich dann nochmal Ende Mai bei der Stadtkasse melden.
Zumindest hat Person X nun Zeit bis nach der Verhandlung von der Stadtkasse eingeräumt bekommen.

Kurt:
@dreamliner: Person X möge bitte noch mitteilen wo diese fiktive Geschichte spielen könnte.

Gruß
Kurt

Markus KA:

--- Zitat von: dreamliner am 07. Mai 2018, 15:50 ---...
Weiterhin sagte man Person X, dass es ja nur eine Vollstreckungsankündigung ist und der GV zu diesem Zeitpunkt noch nicht hinzugezogen wurde.
--- Ende Zitat ---

Wenn man die zahlreichen Beiträge über die Handlungen der Stadkassen verfolgt, haben diese doch eher eine Art Inkasso-Funktion, um den Bürger in Angst und Schrecken zu versetzen ("Vollstreckungsankündigung"). Wenn in einem fiktiven Fall Person X sich von der Stadtkasse kein X für ein U vormachen lässt und die Zahlung verweigert, dann bleibt der Stadtkasse nur noch der Weg zum GV, bei dem die eigentliche (rechtmäßige) Zwangsvollstreckung beginnt. Dieser könnte man dann mit den uns bekannten rechtlichen Mitteln entgegentreten...


--- Zitat von: faust am 26. April 2018, 16:11 ---.. sofern noch Zeit, Nerven und Humor vorhanden...
--- Ende Zitat ---

Hierzu könnte auch hilfreich sein:

WDR Wuppertal Zwangsvollstreckung Haftbefehl Gerichtsvollzieher
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27230.msg171206.html#msg171206

es ist anGerichtet!!! 8)

dreamliner:
@Kurt: Diese fiktive Märchen könnte sich so oder so ähnlich im Main Taunus Kreis abgespielt haben.

@Markus KA: Es ist richtig, dass die Stadtkassen "Vorgeschaltet" werden. So ist es zumindest im Märchen von Person X. Dies geht ja auch aus der entsprechenden Vollstreckungsankündigung hervor.
 "Wenn Sie nicht zahlen bis....dann sollen Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden...."

Dann gibt die Stadtkasse den "Kelch" an den GV weiter.

Im Märchen von Person X war dann aber die Stadtkasse so freundlich, dass Verfahren eigenmächtig auszusetzten (und erstmal nicht an den GV weiterzuleiten) zumindest bis die Verhandlung am Bundesverfassungsgericht gelaufen ist.

Die Zauberfee am andren Ende des Dosen-Schnurtelefons wusste zumindest bis heute nicht, dass es in den nächsten Wochen vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird.

Kurt:

--- Zitat von: dreamliner am 07. Mai 2018, 15:50 ---[..]
Person X könnte auch um einen persönlichen Termin gebeten haben um "Akteneinsicht" zu bekommen.
Daraufhin erfuhr Person X, das es Garnichts mehr in "Papierform" gibt. Es wäre ein ganz neues "Verfahren" worin die Vollstreckungsankündigungen nur noch elektronisch der Stadtkasse übermittelt werden…hört hört...
[..]
--- Ende Zitat ---

Danke an dreamliner dass er/sie bei Person X hinterfragt hat, wo die Geschichte spielen könnte.
Main Taunus Kreis wäre dann der HR - korrekt?

@all:
Wie kann man denn in Erfahrung bringen, ob reine "elektronische" AHE/Vollstreckungsersuchen überhaupt statthaft sind?
Der WDR scheint dies ja auch so zu handhaben!?

Gruß
Kurt

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