Archiv > Pressemeldungen August 2017
Ex-ZDF-Chefredakteur Brender wirft Merkel Erpressung vor
drboe:
@pinguin: ich gehe davon aus, dass die ÖR-Sender ihren originären Auftrag zu erfüllen haben. Die Frage, wie sie finanziert werden und ob diese Finanzierung der Verfassung und/oder EYz-Vorgaben entspricht, ist dabei zweitrangig. Mich interessiert auch nicht, ob Herr B. mal von dieser Finanzierung profitiert hat (m. W. war das zu Zeiten der Kopplung an en Gerätebesitz, was zwar auch wackelig aber wohl gerade noch so hinnehmbar war). Entscheidend für die Bewertung ist das Verhalten der ÖR-Sender, und die haben einer Erpressung bzw. Drohung nachgegeben und damit ein weiteres Mal gezeigt, dass die vielfach behauptete Unabhängigkeit eine Fiktion ist, Wahrheitsgehalt "Null", wobei man zu dämlich ist diese Fiktion wenigstens insoweit zu retten, dass der weniger informierte Wähler das nicht merkt. Nun aber reicht ein IQ knapp über Zimmertemperatur, um zu erkennen, wer wirklich das Sagen hat beim ÖR-Rundfunk.
M. Boettcher
pinguin:
--- Zitat von: drboe am 26. August 2017, 19:13 ---Nun aber reicht ein IQ knapp über Zimmertemperatur um zu erkennen, wer wirklich das Sagen hat beim ÖR-Rundfunk.
--- Ende Zitat ---
Hier wäre ich nicht so sicher.
Darüberhinaus ging es mir um die "moralische" Beschwerdefähigkeit einer Person, die sich über Verhältnisse aufregt, auf Basis derer sie selber bezahlt wird oder wurde.
"Wessen Brot ich eß, dessen Lied ich sind" ist doch doch gerade in Deutschland die Lebenseinstellung schlechthin?
Wie kann sich da jemand zu sowas hinstellen, wenn er doch wissen müsste, daß er auf Grund der fixierten Rechtssetzungshierarchie mal besser den Ball flach halten sollte?
Wo ist die Glaubwürdigkeit einer Person, die monate-, jahrelang von diesem System profitiert und es gerade dann quasi in Frage stellt, wenn sich der Wind zu drehen scheint?
Jegliches Recht im Binnenmarkt der Europäischen Union steht auf Grund der in den EU-Verträgen vorgenommenen Vereinbarungen der Mitgliedsländer der Europäischen Union unter alleiniger Gesetzgebungsbefugnis der Europäischen Union, und dieses nicht erst seit gestern. Und da heißt es nun einmal, daß nicht nur alle am Markt agierenden Unternehmen gleich zu behandeln sind, sondern die Verbraucher, also Bürger wie Du und ich, (und übrigens auch jener, um den es in diesem Thema geht), die freie Entscheidung haben müssen.
lex:
--- Zitat von: drboe am 26. August 2017, 18:21 ---Zu einer Erpressung gehören bekanntlich zwei: einer, der einen Erpressungsversuch unternimmt, ein zweiter, der diesem Versuch nachgibt.
--- Ende Zitat ---
Nicht nach dem StGB § 253 Erpressung. Dort genügt der Erstere:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
drboe:
@lex: du wirst an der Erpressung durch Frau Merkel keinen Straftatbestand finden. Was Brender behauptet ist wohl eher umgangssprachlich als "Erpressung" zu bezeichnen.
@pinguin: wer wird denn den moralischen Finger heben, wenn Insider sozusagen aus dem Nähkästchen plaudern? Ist doch gut, wenn man einmal eine Bewertung quasi aus erster Hand bekommt.
M. Boettcher
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