Hallo zusammen
Wir gehen mal ganz an den Ursprung zurück in das Jahr 1931. Anbei der Auszug aus Wikipedia.
Rundfunkgenehmigung 1931
Am Ende der Weimarer Republik bestand die Rundfunkgenehmigung beziehungsweise die Genehmigung zum Aufstellen und Betreiben eines Rundfunkempfängers nach den „Bestimmungen über den Rundfunk“ vom 27. November 1931 (Amtsblatt des Reichspostministeriums Seite 509/1931) aus einem sehr feinen Geflecht von „Hörerrechten und -pflichten“. Das von der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft (RRG) herausgegebene Rundfunk Jahrbuch 1933 vergleicht die Gebühr von damals 2 Reichsmark monatlich mit dem Waffen- oder Jagdschein, bei dem man das Recht erwirbt, etwas tun zu dürfen, keinesfalls aber ein Vertragsverhältnis über ein zu lieferndes Produkt eingeht. Der Eigenbau von Rundfunkgeräten bedurfte keiner Genehmigung, jede Antenne aber kostete ihre Jahresgebühr. Körperbehinderte und „wohlfahrtsunterstützte“ (also arbeitslose und verarmte) Menschen bekamen die Gebühr erlassen. Unternehmen und größere Hausgemeinschaften mit Untermietern, Hotels etc. bekamen Rabatte
Der maßgebliche Satz für das ganze Übel bis heute ist dieser
Das von der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft (RRG) herausgegebene Rundfunk Jahrbuch 1933 vergleicht die Gebühr von damals 2 Reichsmark monatlich mit dem Waffen- oder Jagdschein, bei dem man das Recht erwirbt, etwas tun zu dürfen, keinesfalls aber ein Vertragsverhältnis über ein zu lieferndes Produkt eingeht. Der Eigenbau von Rundfunkgeräten bedurfte keiner Genehmigung, jede Antenne aber kostete.
Da der Rundfunk und später das Fernsehen ( ARD / ZDF ) hoheitlich geregelt war kann man das zunächst auch notgedrungen so rechtlich stehen lassen.
Mit der Öffnung in Bezug auf den privaten Hörfunk und das Privatfernsehen Mitte der 80er Jahre enstand nun aber ein Dissens ,welcher sich nicht auflösen lässt und gleichzeitig auch das " Todesurteil " sein muß in Bezug auf das Gesetz von 1931 und den Zwangsgebühren. Entweder ist der Rundfunk + Fernsehen alles hoheitlich ( dann könnte man unter Umständen die Beitragsgebühren noch akzeptieren ) oder der komplette Rundfunk / Fernsehen ist komplett im Privatrecht, dann kann aber keine Berechnung mehr von Zwangsgebühren wie bisher erfolgen mit angeblichen "hoheitlichen " Sendern wie die ARD / ZDF und dem Deutschlandfunk.