Archiv > Pressemeldungen Juli 2017
Kleine Anfrage der AfD NRW: Mehr Befreiungen vom Rundfunkbeitrag (und mehr)
ChrisLPZ:
Bildquelle: http://up.picr.de/27041787ma.png
Welt, 31.07.2017
Mehr Befreiungen vom Rundfunkbeitrag
--- Zitat ---Die Zahl der Bürger, die in Nordrhein-Westfalen von Rundfunkgebühren befreit sind, ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. 2016 waren rund 753 000 Personen befreit - das sind fast 20 Prozent oder 117 455 mehr als noch 2014. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion hervor. [..]
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf:
https://www.welt.de/regionales/nrw/article167211352/Mehr-Befreiungen-vom-Rundfunkbeitrag.html
Link zur Antwort der Landesregierung (pdf, ca. 140 kb)
https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-230.pdf
Anmerkung:
Bemerkenswert, dass die Daten zu Anträgen <-> stattgegebenen bzw. nicht stattgegebenen Anträgen statistisch nicht erfasst werden (sollen)
Bemerkenswert auch diese Antworten:
--- Zitat ---„Die Zahl der Beitragsschuldner mit Zahlungsverzug wird statistisch nicht erfasst, da es für eine Erhebung und Speicherung dieses Merkmals keine Rechtsgrundlage gibt. Einzelheiten zu Säumniszuschlägen, Kosten und Zinsen ergeben sich aus den §§ 11 und 12 der Satzung des Westdeutschen Rundfunks Köln über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge (GV. NRW 2017, S. 316).“
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---In wie vielen Fällen kam es aufgrund von Zahlungsverzug in den vergangenen drei Jahren zu Aufforderungen zur Abgabe von Vermögensauskünften, abgegebenen Vermögensauskünften, Pfändungen und zu Freiheitsentzug aufgrund der Nichtabgabe einer Vermögensauskunft? (Bitte aufschlüsseln)
Dazu hat der WDR Folgendes mitgeteilt:
„Hierzu liegen uns keine Zahlen vor, da diese Maßnahmen nicht in den Zuständigkeitsbereich des WDR fallen. Aus der Presse sind uns aus Nordrhein-Westfalen lediglich zwei Fälle bekannt, in denen Menschen aufgrund der Nichtabgabe einer Vermögensauskunft in Erzwingungshaft genommen wurden.
Im Einzelnen:
Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger ist der Beitragsservice verpflichtet, allen offenen Forderungen nachzugehen – auch, indem er im letzten Schritt Vollstreckungsbehörde stellt.
Wird der Rundfunkbeitrag nicht gezahlt, dann beginnt – wie bei anderen Geldleistungspflichten auch – ein Mahnverfahren. Dieses Verfahren ist mehrstufig: Wird der Rundfunkbeitrag nicht rechtzeitig entrichtet, verschickt der Beitragsservice zunächst eine Zahlungserinnerung. Auf die Zahlungserinnerung folgen weitere Mahnschreiben und schließlich der Beitragsbescheid. Zur Einleitung des Vollstreckungsverfahrens kommt es nur, wenn dieses mehrstufige Mahnverfahren erfolglos war und auf die Schreiben des Beitragsservice nicht reagiert wurde. Verweigert eine Person jeden Kontakt und auch die Zahlung, führt an einem Vollstreckungsersuchen kein Weg vorbei.
Das Vollstreckungsersuchen wird bei der nach den geltenden vollstreckungsrechtlichen Regelungen zuständigen Vollstreckungsbehörde gestellt. Für die Beitreibung rückständiger Rundfunkbeiträge sind in Nordrhein-Westfalen die Vollstreckungsbehörden der Gemeinden (§ 2 Abs. 1 VO VwVG NRW) zuständig. Für den Rundfunkbeitrag gelten dabei im Vergleich zu anderen öffentlich-rechtlichen Geldforderungen keine besonderen Regelungen.
Die Vollstreckungsbehörden handeln eigenständig und sind nicht verpflichtet, den WDR oder den Beitragsservice über Vollstreckungsmaßnahmen zu informieren oder diese mit den Rundfunkanstalten oder dem Beitragsservice abzusprechen. Wie oft es zu Aufforderungen zur Abgabe von Vermögensauskünften usw. kommt und welche Vollstreckungsmaßnahmen jeweils gewählt werden, wissen wir daher nicht.
Ganz grundsätzlich gilt: Zur Anordnung der Erzwingungshaft durch ein Gericht kann es nach den geltenden vollstreckungsrechtlichen Regelungen kommen, wenn sich ein Vollstreckungsschuldner gegenüber der Vollstreckungsbehörde weigert, eine Vermögensauskunft abzugeben. Die betroffene Person kann dabei eine Haft jederzeit selbst abwenden, indem sie die Vermögensauskunft abgibt oder die offene Forderung begleicht. Wir wissen von bundesweit insgesamt drei Fällen – einem aus Thüringen und zwei aus Nordrhein-Westfalen – in denen Personen, gegen die u.a. wegen offener Forderungen nach dem RBStV ein Vollstreckungsverfahren durchgeführt wurde, in Erzwingungshaft genommen wurden, weil sie die Abgabe der Vermögensauskunft verweigerten.“
Hierzu kann ergänzt werden, dass Gegenstand einer früheren kleinen Anfrage (Drs. 16/12624) u. a. die Frage war, wie viele Vollstreckungsersuchen insgesamt (keine Aufschlüsselung nach bestimmten Vollstreckungsmaßnahmen) durch den WDR oder andere Landesrundfunkanstalten seit dem 1. Januar 2013 an Kommunen in Nordrhein-Westfalen gerichtet wurden.
Dazu hatte der WDR Folgendes mitgeteilt:
Anzahl erstellter VE
2013: 166.758
2014: 209.321
2015: 317.959
2016: ?
--- Ende Zitat ---
Dass der WDR im Rahmen des Vollstreckungsersuchens eine Haft a priori ausschliessen könnte, wie dies z.B. auch schon in Bayern beim BR nachweislich der Fall war, davon hat der BS/WDR wohl keine Kenntnis bzw. möchte diese nicht haben.
tigga:
--- Zitat von: ChrisLPZ am 31. Juli 2017, 18:12 ---Dass der WDR im Rahmen des Vollstreckungsersuchens eine Haft a priori ausschliessen könnte, wie dies z.B. auch schon in Bayern beim BR nachweislich der Fall war, davon hat der BS/WDR wohl keine Kenntnis bzw. möchte diese nicht haben.
--- Ende Zitat ---
Also der BS hat wohl Kenntnis darüber, ob und wann Haftanordnungen stattfinden
BILD-Interview mit Stefan Wolf, Geschäftsführer des "Beitragsservice" (Abo)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23880.msg151920.html#msg151920
--- Zitat ---BILD: Warum lassen Sie es dann trotzdem immer wieder zu spektakulären Verhaftungen von Beitragsmuffeln kommen?
Wolf: Diese harten Maßnahmen werden nicht von uns, sondern von Gerichtsvollziehern durchgeführt. Wir versuchen durchaus, Einfluss auf die Vollstreckungsbehörden zu nehmen, dieser ist aber begrenzt. Unter anderem, um solche Eskalationen zu vermeiden, testen wir jetzt die Zusammenarbeit mit Inkasso-Unternehmen.
--- Ende Zitat ---
Hier (wie in der Antwort unter dem o.g. Thema) nimmt der BS sogar selbständig Einfluss auf die jeweiligen Vollstreckungsbehörden. Hat der Geschäftsführer Dr. Stefan Wolf so gesagt, steht da :angel:
Nichtgucker:
Die Landesregierung zitiert aus der Stellungnahme des WDR wie folgt:
--- Zitat ---Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger ist der Beitragsservice verpflichtet, allen offenen Forderungen nachzugehen – auch, indem er im letzten Schritt ein Vollstreckungsersuchen bei der zuständigen Vollstreckungsbehörde stellt.
--- Ende Zitat ---
Hierzu stellt sich mir die Frage, wer den Beitragsservice verpflichtet, ein Vollstreckungsersuchen bei der zuständigen Vollstreckungsbehörde zu stellen.
Das Gesetz ? Die Landesrundfunkanstalt ? Oder ist diese angebliche Verpflichtung eine unwahre Schutzbehauptung ?
Eine "Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger" ist auch gegeben, wenn gegen niemanden beantragt wird, ihn bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft in Erzwingungshaft zu nehmen. Die Erzwingungshaft ist kostenintensiv, muss vom (angeblichen) Gläubiger vorfinanziert werden und ist daher beim Vollstreckungsersuchen explizit als Maßnahme anzukreuzen - wenn gewünscht.
ChrisLPZ:
--- Zitat von: tigga am 31. Juli 2017, 18:27 ---
--- Zitat ---Wolf: Diese harten Maßnahmen werden nicht von uns, sondern von Gerichtsvollziehern durchgeführt. Wir versuchen durchaus, Einfluss auf die Vollstreckungsbehörden zu nehmen, dieser ist aber begrenzt. Unter anderem, um solche Eskalationen zu vermeiden, testen wir jetzt die Zusammenarbeit mit Inkasso-Unternehmen.
--- Ende Zitat ---
Hier (wie in der Antwort unter dem o.g. Thema) nimmt der BS sogar selbständig Einfluss auf die jeweiligen Vollstreckungsbehörden. Hat der Geschäftsführer Dr. Stefan Wolf so gesagt, steht da :angel:
--- Ende Zitat ---
Der Versuch der Einflussnahme durch den BS bzw. der LRAen ist wohl eher in den bekannten Seminaren des/der BS/LRA für Gerichtsvollzieher zu suchen, als in der gegeben Möglichkeit, eine Haft a priori auszuschliessen.
Siehe u.a.: hr/BS-Seminar: Grundlagen, aktuelle Entwicklungen und Vollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20233.0.html
gerechte Lösung:
--- Zitat von: ChrisLPZ am 31. Juli 2017, 18:12 ---
--- Zitat ---Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger
ist der Beitragsservice verpflichtet,
allen offenen Forderungen nachzugehen – auch, indem er im letzten Schritt Vollstreckungsbehörde stellt.
..., verschickt der Beitragsservice zunächst eine Zahlungserinnerung. Auf die Zahlungserinnerung folgen weitere Mahnschreiben und schließlich der Beitragsbescheid.
Zur Einleitung des Vollstreckungsverfahrens kommt es nur, wenn dieses mehrstufige Mahnverfahren erfolglos war und auf die Schreiben des Beitragsservice nicht reagiert wurde. ...
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Hieraus geht doch sehr deutlich hervor, dass rechtsrelevante Vorgänge, zu denen nur die LRA berechtigt wäre, von der nicht rechtsfähigen GEZ, heute BS genannt, durchgeführt werden.
Die GEZ darf nachgehen, aber keinerlei rechtliche Handlungen gegenüber dem Bürger durchführen. Das hat definitiv von den rechtlichen Stellen der LRA zu kommen.
"Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger "
Ja, welche Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger denn?
Maßstab ist doch die Wohnung und nicht der Bürger.
Diese Lügenbolde gehen mir sowas von auf den Beutel.
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