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Stadt K - Abweisung Widerspruch gg. Vollstreckungsankündigung Erfahrungsbericht

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maikl_nait:
Hallo!

Theoretisch auch einen schönen Gruß an fiktive Person N!

Im Unterschied zum Rechtsweg (Bescheid -> Widerspruch -> Widerspruchsbescheid -> Klage) wird bei Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen möglicherweise nicht besonders auf Fristen hingewiesen -- die Verwaltung möchte ja nur das Beste für von Person N, Geld -- deshalb bietet sich an, nicht zu lange auf Antworten zu warten, sondern zügig zu handeln. Das heißt uU, selber zu jemandem hinzugehen -- der kann sich dann nicht mehr hinter dem Briefkasten der Stadtverwaltung verstecken.

Auf den "Vollstreckungs"-Schreiben an Person N könnte vielleicht ein Ansprechpartner / Gerichtsvollzieher / oder sonstiger "Zuständiger" zB mit Durchwahl oder E-Mail-Adresse zu finden sein. Den könnte Person N also mal heimaufsuchen, und freundlich um Akteneinsicht nach VwGO (§99 bzw §100) bzw ZPO (§760) fragen, wie schon geschrieben möglicherweise mit einem Zeugen.

Bitte nicht durcheinander mischen: es gibt VwVfG - Verwaltungsverfahrens-Gesetz (wie soll die Verwaltung handeln), und VwVG - Verwaltungsvollstreckungs-Gesetz (wie darf die Verwaltung eine Vollstreckung für öffentlich-rechtliche Forderungen betreiben).

MfG
Michael

Quantentunnel:
nach einiger Zeit ein neues, kleines Update:

Zum angegebenen Termin erschien der/die fiktive Vollstreckungsbeamte/-in der Stadkasse K an der Wohnadresse der Person N.
Unter anwesenden Zeugen der Person N wollte diese "Beamtin" dann die Vollstreckung durchführen und fragte ob Person N in Anwesenheit eines Zeugen Q die Wohnung betreten könne. Person N verneinte dies und forderte die Ansicht der Vollstreckungsanordnung bzw, Vollstreckungsersuchen des Gläubigers zu sehen. Zudem betonte Person N dass Sie bisher weder Akteneinsicht noch irgendetwas Anderes seitens der Vollstreckenden Behörde, Stadtkasse K, ausser dem Schreiben des Vorgesetzten des/der Vollstreckungsbeamten/-in erhalten habe (siehe oben  mit den Textbausteinen des BS).

Person N betonte, dass Sie gerne gewillt wäre zu zahlen, wenn Alles rechtlich sauber ablaufen würde, aber gerade in Hinsicht auf die weiterhin bis zur Revision beim BGH rechtlich geltenden Entscheidungen des LG Tübingen erhebliche, begründete Zweifel daran bestehen und dies auch im Schreiben an den/die Oberbürgermeister/-in der Stadt K zum Ausdruck gebracht wurden.

Der/Die Vollstreckungsbeamte/-in kannte diesen Brief, da dieser auch per FAX in Kopie an den/die Beamten/-in und auch an den vermeintlichen Gläubiger LRA WDR in Kopie zugestellt wurde.

Daraufhin meinte er/sie dass Person N ja nun vom Oberbügermeister/-in der Stadt K hören würde und setzte unverrichteter Dinge an zu verschwinden.

Person N gelang es aber aber noch einige Fragen zu stellen, um wenigstens weitere, spärliche Informationen zum laufenden Verfahren zu erhalten:

Q: Kann ich nun das Vollstreckungsersuchen bzw. die Vollsreckungsanordnung in Kopie erhalten bzw. sehen ?
A: Nein

Q: Wer ist denn überhaupt Gläubiger der Forderung?
A. Der Beitragsservice, wie im Schreiben der Vollstreckungsankündigung angegeben

Q: Wie ist denn Ihre rechtliche Stellung - Sind Sie Beamter/-in ?
A: Ja , Vollstreckungsbeamter/in der Stadt K

Q: Prüfen Sie denn nicht ob das Vollstreckungsersuchen auch von einer rechtsfähigen Behörde ausgestellt wurde? (Person N überreichte an dieser Stelle einen Ausdruck des aktuellen Impressums des BS ... mit dem markierten Passus "nicht rechtsfähig" BLABLA)
N: Nein, muss ich nicht & interessiert mich auch nicht.  (Personen N und Q: erstaunt und verwundert)

Q: Wie geht es denn nun weiter?
A: Sie hören dann von dem/der Oberbürgermeister/-in der Stadt K

Person N und Zeuge Q verabschiedeten dann freundlich den/die fiktive Vollstreckungs-Beamten/-in der fiktiven Stadt K


Eine Woche später kam dann die Eingangsbestätigung des/der Oberbürgermeisterin (in Vertretung) mit dem Hinweis, dass das vorgebrachte Anliegen nun intensiv geprüft werde und an das fiktiv zuständige Dezernat der Stadt K weitergeleitet worden ist, und abschliessend eine Stellungnahme erfolgen werde. Dies werde aber einige Zeit in Anspruch nehmen.


Weiter(e) fiktive Updates dann wieder bei Erhalt des avisierten Schreibens oder weiterer Vorkommnisse.

Beste Grüsse aus der Stadt K
Q wie quantentunnel

noGez99:
Hat Q auch schon eine Verfassungsbeschwerde eingereicht?
Das ist bei jedem hoheitlichen Akt gegen Q möglich, innerhalb von einem Monat mit Begründung. Vorlagen gibts hier im Forum.

Quantentunnel:
Vielen Dank für den Hinweis bzgl. der Verfassungsbeschwerde. Person N ist ja fiktiv betroffen, da sich der BS willkürlich N als Zahlungspflichtige/-en ausgesucht hat. Q liest sich derzeit auch diesbezüglich im Forum ein und wird dann Person N dahingehend beratend zur Seite stehen.

Schönen Gruss
quantentunnel

Lev:
Hi  Quantentunnel,

Der Vollstreckungsbeamte (GV) an der Wohnadresse  ist nach kurzem Austausch wieder verschwunden. Ist das korrekt?
Und zum Offenbarungseid wurde noch nicht geladen. Ist das auch korrekt?

Deine Antwort ist wichtig um zu erfahren an welcher Stelle N ist in der Vollstreckung.
Eine kurze Antwort reicht mir.

Danke

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