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Klage gegen NDR - Verweigerung der Barzahlung

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samson_braun:
Moinsn

Fiktive Person S ist einen etwas anderen Weg gegangen als die anderen - er würde gerne Bar bezahlen. Hat bis jetzt leider nicht geklappt - echt schade das  >:D

Zwischenzeitlich hat er auch einen Widerspruchsbescheid erhalten (1. Widerspruch gegen Ende 2015) und Klage eingereicht.  Zeitgleich hatte er nach § 80 Abs. 5 , 6 VwGO die Aussetzung beantragt.

Jetzt bekam die fitkive Person S Post vom Gericht - der NDR bestätigt die Einstellung der Vollstreckung bis zum Abschluss des Hauptverfahrens. Darüber hats wohl ein separates Verfahren - Kürzel E - das er jetzt schriftlich innerhalb von 10 Tagen als erledigt erklären soll. Irgendwie komisch - kommen da noch Zusatzkosten auf die fiktive Person S zu? Er bekam den Eingang und das Aktenzeichen mitgeteilt. Da steht aber das Kürzel K - von E keine Rede.

Seis drum - Person S wertet das als ersten Erfolg.

Noch eine Frage: Person S bekam eine Frist von 6 Wochen für seine Klagebegründung mitgeteilt. Kann man sowas auch Verlängern lassen? Wie müsste Person S sowas begründen?

Hats irgendwo Hinweise, wie man eine Klagebegründung üblicherweise strukturiert? Person S ist ja kein Jurist.....

Schreiben Gericht anbei als JPG.

Roggi:
Das zweite Aktenzeichen ist normalerweise für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung §80(5)VwGo. Das ist auch eine Hauptsache und wird dann als erledigt erklärt, weil LRA zugestimmt hat, den Vollzug auszusetzen.

Musterklagen gibt es hier im Forum genug. Da kann man sich die einzuhaltende Form abgucken und die richtigen Formulierungen antrainieren.

drboe:
Norbert Häring hat in Frankfurt in dieser Frage bereits ein befremdliches Urteil erhalten und steht in der nächsten Instanz. Er informiert auf seiner Webseite nicht nur über den Stand des Verfahrens, seine Klageschrift, das Urteil der ersten Instanz und die hervorragenden Schreiben seines Anwaltes, sondern z. B. auch über ein Urteil aus München - völlig neben der Spur - und den internationalen Kampf einflussreicher Kreise gegen Bargeld. Herr Häring ist Anhänger des ÖRR und einzig daran interessiert für die Pflicht zur Annahme von Bargeld zu kämpfen. Seine Beiträge sind unbedingt lesenswert.

http://norberthaering.de/de/53-german/aktuelles-vom-bargeld-widerstand/442-aktuelles-vom-bargeld-widerstand

NB: Sollte der ÖRR mit dem sogn. Rundfunkbeitrag beim BVerfG durchkommen, werde ich ausschließlich Bargeldzahlung anbieten.

M. Boettcher

Nichtgucker:
K müsste für Klage stehen und E für Eilverfahren.

Sofern die LRA bis zum Urteil in der Hauptsache der Aussetzung der Vollziehung zugestimmt hat, sollte die fiktive Person - mit Hinweis auf die Erklärung der LRA - das Eilverfahren für erledigt erklären. Durch die Erklärung der LRA besteht keine Eilbedürftigkeit mehr.

Zur Klagebegründung kann die fiktive Person schreiben, dass sie - um Doppelungen zu vermeiden - auf die Begründung im Widerspruch verweist. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass der Widerspruch eine Begründung enthalten hat.

Einer Übertragung des Verfahrens auf den Einzelrichter sollte die fiktive Person mit Hinweis auf die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit und den anhängigen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht nicht zustimmen.

MMichael:
Es könnte auch die Meinung bestehen, dass die Kosten für das E-Verfahren durch den NDR getragen werden müssten, weil der NDR dieses Verfahren - durch die Ablehnung des Antrags beim NDR auf Aussetzung der Vollstreckung durch den NDR - selbst verursachte....

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