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Autor Thema: Vollstr. durch Stadt (NRW)/ Autokralle > VwVfG? Verhältnismäßig? Wie weiter?  (Gelesen 3237 mal)

w
  • Beiträge: 2
Hallo Gemeinde,

Eine Person A hat im Vorfeld von der Stadt C eine Zahlungsaufforderung erhalten 1800,-€.
Kurz darauf war ein Vollstreckungsangestellter Person B hier, traf die Person A aber nicht an.
Am nächsten Tag rief Person B die Person A auf dem Handy an. Auf die Frage, woher er diese Nr hätte, kam Antwort "Wir haben unsere Mittel" (dies nur zur Info am Rande)

Person B kündigte sich an und wollte über die Zwangsvollstreckung reden.
Auf Nachfrage antwortete Person B; brauche er im Zuge der Amtshilfe keinen Titel. Er hatte lediglich eine Art Kostenaufstellung der Stadt dabei - rückwirkend bis 2008 - wovon er der Person A auch nur die 1.Seite zeigte und man keine Kopie erhielt. Es reiche die Zahlungsaufforderung.

Nach seinen Angaben sind nach §2 VwVfG (Ausnahmen vom Anwendungsbereich, welche die Rundfunkanstalten in NRW ausschließen) nicht greifbar und Person A müsse zahlen.

Er sprach eine eidesstattliche Erklärung nicht an und fragte nur, ob man Pfändbares hätte, was den Betrag decken könnte. Person A verneinte dies und Person B ging.
Kurze Zeit später bemerkte Person A, dass B eine Kralle an das Kfz setzte - dies passierte am 24.4.
Person A war am selben Tag noch bei Gericht, um zu erfahren, ob etwas vorliegt, was nicht zutrifft und nahm sich einen Anwalt.

Person A ist seit 8 Wochen arbeitslos, benötigt aber das Auto, weil sie im Wald wohnt, keine öffentl. Verkehrsmittel fahren und sie ca. 50min laufen muss, z.B. zum Einkaufen, zu Ärzten oder Therapien.

Ein heutiges Bewerbungsgespräch musste Person A absagen.

Der Anwalt machte diesbezüglich zuerst Hoffnung, was sich gestern geändert hat.
Er habe mit dem Vollstreckungsangestellten nach Briefverkehr telefoniert und Person A hätte genau 2 Optionen:
a) die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder
b) das Angebot einer Ratenzahlung.

Ebenso erwähnte der Anwalt, dass Person A keine Chance hätte, gegen den Beitragsservice vorzugehen und man eine anstrebende Gerichtsverhandlung verlieren könne.

Person A fühlt sich gerade ziemlich erpresst und möchte euch fragen, ob §2 VwVfG greift oder nicht.

Nach Auffassung  von Person A wird eine Zwangsvollstreckung nach §750 ZPO demnach eingestellt.

Grüße vom Niederrhein


Edit "Bürger":
Formatierung/ Gliederung angepasst für schnellere Erfassbarkeit.
Ursprünglicher, nicht ausreichend aussagekräftiger Betreff "Im Zuge der Zwangsvollstreckung der Stadt in NRW/ GV hat Autokralle gesetzt" musste präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juni 2017, 19:21 von Bürger«

  • Beiträge: 884
Für diese Krallen gibt's bestimmt einen Generalschlüssel.
Die Anschaffung lohnt, kann man sich dann untereinander ausleihen.


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K
  • Beiträge: 142
Wenn der Wohnort und auch das bekrallte Aut tatsächlich so weit ab vom Schuss ist, scheint mir die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gewahrt. Ich würde über eine Strafanzeige wegen Nötigung nachdenken und gegebenenfalls auch eine Schadensersatzklage ins Auge fassen. Ich glaube und hoffe, dass man sich nicht alles gefallen lassen muss.
Auch scheint der GV seinen Informationspflichten nicht nachgekommen zu sein, was man mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei seinem Vorgesetzten mal zur Sprache bringen könnte.


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N
  • Beiträge: 26
Hier gibt's übrigens zwei Entscheidungen des OVG Nordrhein-Westfalen, die die
Ausnahme des WDR nach § 2 Abs. 1 VwVfG NRW bestätigen:
Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20633.msg133447.html#msg133447


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d
  • Beiträge: 40
Ich würde vorallem mir einen anderen Anwalt suchen wenn ich Person A wäre


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w
  • Beiträge: 2
Erstmal danke für eure Antworten.
Bisher gibt es nichts neues.Person A hatte wiederholt ein Telefonat mit dem Anwalt,der eine Entscheidung wünscht, eidesstattliche Erklärung oder Anbieten einer Ratenzahlung. Person A widerstrebt dies völlig,zumal sie dem Anwalt sogar noch selbst Vorschriften,Gesetze ect zukommen lässt. Vllt sollte Person A Ansprüche auf sein Gehalt anmelden.
Spaß beiseite,Person A kann den Anwalt nicht wechseln,da die Person für den selben Sachverhalt nicht noch einmal eine Beratungsschein vom Gericht erhält.
Nächster Schritt sind 2 Briefe,jeweils an die Stadt und an den Bürgermeister.Auch hat eine Zeitung Interesse an dem Fall bekundet.
Herzliche Grüße vom Niederrhein


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K
  • Beiträge: 142
Das einzige was mir hierzu einfällt, wäre, beim Amtsgericht eine einstweilige Anordnung oder Verfügung zur Entfernung der Kralle zu beantragen. Als Begründung würde ich Gefahr im Verzug nennen. So wie das geschildert ist, könnte Person A im Falle einer Krankheit, oder sonstigen Notfalls nicht mal mehr zum Arzt fahren. Auch ein geplatztes Bewerbungsgespräch könnte schon ein ausreichender Grund sein. Einen Anwalt braucht man dazu nicht, vielleicht könnte der vn Person A aber wenigstens da noch helfen. Beim Gericht gibt es eine Rechtspflegerin die sich das Anliegen anhört und normalerweise auch gleich den entsprechenden Antrag schreibt. Sehr wichtig ist es, hierbei ein Eilbedürfnis glaubhaft zu machen. Sollte das nicht innerhalb Tagesfrist zum Erfolg führen könnte die Kralle ja während der nachweislichen Abwesenheit von einem Unbekannten gestohlen worden sein.


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b
  • Beiträge: 237
  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
...Person A hatte wiederholt ein Telefonat mit dem Anwalt,der eine Entscheidung wünscht, eidesstattliche Erklärung oder Anbieten einer Ratenzahlung. Person A widerstrebt dies völlig,zumal sie dem Anwalt sogar noch selbst Vorschriften,Gesetze ect zukommen lässt. Vllt sollte Person A Ansprüche auf sein Gehalt anmelden...

So ein Anwalt ersetzt komplett den Prozessgegner. Manche Leute kenne offenbar keine Grenzen, wenn es draum geht dem herrschenden System zu dienen. Erinnert mich an Gysi als Verteidiger von Rudolf Bahro.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juni 2017, 19:22 von Bürger«
Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

K
  • Beiträge: 5
Einen Anwalt zu nehmen wenn es um GEZ-Fragen geht, ist in meinen Augen totaler Irrsinn, denn kein Anwalt will diesem mafiösen System an's Bein pinkeln. Die Kosten kann man sich dafür getrost sparen.
Dann lieber einen Lastenhubschrauber mieten, um von oben 10 Tonnen Gülle auf die GEZ-Zentrale zu schmeissen. Ich lege auch was dazu! >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juni 2017, 19:22 von Bürger«

  • Beiträge: 9
  • Die GEZ muss weg
Ganz meiner Meinung!!
Mir kommt es so vor als alle, die auch nur ein bisschen mehr Geld als ein normaler Arbeiter hat ,überhaupt kein Interesse hat sich gegen diese Mafia zu stellen.
Fazit ist bei diese ganzen Diskussion hast du viel Geld, kannst du was bewirken, hast du nichts wirst du in die Mangel genommen und gezwungen zum Zahlen.
Aber was noch schlimmer ist,ist das die Menschen zu wenig Interessiert haben sich gegen GEZ zu wehren, auf Deutsch : Den Menschen ist es scheiß Egal was der eine oder der andere macht.
Erst wenn man dem Kind,Mitte des Monats,nichts zu essen mehr mitgeben kann fragt man sich wo kann ich sparen??? Ah GEZ ist das überhaupt Rechtens.....
Erst dann überlegen die Menschen was GEZ bedeutet!!
Egoismus Deutschland!!!!!
Gruß Morgensonne


Edit "Bürger" @alle:
Hier bitte nicht in allgemeine Unmutsbekundungen abdriften, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema arbeiten, welches da lautet
Im Zuge der Zwangsvollstreckung der Stadt in NRW/ GV hat Autokralle gesetzt
@Thread-Ersteller:
Es fehlen Angaben zum Werdegang (Forderungen seit 2008?) sowie dazu, ob diese ausschließlich aus Forderungen der Rundfunkanstalten bestehen und ob diese jemals per Bescheid/ Verwaltungsakt "vollstreckbar" gemacht wurden usw.
Siehe bitte auch die allgemeinen Infos u.a. unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
sowie auch unter
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und dort unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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