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Autor Thema: Beschluss zur Übertragung auf Einzelrichter gültig?  (Gelesen 1073 mal)

f

faust

... einem Bekannten ist folgendes passiert:

Er hat den Beschluss zur Übertragung auf den Einzelrichter zugestellt bekommen, alles ganz schick im gelben Umschlag.

Aber der Beschluss enthält einen Fehler - es steht da nicht "Rundfunkbeiträge April 2014 - Juni 2016" sondern nur "Rundfunkbeiträge April  >:D - Juni 2016".

Nun die Frage: Beschlüsse dieser Art sind ja wohl nicht anfechtbar - was aber, wenn sie einen Fehler enthalten, und wie GROSS muss der Fehler sein, damit das ein Problem wird, das man nutzen kann ?


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faust

... es geht also um die Frage, ob und wann man eine Verhandlung "platzen"  >:D >:D >:D lassen kann.


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