Person P muss sich seit Jahren damit auseinandersetzen, dass der NDR/Beitragsservice andauernd "vergisst", dass seit Ruhendstellung seiner Klage dem Gericht mitgeteilt wurde, dass keine Vollstreckung bis zum Abschluss des Verfahrens stattfinden wird.
Ob dies nun "irrtümlich" oder absichtlich geschieht, ist nicht leicht nachweisbar, eine fehlende Sorgfalt ist jedoch deutlich erkennbar und eine rechtsstaatliche Unmöglichkeit für ein Agieren in öffentlich rechtlichem Auftrag, so leichtfertig und unprofessionell mit Exekutivmaßnahmen umzugehen:
04.2014: VG Hamburg fragt beim NDR nach, ob denn mit Aussetzung der Klage auch die Vollstreckung ausgesetzt wird.
04.2014: NDR verzichtet schriftlich an das VG HH über das Justitiariat auf Vollstreckungsmaßnahmen bis zum Abschluss des Verfahrens.
12.2014: Beitragsservice schickt Person P Mahnung. Es wird bei Nichtzahlung mit Vollstreckung gedroht.
VG Hamburg wird darüber informiert
01.2015: NDR informiert das VG HH darüber, dass "irrtümlich" die Mahnaussetzung ausgesetzt wurde und bestätigt erneut, dass auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet wird.
07.2015: Ein Mitarbeiter des Beitragsservice teilt Person P schriftlich mit, dass bei Nichtzahlung das Verwaltungszwangverfahren eingeleitet wird.
Auf Nachfrage scheint der Mitarbeiter keine Ahnung von der Aussetzung der Vollstreckung zu haben/ haben zu wollen. Es ergeht Anzeige wegen Betrugversuchs.
09.2015: Der Beitragsservice Köln teilt dem ermittelnden Polizeikomissariat mit, dass "irrtümlich" übermittelt worden sei, dass die Klage zurückgezogen worden ist. Man sehe von Vollstreckungsmaßnahmen bis zum Abschluss des Klageverfahrens ab.
01.2017: Vollstreckungsersuchen des NDR an die Kasse Hamburg. Zitat: "Die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung sind erfüllt".
01.2017: Person P schreibt an den NDR, er solle das Vollstreckungsersuchen sofort zurückziehen und weitere Vollstreckungsdrohungen unterlassen.
01.2017: NDR bittet die Kasse Hamburg schriftlich aufgrund eines "veränderten Sachverhaltes" (Verschleierung des Sachverhaltes "Schlampigkeit", denn verändert hat sich eigentlich nichts an der Ruhendstellung der Klage) die Zwangsvollstreckung einzustellen.
03.2017: NDR Beitragsservice informiert Person P darüber, dass "Aufgrund eines Kommunikationsfehlers" ein Vollstreckungsersuchen erging und zurückgezogen wurde und versichert nun bereits zum vierten Mal, dass auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet wird.
Diese Akte stelle ich gerne zur Beweisführung, der ÖR-Apparat sei nicht fähig, Beitragsabwicklungen ordnungsgemäß durchzuführen, zur Verfügung.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)