"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Hamburg
Ein kleiner Ausflug in den Verwaltungsdschungel der Hamburger Verwaltung
drboe:
@ 118AO: Die GbR führt keine Firma im Sinne des Handelsgesetzbuches, da diese gem. § 17 Abs. 1 HGB den Kaufleuten beziehungsweise Handelsgesellschaften vorbehalten ist.
M. Boettcher
118AO:
--- Zitat von: drboe am 07. September 2017, 12:10 ---
--- Zitat von: pinguin am 07. September 2017, 11:52 ---@drboe
Es geht aber um einen schriftlichen Nachweis dafür, daß der BS eine GbR ist. Und dafür sollte ein Gewerberegisterauszug taugen, denn die Rechtsform des Unternehmens muß da ja benannt sein?
--- Ende Zitat ---
Bitte lies noch einmal genau: eine GbR entsteht allein durch Abschluss eines Gesellschaftervertrages zwischen den beteiligten Personen. Sie basiert nicht auf Handelsrecht, ist keine GmbH, AG etc. und muss nicht in ein Register eingetragen werden. Freiberuflich tätige Bürger, Anwälte, Architekten, IT-ler usw. müssen auch kein Gewerbe anmelden sondern diese lediglich dem Finanzamt melden, schon um Vorsteuer abziehen zu können. Und eine ARGE, die einen Bau errichtet, ist in der Regel ein Zweckbündnis beteiligter Firmen, die dazu eine GbR gründen.
M. Boettcher
--- Ende Zitat ---
Das ist zutreffend. Sobald sich 2 Personen darüber einig sind, etwas gemeinsames zu unternehmen, sind sie eine GbR. Und das bleiben sie, solange Sie nicht etwas anderes werden (gesellschaftsrechtlich). hierfür bedarf es grds. keinerlei Anmeldung. Erfolgt nur aus weiteren Handlungen, wie erwähnt zB der Anmeldung beim FA zwecks steuerbarer Handlungen o.ä.
118AO:
--- Zitat von: drboe am 07. September 2017, 12:13 ---@ 118AO: Die GbR führt keine Firma im Sinne des Handelsgesetzbuches, da diese gem. § 17 Abs. 1 HGB den Kaufleuten beziehungsweise Handelsgesellschaften vorbehalten ist.
M. Boettcher
--- Ende Zitat ---
würde ich auch erwarten. grds. ausschliessen würde ich es aber nicht. Der BS führt eine USt-ID und ist somit Unternehmer.
Die Anfrage ans BZST würde ich deshalb auch vorziehen, wobei die Antwort die Frage nach der Rechtsform auch nicht zwingend bringen muss.
Beide Anfragen kosten aber relativ wenig (Geld und Aufwand). Versuch wäre es wert.
ERGÄNZT: allerdings würde ich nicht verstehen, wozu das gut sein soll. Körperschaftem des öff Rechts sind in fast allen fällen hoheitlich UND unternehmerisch gleichzeitig tätig
Kurt:
Das Internet....unendliche Weiten 8)
--- Zitat ---Die Anmeldung der GbR erfolgt über das zuständige Gewerbeamt. Alle Gesellschafter, die die GbR gründen, sind beim Gewerbeamt zu registrieren. Die GbR darf keine Firma im Sinne des Handelsgesetzbuches führen - ist also kein Kaufmann. Folglich ist bei der GbR Gründung keine Eintragung in das Handelsregister vorzunehmen.
--- Ende Zitat ---
Quelle: https://www.fuer-gruender.de/wissen/existenzgruendung-planen/recht-und-steuern/rechtsform/gbr-gruenden/
drboe:
@Kurt: die Anmeldung beim Gewerbeamt entfällt für Freiberufler. Das geht aus dem verlinkten Beitrag auch hervor. Die Anmeldung eines Gewerbes im Fall das die GbR in einem Gewerbe tätig wird, ist so gesehen nichts besonderes. Vielmehr muss zunächst jeder der Gesellschafter der GbR eine eigene Gewerbeanmeldung vornehmen und einen Gewerbeschein beantragen. Interessant finde ich, dass offenbar auch juristische Personen eine GbR gründen können.
M. Boettcher
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